Scheidung02.07.2021

Zahlt die Rechts­schutz­versicherung die Scheidung?Wann die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Scheidung übernimmt

Die Ehe wird in Deutschland in einem förmlichen Gerichts­verfahren vor dem örtlich zuständigen Familien­gericht geschieden. Für das Scheidungs­verfahren fallen gesetzlich festgelegte Gebühren an, die sich u.a. aus Gerichts­kosten und Anwalts­gebühren zusammensetzen. Zahlt diese Scheidungs­kosten die Rechtsschutzversicherung?

Nichts im Leben ist umsonst. Nicht die Ehe, und schon gar nicht die Scheidung. Für das gerichtliche Scheidungs­verfahren fallen zum einen Gerichts­kosten an, und zum anderen Anwalts­kosten. Da der Scheidungs­antrag durch einen Anwalt eingereicht werden muss, lassen sich die Anwalts­kosten nicht vollständig umgehen, sondern lediglich um die Hälfte reduzieren, wenn sich nur einer der Ehepartner einen Anwalt nimmt (einvernehmliche Scheidung).

Die meisten Rechts­schutz­versicherungen übernehmen nur anwaltliche Erst­beratung

Die Rechts­schutz­versicherungen in Deutschland zahlen in der Regel nicht die Scheidungskosten: Anwaltskosten und Gerichtskosten bei der Scheidung. Fast alle Versicherungen schließen in ihren Versicherungs­bedingungen den Ehe-Rechts­schutz aus. Lediglich die Kosten einer anwaltlichen außergerichtlichen Erst­beratung im Familien­recht werden von vielen Rechts­schutz­versicherungen übernommen. Dazu muss allerdings bemerkt werden, dass die anwaltliche Erst­beratung auf eine grobe Erst­ein­schätzung im Vorfeld des Scheidungs­prozesses beschränkt ist. Weitere Beratungen, Korrespondenz und gerichtliche Schritte sind davon nicht umfasst.

Auch sind die Kosten der anwaltlichen Erst­beratung ohnehin gesetzlich auf eine Gebühr von 190,00 Euro netto zuzüglich Auslagen und Mehrwert­steuer gedeckelt. Die Aussicht auf Erstattung der Anwalts­gebühren für eine Erst­beratung im Familien­recht ist für den Versicherungs­nehmer also eine sehr geringe Hilfe, wenn es wirklich ernst wird und die Ehe geschieden werden soll. Versicherungs­nehmer müssen also damit rechnen, dass sie die Scheidungs­kosten im Großen und Ganzen selbst tragen müssen.

Nur eine Rechts­schutz­versicherung bietet vollen Versicherungs­schutz in Ehesachen an

Derzeit bietet unserer Kenntnis nur eine Rechts­schutz­versicherung die Übernahme der Scheidungs­kosten des gerichtlichen Scheidungs­verfahrens und damit die Erstattung von Gerichts- und Anwalts­gebühren an. Dies ist nach deren Aussage die ARAG, die einen Ehe-Rechts­schutz für das Scheidungs­verfahren sowie einen Unterhalts-Rechts­schutz anbietet. Der Ehe-Rechts­schutz umfasst laut ARAG „familien­rechtlichen Angelegenheiten wegen Getrennt­lebens, Scheidung oder Scheidungs­folgesachen“, wobei Rechtsanwalts- und Gerichts­kosten im Fall einer Scheidung bis zu 30.000,00 Euro Versicherungs­summe je Rechts­schutzfall versichert werden.

Ob sich der Abschluss eines solchen gesonderten Ehe-Rechts­schutz-Vertrags lohnt, oder ob man als Versicherungs­nehmer durch die dafür anfallenden Versicherungs­kosten eher draufzahlt, sollte vor Abschluss einer solchen Rechts­schutz­versicherung gründlich geprüft werden.

Quelle:refrago
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Ein Gedanke zu „Zahlt die Rechts­schutz­versicherung die Scheidung?

  • 12. September 2021 um 19:40 Uhr
    Permalink

    Mein Mann möchte sich von mir scheiden lassen und da das mit einigen Kosten verbunden ist, habe ich mich gefragt, ob ich dafür nicht die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann. Mir war gar nicht bewusst, dass eine solche Versicherung lediglich die Erstberatung übernimmt und das zum Teil auch im Familienrecht. Ich werde mir mal einen Rechtsanwalt suchen und mich genauer über die Kosten aufklären lassen, vielen Dank für die Infos.

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