Höchstgeschwindigkeit25.03.2024

Zulässige Geschwindigkeit auf Parkplätzen - Wie schnell darf man auf Parkplätzen fahren?Jedes Jahr gibt es eine hohe Zahl von Parkplatz-Unfällen

Immer wieder kommt es auf Parkplätzen zu Unfällen. Einige Parkplatz-Unfälle könnten verhindert werden, wenn die Fahrenden langsamer gefahren werden. Doch wie schnell darf man auf einem Parkplatz eigentlich fahren? Welche Regeln gelten für die Geschwindigkeit auf einem Parkplatz?

2021 gab es 16.991 Unfälle auf Parkplätzen mit 9 schwer und 74 leicht verletzten Menschen. 2020 waren es sogar 17.586 Unfälle mit 7 Schwer- und 71 Leichtverletzten. Im Jahr 2019 wurden bei 21 328 Parkplatz-Unfällen 5 Menschen schwer und 76 leicht verletzt. Die Zahlen aus dem Jahr 2022 sind hier leider nicht bekannt. Bei dieser hohen Zahl von Unfällen stellt sich die Frage nach der richtigen Geschwindigkeit auf Parkplätzen.

Wie schnell darf man auf Parkplätzen fahren?

Hinsichtlich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen gibt es keine klare Verkehrsregel. Die Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) gilt zwar dann, wenn es sich um öffentlich zugängliche Parkplätze handeln, beachtet werden muss, dass die Straßenverkehrsordnung nur auf Straßen und Fahrbahnen gilt. Dazu zählen Parkplätze nicht.  Aufgrund dessen findet ein großer Teil der Straßenverkehrsordnung auf Parkplätzen keine Anwendung. Daran ändert auch ein Schild mit einer vergleichbaren Aufschrift „Hier gilt die Straßenverkehrsordnung“ nichts.

Grundsatz der Straßenverkehrsordnung aus § 1 StVO

Der Grundsatz aus § 1 StVO muss jedoch zweifelsohne befolgt werden. Dieser schreibt zum einen vor, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht erfolgen muss, des Weiteren auch das derjenige der am Verkehr teilnimmt, sich so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Was bedeutet dies für die Höchstgeschwindigkeit auf einem Parkplatz?

Grundsätzlich gilt daher, dass auf Parkplätzen Fahrzeuge nur so schnell gefahren werden dürfen, dass sie ständig beherrschbar sind und die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst ist (vgl. § 3 Abs. 1 StVO).

Daraus ergibt sich jedoch noch keine konkrete Höchstgeschwindigkeit. Eine individuelle Höchstgeschwindigkeit, wie sie vorliegend durch § 3 Abs. 1 StVO gegeben ist, wäre mit dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 III GG  nicht zu vereinbaren.

Was sagt die Rechtsprechung zur Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen?

Aufgrund der bestehenden Gesetzeslücke bzgl. einer Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen, ist es zur Aufgabe von Gerichten geworden, entsprechende Höchstgeschwindigkeiten auszuurteilen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 07.03.2017 unter dem Az. I-1 U 97/16 geurteilt, dass aufgrund der ständigen Gefahr eines ausparkenden Autos, sowie Personen auf dem Parkplatz eine Höchstgeschwindigkeit in Schrittgeschwindigkeit angemessen sei. Da auch die Schrittgeschwindigkeit nicht in der Straßenverkehrsordnung festgehalten ist, gehen Gerichte zumeist von einer Geschwindigkeit von 3- 7 km/h aus.

So urteilten auch andere Gerichte, wie z.B. das Oberlandesgericht Saarbrücken mit dem Urteil vom 09.10.20214, Az. 4 U 46/14 und das Amtsgericht Frankenthal mit dem Urteil vom 28.10.2020, Az. 3c C 101/19.

Dem Bundesgerichtshof zufolge ist auf Parkplätzen so zu fahren, dass Fahrer stets bremsbereit sind. Es ist immer damit zu rechnen, dass durch ein- oder ausparkende Fahrzeuge in die Fahrgasse der Verkehrsfluss gestört werde. Daher müsse von  vornherein mit geringer Geschwindigkeit und bremsbereit gefahren werden, um jederzeit anhalten zu können  (BGH, Urteil vom 11. 10.2016 – VI ZR 66/16, Rechtsauffassung bestätigt vom gleichen BGH-Senat mit Urteil vom 17.01.2023, Az. VI ZR 203/22).

Abweichen von der Schrittgeschwindigkeit

Ist ein PKW-Führer schneller als mit Schrittgeschwindigkeit auf einem Parkplatz unterwegs, haftet dieser im Regelfall wenigstens teilweise mit, selbst wenn er nicht der Verursacher war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2017, Az. I-1 U 97/16).

Fazit:

Abschließend muss daher festgehalten werden, dass auch wenn keine konkrete gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen vorgeschrieben ist, man mit dem Einhalten der Schrittgeschwindigkeit nach der Rechtsprechung auf der „sicheren Seite“ ist. Und man sollte stets bremsbereit sein.

Surftipp:

Siehe zum Verkehrsrecht auch: Wie stellt man eine Parkscheibe richtig ein?

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