Blut­alkohol­konzentration02.07.2021

Welche Promille­grenzen gibt es?Geldbuße, Fahrverbot oder Geldstrafe

Als Promille­grenze wird der Grenzwert bezeichnet, den Fahrzeug­führer maximal im Blut aufweisen dürfen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Solche Sanktionen können zum Beispiel eine Geldbuße, ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens sein. Doch welche Promille­grenzen gibt es eigentlich?

Welche Promille­grenzen gibt es?

Folgende Promille­grenzen gibt es bei der Blut­alkohol­konzentration (BAK):

  • 0,0 ‰ BAK

    Diese Promille­grenze gilt für Fahr­anfänger und Personen unter 21 Jahren sowie für Bus-, Taxi- und Miet­wagen­fahrer.

  • 0,3 ‰ BAK

    Treten neben einer BAK von 0,3 ‰ zudem alkohol­bedingte Ausfalls­er­scheinungen auf, geht man von einer relativen Fahr­untüchtigk­eit aus. In diesem Fall begeht der Fahrzeug­führer eine Straftat und es drohen Geldstrafe, Freiheits­strafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zudem erhöht sich das Punktekonto im Fahr­eignungs­register auf drei. Das oben Gesagte gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer.

  • 0,5 ‰ BAK

    Bei einer BAK von 0,5 ‰ liegt eine Ordnungs­widrigkeit vor, die bei Ersttätern zu einem Fahrverbot von in der Regel einem Monat, einer Geldbuße von 500 EUR sowie zwei Punkten im Fahr­eignungs­register führt.

    Wieder­holungs­tätern drohen eine Geldbuße von 1.000 EUR, drei Monate Fahrverbot und die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

  • 1,1 ‰ BAK

    Eine BAK von 1,1 ‰ begründet den Vorwurf der absoluten Fahr­untüchtigk­eit bei Autofahrern. Ab dieser Grenze begeht der Autofahrer unabhängig vom Vorliegen von Ausfall­erscheinungen eine Straftat. Dies kann zu einer Geldstrafe von regelmäßig 30 Tages­sätzen sowie einer Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr führen. Hinzu kommen die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie drei Punkte im Fahr­eignungs­register.

  • 1,6 ‰ BAK

    Weist ein Autofahrer eine BAK von 1,6 ‰ auf, wird die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet.

    Zudem liegt ab diesem Wert eine absolute Fahr­untüchtigk­eit bei Radfahrern vor.

Quelle:refrago/rb
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3 Gedanken zu „Welche Promille­grenzen gibt es?

  • 2. Januar 2018 um 19:47 Uhr
    Permalink

    Ist da ein Fehler drin 0,3 und 0,5 BAK

    Antwort
  • 16. Juni 2015 um 2:40 Uhr
    Permalink

    Es sollte im Führerschein die gesetzliche Promillegrenze am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis vermerkt sein und gelten!

    Antwort
    • 22. Februar 2019 um 17:36 Uhr
      Permalink

      Meinen Sie eine Promillegrenze, die dann für den Inhaber immerzu gültig bleibt?

      Ansonsten wäre man wohl immer wieder zum Umschreiben lassen verpflichtet, da die Werte wohl auch weiterhin konstant nach unten sinken werden, bis wir bei 0,0 Promille für alle und jeden in jeder Fahrsituation angelangt sind.
      Dies scheint mir zumindest derzeit der Zeitgeist zu sein, der von Medien und Gesetzgeber gepflegt und bedient wird. Dieser heißt "absolute Sicherheit ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit und Situation". Die Gewichtungen individueller Unterschiede in Person und Situation werden hinfällig durch pauschale Restriktion.

      Es ist wohl eine Frage der allgemeinen Weltanschauung, die hier die Prioritäten in einem Rechtsstaat bestimmt. Ob sich eine Ausrichtung durch solche Bestimmung eigentlich verbieten müsste oder ob sie Grundlage für ein lebendiges, sich entwickelndes Rechtssystem sei, das möge jeder selbst beurteilen.

      Antwort

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