Hanfanbau17.08.2021

Kann einem Wohnungs­mieter wegen des Anbaus von Cannabis gekündigt werden?Cannabisplantage in der Wohnung

Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland grund­sätzlich nach § 29 des Betäubungs­mittel­gesetzes strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Droge zum Eigen­verbrauch besitzt oder sie weiter­verkaufen will. Kann einem Mieter daher gekündigt werden, wenn er in seiner Wohnung Hanf anpflanzt und daraus Cannabis gewinnt?

Kann einem Wohnungs­mieter wegen des Anbaus von Cannabis gekündigt werden?

Ein Wohnungs­mieter riskiert eine fristlose Kündigung des Miet­verhältnisses aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 1 BGB, wenn er die Mietsache zum Anbau von Cannabis in erheblichem Umfang nutzt. Pflanzt der Mieter in großem Stil Hanf an, so ist dem Vermieter die Fortsetzung des Miet­verhältnisses nicht mehr zumutbar. Auch eine Abmahnung wird in der Regel nicht erforderlich sein. Denn durch den Cannabis­anbau zerstört der Mieter nicht nur das Vertrauens­verhältnis zum Vermieter, sondern bringt auch die Mietsache in Verruf.

Hier zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:

Droht einem Mieter die Kündigung wegen des Anbaus von Cannabis durch seinen Untermieter?

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat im Februar 2012 entschieden, dass der professionelle Anbau von Cannabis durch einen Untermieter eine erhebliche Vertrags­verletzung des Haupt­mieters darstelle und der Vermieter daher berechtigt sei, das Miet­verhältnis mit dem Hauptmieter fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Das Verschulden des Unter­mieters müsse sich der Mieter zurechnen lassen. Denn wer freiwillig die ihm anvertraute Sache im eigenen Interesse einem Dritten überlasse, trage das Risiko eines Fehl­verhaltens des Dritten. Die Unkenntnis des Haupt­mieters vom Cannabis­anbau durch den Untermieter spiele keine Rolle (Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 14.02.2012, Az. 316 C 275/11).

Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Kann einem Wohnungs­mieter wegen des Anbaus von Cannabis gekündigt werden?

  • 20. September 2017 um 12:42 Uhr
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    Wie würde die Situation bei langjährig-unbefristeter Verpachtung eines Gartens zumal im Außenbereich rechtlich zu bewerten sein? Muß der innerstädtisch-ferne Verpächter einschlägig fachinteressiert sein und damit rechnen, dass auf seinem Grund und Boden versteckt Cannabis angebaut werden könnte, was er zu kontrollieren und zu ahnden hätte? Oder ist er stets der Bock, der zum Gärtner wird ?

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