Filesharing28.02.2019

Was kann ein Anwalt gegen eine Filesharing-Abmahnung tun?

Wer an Tauschbörsen im Internet teilnimmt, um illegal Musik oder Filme herunterzuladen, begeht eine Urheberrechtsverletzung und kann daher von einem vom Rechteinhaber beauftragten Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten. Durch diese wird der Betroffene zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird in der Regel die Zahlung eines Schadenersatzbetrags sowie die Erstattung der im Zusammenhang der Abmahnung entstandenen Anwaltskosten verlangt. Wer wegen der Teilnahme an einem illegalen Filesharing eine Abmahnung erhält, sollte unbedingt rechtsanwaltlichen Rat einholen. Doch was kann ein Anwalt gegen eine solche Abmahnung tun? Wie sieht eine Verteidigung gegen eine Abmahnung aus?

Was kann ein Anwalt gegen eine Filesharing-Abmahnung tun?

Ein Rechtsanwalt prüft folgende Dinge bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um darauf basierend tätig zu werden.

  • Ausufernde Unterlassungserklärung?

    Das größte Problem bei Abmahnungen ist regelmäßig die Unterzeichnung von zu weit ausufernden Unterlassungserklärungen. Obwohl eine Zuordnung von IP-Adressen zu angeblichen Rechteverletzern heute nicht 100 % fehlerfrei funktioniert, kann bei Unterzeichnung einer zu weit ausufernden Unterlassungserklärung jedes Mal eine Inanspruchnahme drohen, wenn der IP-Adresse des Betroffenen eine Rechtsverletzung zugeordnet werden kann. Wenn darüber hinaus die Höhe der im Verletzungsfall zu zahlenden Vertragsstrafe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird, liefert sich der Betroffene dem Rechteinhaber aus – selbst wenn die Höhe der Vertragsstrafe gerichtlich überprüft wird, besteht ein nicht unerhebliches Risiko. Denn eine Überprüfung durch das „zuständige Landgericht“ bedeutet, dass die Vertragsstrafe über 5.000,- Euro liegt, weil bis zu 5.000,- Euro nicht Landgerichte, sondern Amtsgerichte zuständig sind.

  • Pflicht zur Zahlung von Schadenersatz?

    Abmahnungen sind üblicherweise mit pauschalen Schadenersatzforderungen garniert – meist im Rahmen von rund 400 bis 1.200 Euro. Wenn dem Betroffenen eine Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann, kann der Schadenersatz allerdings noch erheblich höher ausfallen. Andererseits sollte geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht überhaupt besteht – und wenn ja, in welcher Höhe. Denn Abmahnungen sind längst nicht immer berechtigt – und die angegebenen Beweise oft nicht ausreichend oder fehlerhaft zustande gekommen. Auch ein „Ermittlungsdatensatz“ muss nicht immer stichhaltig oder gar gerichtsfest sein.

  • Pflicht zur Erstattung der Anwaltskosten?

    Ob die in der Abmahnung geforderten Rechtsanwaltskosten angemessen und vom Betroffenen zu erstatten sind, muss im Einzelfall rechtsanwaltlich überprüft werden. Eine „automatische pauschale Zahlpflicht“ gibt es jedenfalls nicht.

Siehe auch:

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