Darf man in Deutschland einen Laserpointer besitzen und ist es strafbar damit andere zu blenden?
Ein Laserpointer wird vor allem als optischer Zeigestab für Präsentationen oder Vorträge benutzt. Es gibt ihn in verschiedenen Ausführungen, wie zum Beispiel mit roten, blauen oder grünen Licht. Auch die Stärke des Lichtstrahls kann erheblich variieren. Doch nicht jeder nutzt einen Lasermarker zur Unterstützung eines Vortrags. Insbesondere unter Kindern und Jugendlichen erfreut sich der Laserstrahl großer Beliebtheit. Doch immer wieder hört man davon, dass etwa Piloten durch einen Laserpointer geblendet wurden. Aufgrund der dadurch möglichen Gefahren, stellt sich die Frage, ob es in Deutschland überhaupt erlaubt ist ein solches Gerät zu besitzen. Kann darüber hinaus das Blenden einer Person ein strafbares Verhalten darstellen?
Darf man in Deutschland einen Laserpointer besitzen?
In Deutschland ist der Besitz von einem Laserpointer erlaubt. Dabei spielt es auch keine Rolle welcher Leistungsklasse der Lasermarker angehört. Voraussetzung ist nur, dass das Gerät im privaten Bereich genutzt wird und Dritte nicht zu Schaden kommen.
Ist der Kauf von Laserpointern erlaubt?
Von der Erlaubnis zum Besitz von Laserpointern zu trennen ist die Frage, ob Laserpointer aller Klassen in Deutschland gekauft werden können. Dies ist zu verneinen. Denn nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes darf ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Kann eine Gefährdung demnach nicht ausgeschlossen werden, ist der Verkauf des Produkts in Deutschland verboten. Dies gilt für alle Laserpointer, die eine höhere Leistung als 1mW besitzen (Gefährdungsklassen 3R bis 4). Ab diesem Wert liegt eine Gesundheitsgefährdung vor. Demnach darf in Deutschland nur mit Lasermarkern der Klassen 1 bis 2M gehandelt werden.
Kann der Missbrauch mit Lasermarkern strafbar sein?
Zwar ist der Verkauf von Laserpointern der Klassen 3R bis 4 in Deutschland verboten. Dennoch ist es möglich über das Ausland an solch starke Lasermarker heranzukommen. Dies ist an sich auch zulässig. Kommt es jedoch zu einer Verletzung am Auge oder der Haut, kann dies eine Körperverletzung darstellen und zivilrechtliche Ansprüche sowie ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Zudem ist es strikt untersagt Piloten, aber auch LKW- und PKW-Fahrer sowie Lokführer mit Lasermarkern zu blenden. Wer dies absichtlich tut, kann sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luft-, Straßen- bzw. Schienenverkehr strafbar machen (§§ 315, 315b StGB).
Laser – Gefährdungsklassen
Klasse | Leistung | Auswirkungen |
---|---|---|
1 | unter 25 µW | Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich. |
1M | unter 25 µW | Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden. |
2 | unter/gleich 1 mW | Die Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) für das Auge ungefährlich. |
2M | unter/gleich 1 mW | Die Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) für das Auge ungefährlich, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser, verwendet werden. |
3R | 1 bis 5 mW | Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge. |
3B | 5 bis 500 mW | Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und häufig auch für die Haut. |
4 | über 500 mW | Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. |
Habe einen pointer aus China bestellt. Der 5 m hat.
Stimmt das das DHL den nicht liefert?
Hab auch einen 5MW bestellt und bekommen..allerdings nicht über Dhl. Gutes Teil.
Mein Nachbar leuchtet abends in unsere Fenster. Ich habe keine Ahnung wie stark das Gerät ist. Ich empfinde das als Belästigung und meine, dass das nicht erlaubt ist.
Hi
Ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zur sachgemäßen Handhabung. Wie verhält sich das bei einem stärken Laserpointer denn, dass man auf keinen Fall in die Reflexionen schauen darf ist klar, aber wie verhält sich das mit Blick AUF den Strahl? Sprich so wie er aus dem Laserpointer austritt. Ist das auch eine Gefahr für die Augen? Das konnte mir irgendwie noch keiner beantworten.
Ab Klasse 3B/4 sollte man durchaus aufpassen, aber solche Laser sind wie oben bereits erläutert in Deutschland nicht erhältlich.
Grundsätzich gilt bei "stärkeren" Lasern: Qualitativ hochwertige und gestestete Schutzbrille tragen
Quelle:
http://lasersafetyfacts.com/resources/Spreadsheet—laser-classes.pdf
blick AUF den strahl is absolut unkrtisch.
Stimmt nicht ganz! Der Verkauf an Privatpersonen ist nur bis Laserklasse 2 erlaubt. Ab Laserklasse 3 ist der Verkauf nur an gewerbliche Kunden erlaubt. Das Betreiben von Lasern der Klasse 3 und 4 darf nur in Verbindung mit einem ausgebildeten Laserschutzbeauftragten (intern oder extern im Unternehmen) erfolgen.
Nach Auskunft bei derGeneralzolldirektion wurde mir folgendes mitgeteilt:
In der Europäischen Union gilt für Laserpointer der einheitliche Grenzwert von einem Milliwatt.
Die Einfuhr von Laserpointern, welche diesen Wert überschreiten, ist grundsätzlich verboten.
Bei Überschreiten der zulässigen Ausgangsleistung bei Laserpointern wird unverzüglich die zuständige Marktüberwachungsbehörde unterrichtet, die über die weitere Verfahrensweise entscheidet. Bis dahin wird die Freigabe der Ware ausgesetzt.
Hi Leute
Habe mir einen Grünen Laser aus China bestellt und leider musste ich den beim Zollamt liegen lasen.
Begründung:
Sehr geehrte Herr …
eine Freigabe Ihre Ware, hier 1Stück Laserpointer, wurde von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, der Bezirksregierung Köln-Dezernat 55- Technischer Arbeitsschutz-Produktsicherheit, nicht ausgesprochen.
Es handelt sich um ein nicht konformes Erzeugnis, das Inverkehrbringen wurde verboten,
gem. Art.29 Abs. 2VO (EG) Nr.765/2008
Für weitere fachliche Auskünfte wenden Sie Sich bitte an die zuständiger Marktüberwachungsbehörde ………
Ich nehme die Entscheidung der Annahme ihrer abgegebenen Anmeldung zu Überführung der o.g. waren in den freien Verkehr gemäß Art.8 Abs. 1 bis 3 der Verordnung (EWG) Nr.2913/92 – Zollkodex zurück.
Was jetzt?
Darf ich ein Laserpointer als privat Person nicht haben?
wer kann helfen? wo finde ich was da drin steht:
Art.29 Abs. 2VO (EG) Nr.765/2008
Vielen Dank im Voraus
Was war das für ein laserpointer bzw welche Stärke hat er?
Wobei hier der Waffenrechtliche Aspekt völlig ausgelassen wird: Nach dem Waffenrecht sind Laserpointer (ungeachtet der Stärke) mit einer Montageeinrichtung verboten. Das geht aus dem Waffengesetz ganz klar hervor.
Ich würde sagen: Verstand einschalten! Die Frage, ob ich jemanden mit einem Laserpointer blenden darf, erübrigt sich dann vielleicht. Es gibt Leute, die ihr Fahrzeug nur mit Mühe und Not auf einer 3-spurigen Autobahn bei 100 km/h in der Spur halten können. Wenn ihr die auch noch blendet, uppssssss…..
Darf ich jemanden mit einem Schraubenzieher oder Messer verletzen? Eigentlich nicht, dennoch kommt es aber hin und wieder vor. Deshalb Schraubenzieherkauf nur noch mit Waffenbesitzrechtskarte und auch den Verkauf von Plastikmessern verbieten? Leute, ich dachte immer, die Evolution geht voran, aber es sieht so aus, als schreitet sie rückwärts.
Die wichtigste Frage wäre eher: " Wer sammelt im Wald die ganzen Holzknüppel ein und schließt sie weg, bevor mich jemand damit verletzt? Fazit: Gute Besserung.
@ Harry
Sie haben vollkomen Recht. Mit ein wenig Verstand ist m.E. auch gegen 1000mW nichts einzuwenden, so man sein "Spielzeug" zu Hause, d.h. im eigenen befriedeten Umfeld und nicht darüber hinaus betreibt/spielt. O.K., die Dinger sind wohl nicht ungefährlich, Aber ich persönlich ballere ja mit meinem (angemeldeten/genehmigten) und großkalibrigen 357er Revolver auch nicht in der Gegend herum sondern nur auf den Schießstand. Vor der Benutzung das Gehirn einschalten. Im Übrigen ist aber jedes Spielzeug mehr oder weniger überflüssig und dient nur der Selbstbefriedigung.
Ich verstehe wirklich nicht warum Laserpointer verkauft werden. Wer Präsentationen halten will, kann für das gleiche Geld viel komfortablere Presenter benutzen. Auf http://www.laserpointer-test.de kann mich ebenfalls über die Rechtslage und die Unterschiede von Presentern und Laserpointern informeieren. Ist vielleicht ein bisschen umfassender.
Auch ich benutze bei Vorträgen gelegentlich einen Pointer der Klasse 1. Aber nur in geschlossenen Räumen, zum Zeigen auf
Bildern und Texten. Ansonsten bleibt der Pointer unter Verschluss so das Unbefugte keinen Zugriff darauf haben
Man sollte nie mit dem Pointer auf Menschen und Tiere zeigen- Verletzungsgefahr! Das steht auch auf der
Bedienungsanweisung. Auch ich wurde schon mal mit einem Pointer "angestrahlt" sehr unangenehm! Ich arbeite als Busfahrer.
Mein LNB innerhalb der Sattelitenschüssel wurde vermutlich mit einem Laserpointer beschossen. Vorher sah ich den Strahl 3bis 4 mal in meinem Wohnzimmer. Am nächsten Tag ging die Sattelitenschüssel nicht mehr. Der Techniker der die LNB den nächsten Tag auswechselte sprach von einem Kunststoff der beim ausbauen auseinander bröselte.
Den Abend vorher habe ich einen ca. 14 bis 15 jährigen Jungen mit der Laserpistole im offenen Fenster stehen sehen.
Daher tippe ich bei dieser Beschädigung auf den Laserpointer.
Das kommt von der UV-Strahlung der Sonne und nicht vom Laserpointer
selten so gelacht…