Anbieterwechsel06.09.2018

Rufnummernmitnahme: was ist dabei zu beachten?

Kunden, die den Anbieter für ihren Festnetz- oder Mobilfunkvertrag wechseln wollen, möchten in der Regel auch ihre Rufnummer mitnehmen. Doch was ist bei der Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel zu beachten?

Die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Rechte und Pflichten von Betreibern von Telekommunikationsdiensten und Endverbrauchern sind im § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Rechte und Pflichten des festgelegt. Dadurch wird Mobilfunkkunden die Mitnahme der Handynummer im Rahmen eines Anbieterwechsels auch bei Prepaid-Verträgen ermöglicht. Voraussetzung für eine Portierung ist jedoch eine vertragliche Zustimmung durch den neuen Anbieter.

Portierung rechtzeitig beantragen

Bei einem Anbieterwechsel besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme der bisherigen Rufnummer. Die Mitnahme der Rufnummer, die als Portierung bezeichnet wird, muss rechtzeitig beantragt werden. Rechtlich gesehen liegt ein Wechsel des Anbieters vor, wenn durch den Endnutzer ein Vertrag mit einem neuen Telefon-Anbieter abgeschlossen und die Vertragsbeziehung mit dem bisherigen Anbieter beendet wurde. Demnach muss das Vertragsverhältnis mit dem abgebenden Anbieter bei der Portierung bereits beendet sein. Die Voraussetzung für eine Rufnummernmitnahme liegt dann vor, wenn zum Tag der Portierung ein Vertrag mit dem aufnehmenden Anbieter, in dem eine Importierung der Rufnummer enthalten ist, geschlossen wurde. Fachleute empfehlen eine rechtzeitige Erteilung des Portierungsauftrags, um einen problemlosen Wechsel zu gewährleisten. Dem neuen Anbieter muss der Portierungsantrag rechtzeitig vorliegen, damit ausreichend Zeit zur fristgemäßen Bearbeitung zur Verfügung steht. Bei einer Rufnummernportierung, die nach Kündigung des Vertrags wirksam werden soll, sollte der Antrag mindestens 10 Tage vor dem Ende der Vertragslaufzeit beim alten Anbieter eingehen. Eine verspätete Einreichung des Portierungsauftrags kann dazu führen, dass die Handynummer nicht portiert wird.

Rufnummernportierung für Geschäfts- und Privatkunden sinnvoll

Eine Portierung ist nur möglich, wenn alle Kundendaten, die dem alten und neuen Anbieter vorliegen, identisch sind. Bei einer beabsichtigten Rufnummernmitnahme sollten deshalb alle Daten beim alten Anbieter nochmals aktualisiert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme der Rufnummer besteht hingegen nicht bei einem Vertragswechsel oder Tarifwechsel ohne gleichzeitigen Wechsel des Anbieters. In diesem Fall kann der Anbieter entscheiden, ob die Beibehaltung der Rufnummer zulässig ist. Grundsätzlich sind Mobilfunkanbieter nach § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer bei einem Anbieterwechsel zu ermöglichen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Prepaid-Verträge. Da kein Kontrahierungszwang besteht, ist der aufnehmende Mobilfunkanbieter jedoch nicht verpflichtet, einen Kunden mit einer bereits bestehenden Mobilfunknummer zu akzeptieren. Die alte Handynummer mitnehmen mitnehmen ist sowohl für Privatkunden und Geschäftskunden sinnvoll, denn durch den Wechsel der Rufnummer können wichtige Geschäftskontakte verloren gehen. Bei diesem führenden Mobilfunkanbieter, der neben geeigneten Mobilfunktarifen auch LTE-Datentarife, D-Netz-Tarife und andere Netztarife sowie passende Smartphones anbietet, ist die Rufnummernmitnahme problemlos möglich. Ein Telefonkunde, der die Handynummer wechselt, ermöglicht Fremden unbeabsichtigt Zugriff auf persönliche Daten. Meist werden Mobilfunknummern von Kunden, die ihre Handynummern nach der Auflösung ihres Mobilfunkvertrags nicht mitnehmen, innerhalb absehbarer Zeit durch die Telefon-Unternehmen neu vergeben. Einige Anbieter halten dabei eine Sperrfrist von sechs Monaten ein, während andere Mobilfunkunternehmen die Nummer bereits nach 30 Tagen neu vergeben. Dadurch besteht das Risiko, dass mit der Rufnummer auch Informationen über den alten Nutzer auf den neuen Vertragspartner übergehen. Die Gefahr eines Datenmissbrauchs erhöht sich zusätzlich, wenn die Mobilfunknummer auf einem Smartphone in Verbindung mit zahlreichen Anwendungen (Apps) genutzt wurde. Um einen unbeabsichtigten Zugriff auf eigene persönliche Daten auszuschließen, wird die Rufnummernmitnahme von Experten eindeutig empfohlen.

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