Gefängnisstrafe26.09.2023

Ist eine lebens­lange Freiheits­strafe wirklich ein Leben lang?Wann eine lebens­­lange Freiheits­­strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann

Handelt es sich bei der lebenslangen Freiheitsstrafe um eine Strafe, welche bis zum Ende des Lebens anhält? Genau diese Frage soll mit dem folgenden Beitrag geklärt werden.

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) gibt es zwei Delikte, welche zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben. Das ist zum einen der Mord (§ 211 StGB) und der besonders schwere Fall des Totschlages (§ 212 II StGB). Des Weiteren gibt es zahlreiche Delikte, welche wahlweise eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Dies sind zum Beispiel der Hochverrat gegen den Bund, sowie eine Reihe von Qualifikationen, bei denen leichtfertigt der Tod eines anderen Menschen verursacht wurde (§ 251 StGB). Nun stellt sich die Frage, wie lang ist eine lebenslange Freiheitsstrafe?

Verbreitete Auffassung der lebenslangen Freiheitsstrafe

Gerade in Deutschland herrscht eine weiterverbreitete Auffassung darüber, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe 15 Jahre betragen würde. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend.

Arten der Freiheitsstrafe

Im deutschen Strafrechtssystem gibt es zwei Arten der Freiheitsstrafe, die zeitige und die lebenslange Freiheitsstrafe. Die zeitige Freiheitsstrafe hat dabei ein Mindestmaß von einem Monat und ein Höchstmaß von 15 Jahren. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist dem Grunde nach tatsächlich ein Leben lang oder sagen auch eine auf unbestimmte Zeit verhängte Freiheitsstrafe.

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Art. 1 Abs. 1 GG – die Menschenwürde

Im Jahr 1977 entschied das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 14/76, dass ein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegen würde, wenn man einen Menschen für den Rest seines Lebens der Freiheit berauben würde. Art. 1 Abs. 1 GG würde voraussetzen, dass ein jeder Inhaftierter zumindest die zweite Chance bekommen müsste, in Freiheit leben zu können. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit diesem Urteil die lebenslange Freiheitsstrafe für verfassungswidrig.

Wann eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann

 Auf Grundlage der oben erwähnten Entscheidung führte der Gesetzgeber § 57a StGB ein. Diese Vorschrift in Verbindung mit § 57 StGB  normiert Voraussetzungen, wann ein Gericht den Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen kann.

Das Gericht kann die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn:

  1. bereits 15 Jahre der lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt wurden,
  2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (siehe zu dieser Frage: Was bedeutet die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“ im Urteil durch ein Straf­gericht?),
  3. die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung unter der Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann und
  4. der Strafgefangene in die Freisetzung zur Bewährung einwilligt.

Nur bei Vorliegen dieser vier Voraussetzungen, darf das Gericht die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen. Die Dauer der Bewährungszeit beträgt dann fünf Jahre (§ 57a Abs. 3 StGB).

Lebenslange Freiheitsstrafe in den USA

Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist in den USA anders geregelt als in Deutschland.

In den USA dauert die lebenslange Freiheitsstrafe auf Bundesebene grundsätzlich bis zum Tod des Verurteilten. Wenn der Verurteilte also von einem Bundesgericht verurteilt wurde, hat er keinen rechtlichen Anspruch auf eine vorzeitige Freilassung. Allein der Präsident hat das Recht den Verurteilten zu begnadigen. In den Bundesstaaten gelten grundsätzlich andere Regeln. Vielerorts wird dem Verurteilten das Recht auf eine zweite Chance, ähnlich wie in Deutschland, eingeräumt.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland grundsätzlich ein Leben lang ist. Eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist bei verschiedenen Straftaten möglich. Grundsätzlich kann bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren, unter den oben genannten Voraussetzungen, der Rest der Strafe auf Bewährung freigesetzt werden.

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Quelle:refrfago/nd/pt
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