Heizen13.03.2024

Wann ist die Heizperiode?Mieter müssen nicht frieren

Es wird wärmer und in manch einem Mietshaus wird die Heizung abgestellt, um die Nebenkosten zu reduzieren. Ist denn die Heizperiode schon vorbei?

Als Heizperiode wird der Zeitraum bezeichnet, in dem die Heizungsanlage eingeschaltet werden muss, damit eine angenehme Raumtemperatur erreicht werden kann. Es kommt dabei maßgeblich auf die Außentemperaturen an. Ist es draußen nämlich so kalt, dass nicht mehr ohne weiteres eine Wohlfühltemperatur in Räumen vorherrscht, muss die Heizung funktionieren. Doch das Kälteempfinden der Menschen ist durchaus unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, wann genau die Heizperiode ist.

Welchen Zeitraum umfasst die Heizperiode?

Welcher Zeitraum von der Heizperiode umfasst wird, kann mietvertraglich geregelt werden. Fehlt es an einer solchen Regelung müssen die Gerichte den Zeitraum festlegen. Eine einheitliche vor allem höchst richterliche Rechtsprechung dazu fehlt jedoch. So hat das Landgericht Wiesbaden (Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 29.09.1989, Az. 8 S 135/89) die Heizperiode auf Mitte September bis Mitte Mai festgelegt. Andere Gerichte wiederum haben als Heizperiode den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April festgelegt (Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97, Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.04.1954, Az. 7 S 624/53 = BlGBW 55, 31 und Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.04.1956, Az. 19 C 1033/55).

Kommt es während der Heizperiode zu einem Heizungsausfall, stellt dies einen Mietmangel dar. Welche Rechte einem Mieter in einem solchen Fall zustehen, beantworten wir hier: Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn die Heizung ausfällt?.

Stellt der Heizungsausfall außerhalb der Heizperiode auch einen Mangel dar?

Außerhalb der Heizperiode stellt der Ausfall der Heizung grundsätzlich keinen Mangel dar, so dass Rechte nicht herzuleiten sind (vgl. Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 29.09.1989, Az. 8 S 135/89). Eine Ausnahme könne nur dann gemacht werden, so das Landgericht Berlin (Landgericht Berlin, Urteil vom 25.01.1991, Az. 64 S 273/90), wenn der Mieter genau darlege an welchen Tagen es so kalt gewesen sei, dass eine Beheizung der Räume notwendig gewesen sei. Angenommen wurde dies etwa dann, wenn die Temperatur in der Wohnung unter 16 °C sinkt oder länger als zwei Tage unter 18 °C sinkt (vgl. LG Kassel, WM 64, 71).

Vgl. zur Mietminderung wegen Heizungsausfall, unzureichender Heizungsleistung oder Klopf- und Knackgeräuschen in der Heizung die Mietminderungstabelle (www.mietminderungstabelle.de).

Lesen Sie Berechnung Mietminderung: Wie wird eine Mietminderung berechnet (Beispiel)?.

Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert. Hier das Neueste aus dem Recht.

Quelle:refrago/rb/pt
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7 Gedanken zu „Wann ist die Heizperiode?

  • 15. November 2017 um 10:44 Uhr
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    hallo wir haben ein wohnzimmerfenster auf das wir seit 18 jahren eine 10% mietminderung erhalten und jetzt soll das fenster in der Heizperiode aufgearbeitet werden

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  • 29. April 2016 um 23:52 Uhr
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    Hallo.
    Ich habe da mal ein Anliegen.
    Wir wohnen in einem Wohnblock mit 8 Wohneinheiten davon stehen 4 Wohnungen leer und werden auch nicht neu vermietet.
    Der Vermieter ist der Meinung das, wenn die Heizung kaputt ist und das zu teuer werden würde er das nicht mehr reparieren lässt.
    Nun meine Frage darf er das so einfach? ??

    Achja noch dazu gesagt er will das Haus leer wohnen und wir sind der Meinung das so lange wir nichts schriftlich haben wir nicht ausziehen müssen, oder sehe ich das falsch !?

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    • 3. Oktober 2016 um 13:42 Uhr
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      Der Vermieter muß Heizen, solange auch nur eine Wohnung vermietet ist. Er darf auch nicht Kündigen! Dazu gibt es nur enge ausnahmen. Er kann allenfalls einen Auszugsvertrag mit euch abschließen – aber wozu solltet ihr das annehmen. Daher kommt ja dieses Mobbing gegen Mieter …

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  • 26. September 2015 um 8:03 Uhr
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    Hallo hab ein problem mein Vermieter schaltet Heizung an wann er will nur wenn ihm friert schaltet er mal kurz ein was kann ich dagegen tun?Mieter und bin ich nicht kann ich mich da auch an Stadtverwaltung wenden?

    Antwort
    • 3. Oktober 2016 um 13:45 Uhr
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      Nehmen Sie sich einen Anwalt für Mietrecht oder werden sie Mitglied im Bund der Mieter -> googeln!!

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  • 4. Dezember 2014 um 4:51 Uhr
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    Gibt es eine Rechtsgrundlage, daß ich während der Heizperiode bei vollgeöffnetem Fenster schlafen kann?

    Antwort
    • 3. Oktober 2016 um 10:24 Uhr
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      Es kann keiner verbieten, dass Sie bei geöffnetem Fenster schlafen. Ihre Pflicht dem Vermieter gegenüber ist, die Wohnung in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Extremes Beispiel:
      Sie wohnen in einer Gegend, in denen im Winter sehr tiefe Temperaturen vorherrschen. Dann müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Raumtemperatur nicht unter + 5° fällt.
      Oder Die Fensterwand ist die sogenannte Wetterseit – so sollten sie Wassereinbrüche bei starkem Regen verhindern und das Fenster geschlossen halten.
      Sie sollten stets jedoch beachten, dass die Heizung dann mindestens auf den Stern geschaltet ist und die Tür zu anderen Wohnbereichen geschlossen ist, um keine unnötigen Wärmeverluste zu haben.
      Sie werfen sonst Ihr Geld zum Fenster raus.

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