Doktorgrad27.09.2015

Entzug des Doktorgrads: Wann ist die Aberkennung eines Doktortitels möglich und was ist ein Plagiat?

In den letzten drei Jahren sind immer wieder Doktorarbeiten von bekannten Politikern in die Kritik geraten. Oft ist es schwierig zu unterscheiden, ob es sich um bloße Flüchtigkeitsfehler oder um ein Plagiat handelt. Doch was ist ein Plagiat? Gibt es Gerichtsurteile zu dieser Rechtsfrage?

Der Entzug des Doktorgrades ist nichts Neues. Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt, dass es zu dieser Frage in den letzten Jahren immer wieder Gerichtsurteile gab. Die Gerichte urteilen in dieser Frage meist sehr streng.

Jede Fußnote ist zu kennzeichnen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass in einer Doktorarbeit jeder Gedankengang und jede Fußnote, die nicht aus eigener gedanklicher Leistung, sondern von dem Werk eines anderen herrühren, als solche zu kennzeichnen sind. Insbesondere darf eine Dissertation nicht komplette Passagen aus einem anderen Werk enthalten, die wortwörtlich oder nur minimal umformuliert wurden, ohne kenntlich zu machen, dass es sich insofern um Zitate handelt. Eine gelegentliche Nennung des fremden Werkes reicht nicht aus (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.05.2007, Az. 12 E 2262/05). Ebenso entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall, in dem nur 95 von insgesamt 294 Seiten der Dissertation nicht vom Plagiatsvorwurf betroffen waren und es im Übrigen sehr augenfällige Übereinstimmungen mit teilweise fast wörtlich übernommenen Passagen (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2009, Az. 3 A 319.05).
Eine Täuschung liegt ebenfalls vor, wenn in einer Doktorarbeit Textsegmente anderer Werke an einigen Stellen korrekt zitiert werden, an anderer Stelle jedoch Textpassagen verwendet werden, ohne diese als Zitat kenntlich zu machen (Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.04.2011, Az. 3 K 899/10.DA).

Zitiergebot

Dem Zitiergebot genügt es nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch nicht, wenn nur in der Nähe der übernommen Textstelle ein Hinweis auf das benutzte Werk steht. Das Gericht stellte klar, dass die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textpassagen aus fremden Werken ohne (ausreichendes) Zitat gegen grundlegende Maßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens verstoße und damit die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall ausschließe (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 04.04.2006, Az. 7 BV 05.388).

Formatierungsfehler sind nicht glaubhaft

Wer aus anderen Werken abschreibt, ohne dies zu kennzeichnen, kann sich nicht damit herausreden, dass ihm am Computer bloß Formatierungs- und Bearbeitungsfehler unterlaufen seien und er beim Korrekturlesen aufgrund der eigenen Fachvertrautheit keinen Unterschied der kopierten Stellen zu den eigenen Formulierungen habe erkennen können (Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 12.10.2010, Az. 2 A 170/10).

Teils korrekt zitiert, an anderer Stelle Zitate nicht kenntlich gemacht

Das Verwaltungsgericht Darmstadt führte in einer Entscheidung aus, dass wenn in einer Doktorarbeit Textsegmente anderer Werke an einigen Stellen korrekt zitiert, an anderer Stelle jedoch Textpassagen verwendet werden, ohne diese als Zitat kenntlich zu machen, dies eine Täuschung darstellt, die den Entzug des Doktorgrades rechtfertigt (Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.04.2011, Az. 3 K 899/10.DA).

Ob die Arbeit ohne die beanstandeten Passagen noch Bestand hat, ist irrelevant

Es kommt bei der Aberkennung eines Doktorgrades nicht darauf an, ob die eingereichte Dissertation ohne die beanstandeten Stellen oder bei jeweils wörtlicher Zitierung der Doktorgrad noch verliehen worden wäre. Derartig hypothetische Erwägungen im Sinne einer Art geltungserhaltender Reduktion finden nicht statt. Es sei für die Ursächlichkeit der vom Kläger begangenen Täuschung nicht von Bedeutung, ob ihm für eine andere Arbeit, als er sie tatsächlich vorgelegt habe, der Doktorgrad verliehen worden wäre (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2008, Az. 9 S 494/08).

Gerichtsentscheidungen zu bekannten Fällen in der letzten Zeit

Gegen den Entzug des Doktorgrades klagten einige Politiker vor Gericht. Bekannt sind folgende Fälle und Gerichtsverfahren:

  • Entzug des Doktorgrades im Fall der FDP-Beraterin Margarita Mathiopoulos

    Das Gericht führte aus, dass Frau Mathiopoulos weite Passagen ihrer Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen habe, ohne diese eindeutig und entsprechend den Regeln wissenschaftlicher Arbeit zu kennzeichnen. Dadurch habe sie verschleiert, dass große Teile der Dissertation abgeschrieben seien (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 06.12.2012, Az. 6 K 2684/12).

  • Entzug des Doktorgrades im Fall des FDP-Politikers Georgios Chatzimarkakis

    Das Gericht führte aus, dass Chatzimarkakis eine Täuschung begangen habe. Er habe weite Passagen seiner Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen, ohne diese eindeutig und entsprechend den Regeln wissenschaftlicher Arbeit zu kennzeichnen. Dadurch habe er verschleiert, dass große Teile der Dissertation abgeschrieben seien. Zugleich habe er billigend in Kauf genommen, dass die Prüfer dem Irrtum unterliegen, dass es sich um eigene Gedanken und Ausführungen des Klägers handele (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2012, Az. 6 K 6097/11).

  • Entzug des Doktorgrades im Fall der CDU-Politikerin und früheren Bundesbildungsministerin Annette Schavan

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte fest, dass die Dissertationsschrift von Frau Schavan an verschiedenen Stellen Textpassagen, die sie aus anderen wissenschaftlichen Werken übernommen hat, ohne deren Autorenschaft hinreichend zu kennzeichnen, enthalte (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2014, Az. 15 K 2271/13).

    Schavan teilte am 10. April 2014 mit, dass sie gegen das Urteil des VG Düsseldorf keine Berufung einlegen wolle.

Auch der Entzug des Doktorgrads von Veronica Saß, der Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten wurde von dem zuständigen Gericht für rechtmäßig erachtet.

  • Entzug des Doktorgrades im Fall Veronica Saß

    Das Gericht führte in seienr Entscheidung aus, dass Frau Saß in ihrer Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus insgesamt 8 Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen habe, ohne das etwa durch die Verwendung von Anführungszeichen oder auf andere gleichwertige Weise kenntlich zu machen (Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 23.05.2012, Az. 1 K 58/12).

Weiterer Fall, in dem der Doktorgrad aberkannt wurde

Im Fall Karl-Theodor zu Guttenberg (ehemaliger Bundesverteidigungsminister, CSU) gab es keine Gerichtsentscheidung, weil er nicht gegen den Entzug seines Doktorgrades durch die Universität Bayreuth klagte.

Doktortitel / Doktorgrad – Was ist das eigentlich?

Ein Doktortitel wird durch eine Promotion an einer Hochschule nach der dort gültigen Promotionsordnung erlangt. Die Promotion stellt die Verleihung des Doktortitels dar. Auch wenn allgemein von „Doktortitel“ gesprochen wird, handelt es sich beim „Doktor“ vielmehr um einen akademischen Grad. Hier im Artikel wurden die Begriffe „Doktortitel“ und „Doktorgrad“ synonym verwendet, weil sich die Begrifflichkeit „Doktortitel“ mittlerweile „eingebürgert“ hat.

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10 Gedanken zu „Entzug des Doktorgrads: Wann ist die Aberkennung eines Doktortitels möglich und was ist ein Plagiat?

  • 2. November 2015 um 11:11 Uhr
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    Ich finde dieses ganze Doktorarbeit …usw. hin und her völlig überbewertet. Ich habe meine BA Arbeit (80 Seiten) in 8 Tagen und den Magister (150 Seiten) in 4 Wochen geschrieben. Den ganzen Aufstand, um Studium und Abschlüsse kann ich nicht nachvollziehen. Heute studiert doch jeder Trottel, wenn Papa zahlt. Wir haben doch keine individuelle Leistungsgesellschaft, sondern eine Beziehungs- und Kapitalgesellschaft … und die mit den besten Beziehungen erhalten auch die besten Jobs. Was wundern wir uns also über Nieten in Nadelstreifen, bitte schön!!! Jeder bekommt was er verdient. Leistung lohnt… über solche Witze kann ich nur lachen! Wer will noch eine ehrliche Meinung oder Kritik (Meinungsfreiheit und Demokratie) , es zählt nur die Meinung des Chefs/Vorgesetzten (wer auch immer da ist), egal wie falsch sie ist (siehe VW und andere Unternehmen). Sowas kommt von sowas!!! Aber bald gibt es sowieso kein Deutschland mehr, also wozu darüber philosophieren, Deutschland schafft sich gerade selber ab.

    Antwort
  • 7. Oktober 2015 um 7:00 Uhr
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    Diese Plagen sind nicht so neutral und formal wie sie scheinen –
    wollen. "Fr. v.d.Leyen sei extrem faul gewesen" konnte man vor kurzem wo (Die Welt online?) lesen. 1.Fällt ihnen/wem auch immer
    das nach 25 Jahren zeitig ein. 2. Eine Medizinerin/eine Fachärztin
    in der Ausbildung und: "faul" ach ja – das zeige man mir mal.
    3. geht es um Inhalte
    Man soll in einer Arbeit/hier Diss. nachweisen, das man wissensch. arbeiten kann. d.h. Entwicklungen aufzeigen
    die Meinungen Anderer dazu und begründen was man selber
    dazu meint, woran man arbeitet, forscht etc.
    Fr. v.d.L. Ansicht/Darlegung war offenbar etwas so neues,
    anderes, das man dies in ? Richtlinien" seinerzeit übernommen hat
    Gerichte/Richter sollten sich darüber einigen/klar werden was
    genau ein "Plagiat" ist. – Ich würde sagen: Ein Plagiat kann nur
    eine (komplette) Nachbildung sein.
    Manchen Bayer. Juristen/Richtern/Gerichten genügt es nicht –
    wenn die Quelle nicht unmittelbar nach jedem umformulierten
    Satz/Abschnitt angegeben wird, sondern erst nach dem 3. Absatz
    o.ä. – Dabei fällt aber auf: Das sich Richter in Bayern ohnehin
    schwer tun, Texte zu lesen und zu verstehen. Auch in Strafanträgen/ Klagen und Beschwerdeschriften. Seit 23 Jahren!

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  • 28. September 2015 um 5:58 Uhr
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    Ich finde das GANZE UNSINNIG. Ich kann im Falle von Frau Dr. von der Leyen nicht erkennen,
    was ihre derzeitige ministerielle Position die sie inne hat – mit einer Arbeit über Geburtsvorgänge
    vor 25 Jahren zu tun haben soll?
    Und so ist es auch in allen anderen Fällen: Man muss innerhalb einer bestimmten Frist eine Arbeit
    abliefern und behilft sich eben hin und wieder …
    Mit der WAHRHEIT und der EHRLICHKEIT haben wir es derzeit wirklich auf KEINEM GEBIET
    Im Falle der JURISTEN RICHTER in GERICHTEN so gut wie überhaupt nicht – würde ich sagen.
    Das sind natürlich Jene, die sich aufspielen …
    Noch schlimmer als alle Anderen, die seit den 90ern nichts anderes zu tun haben als mit den Fingern
    wie die kleinen Kinder auf Andere zu zeigen und laut zu schreien. Gegen die sind Juristen Ri jedenfalls
    keine Hilfe. Somit darf sowieso Jeder sagen schreiben machen was er will …
    Fraglich was schlimmer ist: Nicht angegebene/kenntlich gemachte Quellen
    oder: Juristen Richter die wirklich JEDES WORT Jeden Satz aus dem Zusammenhang reißen,
    und auf den Kopf stellend ins Gegenteil verzerren. Als hätten sie nichts anderes gelernt in ca 30 Jahren.

    Antwort
  • 28. September 2015 um 5:43 Uhr
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    Nein, ich denke: Der Doktortitel wird zu gering bewertet. Gar verächtlich gesehen …
    "Seit der Wende ist (ja) alles anders!" weshalb auf den Titel/Grad in der Anrede verzichtet wird …
    Man verzichtet zunehmend auf einen gewissen Kleidungsstil in höheren Positionen …
    im Bundestag noch – aber man verzichtet eben auch auf einen gewissen Stil in der Sprache
    man verzichtet auf die korrekte Anrede – der Doktorgrad gehört zum Namen!
    Jedoch hörte ich noch nie Frau Doktor Merkel – auch früher schon sehr selten: Prof. Dr. Kohl …
    Seit spätestens 1992 wird der zum Namen gehörende Grad glatt unterschlagen.
    Na dann – kann man es auch ganz abschaffen.
    Anscheinend sind da welche gerade dabei das eh umzusetzen.
    "

    Antwort
  • 28. September 2015 um 5:18 Uhr
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    Mein Gerechtigkeitsgefühl rebelliert – seit langem.
    Diese Plage – sind echte Plagen.
    Während ein Plagiat doch m.W. ein Gesamtes umfasst im Gegensatz zu einem Original …
    und nicht nur ein paar wissenschaftliche Formfehler.
    In einer Dissertation – das ist eine wissenschaftliche Arbeit – soll der Verfasser nach- und beweisen
    das er wissenschaftlich arbeiten kann.
    Nun kommen da welche aus …. Plag daher – schleichen sich heimlich an – und klauen die
    Sahnehäubchen von der Torte – und dann hauen sie in die ganze Torte rein.
    Ich dachte es ginge um WISSENSHAFT – REGELN FÜR ALLE –
    BESTRAFUNGEN – wegen VERSTÖSSEN für ALLE
    Dazu bedarf es einer großabgelegten Studie/Überprüfung ALLER DOKTORARBEITEN/Dissertationen
    UND ERST DANN kann der GESETZGEBER /GERICHTE entscheiden wie zu verfahren ist.
    JURISTEN erheben gern TRAMPELPFADE zu neuen GESETZEN POLITIKER auch.
    Beweis: Seit 20 Jahren beschwere ich mich – Keiner B wurde stattgegeben – fast alle wurden Gesetze.
    Ich höre lese seit 20-23-25 Jahren echon KEIN WORT mehr und solche Leute wollen sich über Andere
    erheben – mit den Fingern auf diese zeigen …
    STELLTE sich nämlich heraus das 95-99% bis aller Promovierenden geschummelt haben
    dann ginge es nur noch um die Frage – will man an den Regeln etwas ändern –
    oder Allen ihre Doktorwürde aberkennen.
    Oder: Lässt man in Zukunft nur noch Dissertationen zu die wirklich aus ganz eigener Forschung
    Beobachtung entstanden sind …
    DIE GANZE DISKUSSION ist hinfällig und Irreführend – handelt es sich wie in den meisten Fällen
    um mehr oder weniger Literaturarbeiten – d.h. der Doktorand hat seine Gedanken – Ideen- Meinungen
    und verfolgt diese in der Forschung/der vorhandenen Literatur geht von der aktuellen Gegenwart
    soweit bekannt in die Vergangenheit soweit vorhanden – und schreibt das alles zusammen.
    Ob wörtlich korrekt zitiert mit den entsprechenden Zeichen "…." oder umformuliert – er sie übernimmt
    in JEDEM FALL Gedanken und Schlussfolgerungen anderer Menschen.
    FRAGE also: WAS SOLL DAS ALLES?
    Wir leben im Computerzeitalter – für Einige Viele ein herrliches Spielzeug – ja und?
    Sollen sie doch spielen … da haben sie eben ein paar Schwachstellen und Fehlerpunkte aufgezeigt.
    Das tut weder der ganzen Arbeit einen Abbruch noch der Person, Persönlichkeit, dem beruflichen
    Werdegang Anderer.

    Antwort
  • 23. März 2014 um 11:59 Uhr
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    Normalerweise gilt im Zivilrecht eine Obergrenze von 30 Jahren -warum hier nicht?

    Antwort
  • 11. Februar 2014 um 23:38 Uhr
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    Der Doktortitel ist letztlich nichts anderes als die Genehmigung zur Werbung mit einer Art Prüfsiegel für qualifiziertes geistiges Potential auf einem bestimmten Wissensgebiet.
    Dieses und sogar auch mehr als das dafür erforderliches Potential kann selbstverständlich durchaus auch ohne Doktortitel vorhanden sein – soll es ja auch, damit er dann erteilt wird – aber ebenso auch umgekehrt trotz Doktortitel nicht – weil (nicht nur) Irren menschlich ist – ist also jedenfalls nicht mit diesem garantiert, also auch nicht mit diesem zu entziehen.
    Nur der allgemeine Glaube daran wird mit der Entziehung vernichtet, der betreffende Mensch bleibt derselbe, der er auch zuvor- erst ohne, dann mit und danach wieder ohne – diesen Titel ist.

    Antwort
  • 30. September 2013 um 11:21 Uhr
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    Jetzt soll auch Steinmeier gemogelt haben. Das hört wohl nie auf? Der Doktortitel wird meiner Ansicht nach in der Gesellschaft viel zu hoch bewertet.

    Antwort
  • 24. April 2013 um 8:40 Uhr
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    Dissertationen sind meist in mehreren Exemplaren in deutschen Bibliotheken existent und stehen zur Ausleihe bereit. Müssen diese Exemplare im Falle eines Titelentzugs "irgendwie" gekennzeichent werden? Im Falle von Prominenten empfiehlt es sich, diese Exemplare vor Souvenirjägern zu sichern. Was ist aber mit Dissertation von Nicht-Promenenten, denen aufgrund von Plagiatsnachweisen der Titel entzogen wurde? Die Diss. ist als wissenschaftlicher Beitrag ja damit disqualifiziert. Eine "gutgläubige" Zitation aus einem solchen Werk würde den wiss. Diskurs ja verfälschen…

    Antwort
    • 23. März 2014 um 12:06 Uhr
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      Sehr gut! Was ist mit Zitaten in Patenten
      -die müssten dann ja neu geprüft und ggf erteilt oder versagt werden.

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