Familienrecht und Scheidungsrecht | 25.04.2019
Scheidung
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Scheidung?
Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes
Die Ehe wird in Deutschland in einem förmlichen Gerichtsverfahren vor dem örtlich zuständigen Familiengericht geschieden. Für das Scheidungsverfahren fallen gesetzlich festgelegte Gebühren an, die sich u.a. aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammensetzen. Zahlt diese Scheidungskosten die Rechtsschutzversicherung?

Nichts im Leben ist umsonst. Nicht die Ehe, und schon gar nicht die Scheidung. Für das gerichtliche Scheidungsverfahren fallen zum einen Gerichtskosten an, und zum anderen Anwaltskosten. Da der Scheidungsantrag durch einen Anwalt eingereicht werden muss, lassen sich die Anwaltskosten nicht vollständig umgehen, sondern lediglich um die Hälfte reduzieren, wenn sich nur einer der Ehepartner einen Anwalt nimmt (einvernehmliche Scheidung).
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur anwaltliche Erstberatung
Die Rechtsschutzversicherungen in Deutschland zahlen in der Regel nicht die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Fast alle Versicherungen schließen in ihren Versicherungsbedingungen den Ehe-Rechtsschutz aus. Lediglich die Kosten einer anwaltlichen außergerichtlichen Erstberatung im Familienrecht werden von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen. Dazu muss allerdings bemerkt werden, dass die anwaltliche Erstberatung auf eine grobe Ersteinschätzung im Vorfeld des Scheidungsprozesses beschränkt ist. Weitere Beratungen, Korrespondenz und gerichtliche Schritte sind davon nicht umfasst.
Auch sind die Kosten der anwaltlichen Erstberatung ohnehin gesetzlich auf eine Gebühr von 190,00 Euro netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer gedeckelt. Die Aussicht auf Erstattung der Anwaltsgebühren für eine Erstberatung im Familienrecht ist für den Versicherungsnehmer also eine sehr geringe Hilfe, wenn es wirklich ernst wird und die Ehe geschieden werden soll. Versicherungsnehmer müssen also damit rechnen, dass sie die Scheidungskosten im Großen und Ganzen selbst tragen müssen.
Nur eine Rechtsschutzversicherung bietet vollen Versicherungsschutz in Ehesachen an
Derzeit bietet unserer Kenntnis nur eine Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Scheidungskosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens und damit die Erstattung von Gerichts- und Anwaltsgebühren an. Dies ist nach deren Aussage die ARAG, die einen Ehe-Rechtsschutz für das Scheidungsverfahren sowie einen Unterhalts-Rechtsschutz anbietet. Der Ehe-Rechtsschutz umfasst laut ARAG „familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen“, wobei Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Fall einer Scheidung bis zu 30.000,00 Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall versichert werden.
Ob sich der Abschluss eines solchen gesonderten Ehe-Rechtsschutz-Vertrags lohnt, oder ob man als Versicherungsnehmer durch die dafür anfallenden Versicherungskosten eher draufzahlt, sollte vor Abschluss einer solchen Rechtsschutzversicherung gründlich geprüft werden.
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Wolfgang Eckes ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.
Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes, Kurfürstendamm 36, 10719 Berlin (Berlin), Bundesrepublik Deutschland - SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - info@si-recht.de - www.si-recht.de [Anbieterkennzeichnung]
Bearbeitungsstand: 25.04.2019
Kommentare (2)
Seien Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit Ihrer Kompentenz da präsent, wo potentielle Mandanten ihre Probleme diskutieren!
Herzlichen Dank. Wenn sich spaeter ergibt, dass die von der Rechtsschutzversicherung bezahlte Erstberatung voellig falsch war, und das offenkundig war, wie ist dann bitte die RL ?
Herzlichen Dank. Wenn sich spaeter ergibt, dass die von der Rechtsschutzversicherung bezahlte Erstberatung voellig falsch war, und das offenkundig war, wie ist dann bitte die RL ?