12.02.2014

Was ist Kinderpornografie und wie wird es bestraft?

Bei der Kinderpornografie handelt es sich neben dem Kindesmissbrauch zu dem am meisten geächteten Phänomen der heutigen Gesellschaft. Für viele ist es einfach unverständlich Kinder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs zu benutzen. Zum Schutz der Kinder hat der Gesetzgeber daher die Kinderpornografie unter Strafe gestellt. Doch was ist eigentlich Kinderpornografie und wie wird dies bestraft?

Was ist Kinderpornografie?

Der Gesetzgeber versteht Kinderpornografie als pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (§ 184b Abs. 1 StGB). Als Kind gilt jeder, der noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht hat. Mit pornografische Schriften sind zudem nicht nur Bücher oder Zeitschriften gemeint, sondern auch Filme, Bilder oder Tonaufzeichnungen. In Betracht kommen insofern verschiedene Medien. Nicht ausreichend sind hingegen Echtzeitdarstellungen, wie etwa Live-Chats, sexuelle Handlungen vor Zuschauern oder Telefongespräche. Kommt es dabei jedoch zu einer Aufzeichnung, liegt eine kinderpornografische Schrift vor.
Darüber hinaus ist es unerheblich, ob tatsächlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden oder ob dies nur wirklichkeitsnah dargestellt wird. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gilt die wirklichkeitsnahe Darstellung jedoch nicht für textliche Darstellungen (BGH, Beschl. v. 19.03.2013, Az.: 1 StR 8/13).

Wir wird Kinderpornografie bestraft?

Der Gesetzgeber hat im § 184b StGB verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie unter Strafe gestellt. Wer die unter Strafe gestellten Handlungen begeht, kann erhebliche Freiheitsstrafen riskieren. Im Einzelnen sind folgende Handlungen strafbar:

HandlungStrafe
Verbreitung, Veröffentlichung, Herstellung sowie Weitergabe kinderpornografischer SchriftenFreiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre
Banden- und gewerbsmäßige Verbreitung, Veröffentlichung, Herstellung sowie Weitergabe kinderpornografischer SchriftenFreiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre
Erwerb bzw. Versuch des Erwerbs sowie Besitz kinderpornografischer SchriftenGeldstrafe oder Freiheitstrafe von bis zu 2 Jahren

Kommt es im Rahmen von kinderpornografischen Schriften auch zu sexuellen Handlungen an Kindern, so kommt auch eine Strafbarkeit wegen Kindesmissbrauchs nach § 176 StGB in Betracht.

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