Bezahlung Bischöfe01.02.2024

Warum werden Bischöfe vom Staat bezahlt und nicht aus der Kirchensteuer?Warum der Staat die Bischöfe bezahlt

Bischöfe werden seit über 200 Jahren vom Staat bezahlt. Während die evangelische Kirche 2023 Einnahmen in Höhe von etwa 6,3 Milliarden Euro aus der Kirchensteuer erzielte, übertraf die katholische Kirche dies noch mit einem Betrag von 7 Milliarden Euro. Trotz dieser immensen Summe werden die Bischöfe von den Bundesländern bezahlt. Sie geben dafür jährlich nach Schätzungen etwa 500 Millionen Euro aus. Viele Deutsche stellen sich angesichts der knappen Kassen der öffentlichen Haushalte daher die Frage, warum werden Bischöfe vom Staat bezahlt und nicht aus der Kirchensteuer?

Angesichts der Kirchensteuereinnahmen der evangelischen und katholischen Kirche von insgesamt über 13,3 Milliarden Euro im Jahr 2023, stellen sich viele Deutsche die Frage, warum werden Bischöfe vom Staat bezahlt und nicht aus der Kirchensteuer? Insgesamt summiert sich dieser Betrag auf etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.

Warum werden Bischöfe vom Staat bezahlt und nicht aus der Kirchensteuer?

Die Zahlungspflicht des Staates geht auf die Enteignung der Kirchen im Jahr 1803 zurück.  In diesem Jahr wurde der  sogenannte Reichsdeputationshauptschluss von deutschen Fürsten verabschiedet, der die Beschlagnahmung kirchlichen Vermögens vorsah. Als Ausgleich verpflichteten sich die Fürsten, die Seelsorge finanziell zu unterstützen. Diese finanziellen Beiträge wurden im Laufe der Zeit in Konkordaten vertraglich festgelegt und wurden auch nach territorialen und politischen Veränderungen kontinuierlich an die Bistümer gezahlt – und dies dauert bis heute an.  Die Bistümer verwenden diese Gelder, um ihre Personalkosten und Sachausgaben zu decken. Die Gehälter der (Erz-)Bischöfe werden schließlich aus diesem Pool finanziert.

Bezahlung der Bischöfe in den einzelnen Bundesländern

In Nordrhein-Westfalen erhalten die Bistümer auf der Grundlage des immer noch gültigen Preußischen Konkordats von 1929 eine festgelegte finanzielle Unterstützung, aus der die (Erz-)Bischöfe ihre Bezüge erhalten.

Entsprechende Regelungen gelten auch in anderen Bundesländern, sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern. Zum Beispiel sichern die entsprechenden Verträge zwischen Sachsen und Thüringen und dem Heiligen Stuhl der Kirche die jährliche Zahlung eines festen Gesamtbetrags als staatliche Unterstützung zu. Eine Ausnahme bilden Hamburg und Bremen, wo keine finanziellen Leistungen für die Kirche vorgesehen sind. Dies hat jedoch nur geringe Auswirkungen, da diese beiden Stadtstaaten nur einen kleinen Teil der jeweiligen Bistümer (Hamburg und Osnabrück) ausmachen und die anderen Bundesländer, in denen diese Bistümer liegen, weiterhin staatliche Unterstützung zahlen.

Bayern bildet hier eine besondere Ausnahme, und das ist in gewisser Hinsicht immer noch der Fall. Bis vor kurzem wurden die Erzbischöfe in Bayern tatsächlich direkt vom Staat finanziert. Dies wurde im Bayerischen Konkordat von 1924 festgelegt, wie bereits in seinem Vorläuferdokument von 1817. Dieses Abkommen verpflichtete den Freistaat Bayern, die bayerischen Bischöfe finanziell zu unterstützen. Im Jahr 1925 wurde ein Gesetz erlassen, das die genauen Geldbeträge festlegte. Diese Beträge wurden später in der Bundesrepublik Deutschland in die Besoldungsgruppe für Spitzenbeamte überführt, aber die ursprünglichen Zahlungen an die Erzbischöfe von München und Freising sowie Bamberg blieben für lange Zeit erhalten.

Im Jahr 2012 gab es eine Gesetzesänderung: Ab diesem Zeitpunkt wurden die festgelegten individuellen Verpflichtungen zu einem Pauschalbetrag zusammengefasst, der gemäß dem Gesetz „an eine von der Freisinger Bischofskonferenz zu benennende kirchliche Stelle“ überwiesen wird. Anders als in anderen Ländern werden diese Beträge also nicht vollständig in pauschalen Zahlungen aufgelöst und bleiben weiterhin unterscheidbar.

Wie viel verdient ein Bischof?

Hierzu haben wir auf refrago (Rechtsfragen Online) eine spezielle Rechtsfrage geschrieben: Was verdient ein Bischof?

Wie könnte der Staat seiner Zahlungspflicht entgehen?

Um der Zahlungspflicht zu entgehen, sieht das Grundgesetz nur eine Möglichkeit: Die Bundesländer müssten eine „Ablöse“ zahlen (Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 Grundgesetz). Da die Höhe einer solchen Einmalleistung aber in die Milliarden gehen würde, haben die Bundesländer bisher davon Abstand genommen, sich aus der Zahlungspflicht herauszukaufen.

Diese Rechtsfrage wurde am 01.02.2024 aktualisiert. Hier die neuesten Rechtsfragen. Hier das Aktuellste aus dem Recht.

Quelle:refrago/rb/pt
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16 Gedanken zu „Warum werden Bischöfe vom Staat bezahlt und nicht aus der Kirchensteuer?

  • 10. März 2021 um 14:26 Uhr
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    Warum verschweigen Sie im Artikel die Rolle der Kirchen mit Hitler, welche sich durch weitere Sonderrechte haben kaufen lassen?

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  • 8. März 2020 um 5:32 Uhr
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    Selbst das Deutsche Reich gab es anders als viele Kommentatoren hier unterstellen 1803 noch nicht. Es würde erst 1871 gegründet. 1803 gab es noch das 1806 aufgelöste Heilige Römische Reich deutscher Nation. Dass dasvviel später gegründete Deutsche Reich und heute die Bundesrepublik daran halten ist allein dem großen Einfluss der Kirchen geschuldet. Ansonsten werden die entsprechenden Teile der Weimarer Reichsverfassung im Grundgesetz zitiert und damit Teil des Grundgesetzes.

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  • 24. Januar 2019 um 21:49 Uhr
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    "Die geistlichen Fürsten mussten im Zusammenhang mit der beginnenden Säkularisierung ihre Besitztümer an die weltlichen Fürsten abgegeben."
    Woher hatten/haben denn die Kirchen ihre Besitztümer – Enteignungen, Hexenverbrennungen etc.
    Religion, egal welche, ist die Wurzel allen Übels!

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    • 29. Januar 2019 um 19:55 Uhr
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      helmi Kraut kann ich absolut zustimmen,wenn man was aus der Bibel vorgelesen bekommt,denke ich an Gebrüder Grimm,Märchen nichts als Märchen,aber die Masse der Menschen lassen sich für dumm verkaufen.Was bringen die Religionen für ein Unheil in der Welt

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  • 24. Januar 2019 um 19:25 Uhr
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    Ich finde es ungeheuerlich, nur was kann man tun, was können wir als Bürger dagegen tun?

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    • 25. Januar 2019 um 6:45 Uhr
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      Aus der Kirche austreten! Man kann auch an Gott glauben, ohne Pädophile dabei zu unterstützen.

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  • 24. Januar 2019 um 14:37 Uhr
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    Also erst einmal ist die BRD absichtlich kein Rechtsnachfolger des Dritten Reiches, denn ansonsten kämen ein paar Euro Reparaturzahlungen auf uns zu. Das wollte man damals aus historischen Gründen nicht – siehe auch "Londoner Schuldenkonferenz" (1952).

    Zweitens ist es schon interessant, was mit den Kirchen so abgeht. Allerdings ist dies einem mündigen Bürger schon sehr lange bekannt, denn die abnorme Belastung des Staates (über 200 Jahre hinweg jährlich X Millionen) ist immer wieder ein Thema (gewesen). Nur ändern wird sich nichts, denn der Glaube sitzt bei uns im Parlament (was heisst wohl das "C" in CDU/CSU?).

    Und übrigens: die Ablösesumme betrüge exakt 1 Euro, denn wenn man einmal nachrechnet hat "der Staat" (also wir alle) die Enteignung bereits mehrfach(!) über(be-)zahlt….

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  • 10. Oktober 2016 um 9:17 Uhr
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    Ich glaube ich spinne. Ich denke das deutsche Reich gibt es nicht mehr. Wenn die Gesetze des deutschen Reiches noch gelten. Was ist dann die BRD. Der Verwalter des deutschen Reichs.

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    • 4. Dezember 2016 um 14:32 Uhr
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      Die BRD sieht sich als umbenanntes Deutsches Reich. Selbst wenn sich die BRD lediglich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sehen würde, reicht das Außer-Kraft-Setzen und Ablösen der Verfassung und der Nebengesetze aus, um einen neuen Staat zu erzeugen. Daß alten Gesetze weiterhin Gültigkeit behalten, berührt das nicht. Wenn das BGB, das HGB, das SGB, usw. neu verabschiedet hätten werden müssen, wäre das Grundgesetz bis heute nicht in Kraft getreten.

      Am Sinn der Übernahme der Finanzierung der Kirchen und Bischöfe zweifle ich aber auch. Wird Zeit, Art. 140 GG endlich auszuführen. Gerade jetzt ist die Zeit dafür günstig.

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  • 14. Juli 2016 um 10:12 Uhr
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    Ständige Erhöhungen der Einkünfte unserer Abgeordneten – der dumme deutsche Michel hat es nicht besser verdient, derart beschissen zu werden. Ein Bauernsprichwort besagt: Das Schwein, was an der Krippe stzt – frisst.

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  • 4. Mai 2016 um 22:44 Uhr
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    Die Antwort ist falsch! Die Bischöfe waren damals alle Adlige und die Fürsten wollten die Priester aus ihrem Stand nicht zur Versorgung durch Werktätigkeit aus den Pfründen nötigen. Daher zahlten die Landesfürsten ihnen ein standesgemäßes Salär auf Lebenszeit. Warum das nach dem Ableben des jeweiligen Bischofs weitergezahlt wurde ist schleierhaft. Und spätestens mit der Abschaffung des Adels hätte damit endgültig Schluss sein müssen.

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  • 10. Juni 2015 um 19:10 Uhr
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    Das Grundgesetz sollte schleunigst gändert werden. Die astronomische Summe, die bisher seit1803 gezahlt wurde reicht .

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    • 4. Dezember 2016 um 14:35 Uhr
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      Eine Änderung ist weder notwendig noch sinnvoll!
      Ich glaube, es war sogar ein gläubiger SPD-Abgeordneter, der gemeint hat, man könnte das GG ändern, daß die Ablösung nicht mehr verhandelt werden muß.

      Art. 140 GG schreibt die Ablösung ausdrücklich vor, die fraglichen Landesparlamente verstoßen hier seit 1949 kontinuierlich gegen die Verfassung.

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      • 24. Januar 2019 um 16:28 Uhr
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        Das GG ist gerade KEINE Verfassung. Allein schon, weil es sonst "Verfassung" heißen würde – und nicht Grundgesetz. Es würde auch keinen Artikel enthalten, der darauf hinweist, dass es außer Kraft tritt, sobald das Volk sich selbst eine Verfassung gibt.

        Das Einfachste wäre also, tatsächlich eine Verfassung zu ratifizieren und den Kirchen dabei den Finger zu zeigen. Zumal diese kaum daran interessiert sein dürften, dass die deutschen Völker sich vereinigen und sich eine Verfassung geben.

        Ganz so einfach ist es jedoch wohl nicht, da die meisten Leute meinen – wir hätten eine Verfassung, und weil die herrschende Klasse ebenso wenig daran interessiert sein dürfte die Macht zu verlieren, dadurch, dass sich das Volk eine eigene Verfassung gibt.

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  • 26. November 2014 um 5:55 Uhr
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    Wahrlich wahrlich ich sage Euch: Nichts wäre einfacher als die Zwangskirchensteuern in Höhe von fast 12 Milliarden Euronen Jahr für Jahr über Nacht ersatzlos abzuschaffen? So wahr mir G*tt helfe

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  • 9. Dezember 2013 um 14:54 Uhr
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    Seit 1803 werden also Unsummen an die Kirchen gezahlt. Das dürfte wohl nun reichen! Ein einfacher Ausweg wäre wohl, das Grundgesetz in dieser Sache endlich zu ändern. Mit dieser Regierung wohl nicht machbar. In der BRD gibt es keine Trennung zwischen Staat und Kirche. ( z. B. Eigenes Kirchenrecht, Kirchensteuern werden vom Staat eingetrieben.) Ateisten, Buddhisten,Juden etc, zahlen zwangsweise als Bürger der BRD jährlich Unsummen an die zwei Kirchen.Ist das noch zeitgemäß ? Besonders die kath. Kirche schwimmt in Geld, der Protz nimmt kein Ende – wir bezahlen fleißig weiter!

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