Populäre Rechtsirrtümer01.02.2019

Der Letzte zahlt die Zeche: Muss immer der Letzte die Rechnung in einer Kneipe oder einem Restaurant zahlen?

Wenn eine Gruppe in ein Restaurant oder eine Kneipe geht und jeder etwas bestellt, kann es vorkommen, dass jemand vergisst etwas zu bezahlen. Muss in einem solchen Fall der Letzte die offenen Positionen der Rechnung bezahlen oder ist nicht vielmehr jeder selbst dafür verantwortlich seine bestellten Speisen und Getränke zu bezahlen?

Muss immer der Letzte die Rechnung in einer Kneipe oder einem Restaurant zahlen?

Geht eine Gruppe in ein Restaurant oder einer Kneipe und bestellt jeder aus der Gruppe selbst seine Getränke und Speisen, so ist der Letzte nicht verpflichtet noch offene Positionen auf der Rechnung zu bezahlen. Vielmehr muss er nur die Positionen bezahlen, die auch auf seine Bestellungen beruhen. Für die Bestellungen anderer aus der Gruppe ist er nicht haftbar zu machen. Dies hat seinen Grund darin, dass der Gastwirt mit jedem einzelnen bestellenden Gast einen Vertrag abschließt. Streng genommen muss der Gastwirt für jeden Gast eine eigene Rechnung erstellen. Tut er dies nicht und gehen daher einzelne Positionen auf der Gesamtrechnung verloren, geht das zunächst zu seinen Lasten. Der Letzte der Gruppe muss jedenfalls nicht die offenen Forderungen begleichen. Dieser muss nur das zahlen, was er auch bestellt hat.

Etwas anderes kann aber gelten, wenn nur einer aus der Gruppe bestellt. In einem solchen Fall ist es für den bestellenden Gast schwierig die Bezahlung eines Getränks oder einer Speise mit dem Hinweis zu verweigern, dass er diese nicht bestellt habe.

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