Gewähr­leistungs­anspruch26.06.2019

Steuerkette gerissen: Wer übernimmt die Kosten?

Im Gegensatz zum Zahnriemen ist die Steuerkette deutlich robuster. Aufgrund ihrer Bauweise und Zusammen­setzung leistet sie in der Regel ein Motorleben lang treue Dienste. Trotzdem müssen sich immer wieder Autofahrer mit der Frage auseinandersetzen, welche Kosten im Falle einer gerissenen oder defekten Steuerkette entstehen und wer diese übernimmt? Grund­sätzlich ist die Rechtslage keineswegs so klar, wie vielleicht von Verbrauchern beim Fahrzeug­kauf angenommen wird.

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Mit ganz wenigen Ausnahmen muss ein Autofahrer für eine gerissene oder auch defekte Steuerkette selbst aufkommen. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich und hängen von dem Material ab. Es gibt aber auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, Ausnahmen von der Regel. Weist sie innerhalb der Garantie­zeit Fehler auf, können die Kosten durchaus von dem Hersteller übernommen werden. Allerdings sind diese Garantie­leistungen kein bedingungs­loser Gewährs­mann, denn die Fahrzeug­halter sind natürlich dazu verpflichtet, bei Anzeichen eines Defekts schnell­stmöglich zu reagieren. Auch eine Steuerkette reißt in der Regel nicht ur­plötzlich. Defekte machen sich hier im Voraus durchaus bemerkbar.

Zudem müssen Autofahrer, um tatsächlich in den Genuss der Garantie zu kommen, nachweisen, dass das Fahrzeug ordnungs­gemäß gewartet wurde. Es muss also bei den vom Hersteller empfohlenen Inspektionen gewesen sein. Diese sollten, auch wenn sie in einer freien Werkstatt vorgenommen wurden, zudem immer nach den Hersteller­vorgaben durch­geführt worden sein. Grund­sätzlich kann durch eine regelmäßige Wartung und einen recht­zeitigen Austausch weiterer Schaden abgewendet werden, sodass sich die Kosten deutlich eingrenzen lassen.

Kosten­übernahme beim Gebraucht­wagen­kauf

Dass die Kosten des Steuerkettenwechsels von dem Hersteller übernommen werden, ist natürlich nur dann möglich, wenn eine gültige Garantie vorhanden ist oder der Hersteller aus Kulanz handelt. Beim Kauf eines Gebraucht­wagens ist das nicht der Fall. Wird ein Gebraucht­wagen von einem Händler gekauft, besteht in der Regel eine Gewährleistung von einem Jahr. Innerhalb dieser Gewähr­leistungs­frist kann der Händler für verschiedene Kosten bei Reparaturen aufkommen. Die Kosten­übernahme ist hier aber keineswegs in Stein gemeißelt, denn die Kunden müssen nachweisen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Damit müssen die Kosten des Steuer­ketten­wechsels selbst getragen werden.

Einen Anspruch auf Kosten­übernahme oder Gewähr­leistung gibt es übrigens nicht, wenn der Gebraucht­wagen von einer Privat­person gekauft wurde. Der Gesetzgeber sieht hier keine Gewährleistungs­pflicht.

Wie erkennt man eine defekte Steuerkette?

Eine defekte Steuerkette macht sich in der Regel schon früh bemerkbar. Bereits bei den ersten Anzeichen sollten Verbraucher den Weg in die Werkstatt auf sich nehmen und den eigenen Wagen daraufhin untersuchen lassen. Ist eine Steuerkette intakt, läuft sie ruhig und ist kaum zu hören. Zeichnen sich an ihr erste Schäden ab, kommen in der Regel auch Lauf­geräusche dazu. Nicht immer sind diese aber ohne Einschränkungen zu hören. Gerade die Motor­geräusche machen es schwer. Wird beim Kaltstart des Motors ein Rasseln wahr­genommen, ist das aber immer ein deutliches Zeichen dafür, dass die Steuerkette nicht mehr optimal arbeitet.

Grund­sätzlich kann auch ein unruhiger Motor ein Anzeichen für eine defekte Steuerkette sein. Im Leerlauf macht sich zudem oft ein un­angenehmes Klackern bemerkbar. Weiterhin kann die leuchtende Motor­warn­leuchte ein eindeutiger Hinweis sein. Eine möglicher­weise defekte Steuerkette sollte nicht ignoriert werden. Wichtig ist es, das Fahrzeug möglichst schnell abzustellen und einen Fachmann die eingehende Kontrolle zu überlassen.

Quelle:refrago
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