01.08.2013

Neue Rechtsanwaltsgebühren: Was ändert sich ab dem 01.08.2013?

Seit 1994 blieben die gesetzlichen Gebühren für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts unverändert. Zwar erfolgte 2004 eine Neuregelung des Gebührenrechts. Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung wurde abgeschafft und das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz trat in Kraft. Die Umstrukturierung sollte zu einer Erhöhung der Vergütung eines Rechtsanwalts führen. Ob und inwiefern das eingetreten ist, wird kontrovers diskutiert. Jedenfalls machten sich die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltsverein für eine Gebührenerhebung stark. Nach einigem hin und her, wurde im Juni 2013 das Reformgesetz zur Neuregelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zustimmte, werden nunmehr ab dem 01.08.2013 neue Gebühren gelten. Doch was ändert sich denn genau? Wird nun alles teurer?

Was ändert die Reform am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?

Die Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes führt tatsächlich zu einer Erhöhung der Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit. Zudem werden manche Gebührentatbestände umstrukturiert. Im Blickfeld stand dabei die Angleichung der jeweiligen Rechtszüge und Angelegenheiten, so dass die bisherigen Unterscheidungen beseitigt werden.

Neue RVG-Tabelle

Die neue RVG-Tabelle (gültig ab dem 1.8.2013) können Sie hier einsehen.

Einzelne Änderungen in der RVG-Gebührentabelle

Im Einzelnen handelt es sich insbesondere um folgende Änderungen:

  • Die Abstände zwischen den Streitwertstufen werden geändert. In der ersten Stufe sind nunmehr die Streitwerte bis 500 € erfasst, statt wie bisher bis 300 €.
  • Der Mindestbetrag einer Gebühr wird von 10 € auf 15 € erhöht. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Berechnung der Mehrvertretungsgebühr und der Zwangsvollstreckungskosten aus einem Wert bis 300 €.
  • Ab einem Gegenstandswert von 4.000 € und nicht mehr 3.000 € kommt es zu Kürzungen der Wahlanwaltsgebühren im Rahmen der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe. Die Erhöhung wird durch erhebliche Anhebung der Gerichtsgebühren querfinanziert. Zudem erhöhen sich die PKH- und VKH-Gebühren.
  • Der Anwalt kann nunmehr bei der Bestimmung des Gebührenrahmens auf die Vermögensverhältnisse des Mandanten und das Haftungsrisiko abstellen. Bisher fanden nur der Aufwand und die Schwierigkeit des Falls Berücksichtigung.
  • Der Auffangstreitwert wird den übrigen Kostengesetzen angepasst und daher von 4.000 € auf 5.000 € angehoben.
  • Es kommt zu einer Anhebung des Höchstgegenstandswert von 1.500 € auf 2.000 € für den Antrag auf Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung.
  • Einführung einer Beweiszusatzgebühr für besonders aufwändige Beweisaufnahmen

Prozesskostenrechner

Hier finden Sie auf refrago.de einen aktualisierten Prozesskostenrechner, mit dem Sie die neuen Anwaltsgebühren ab dem 1.8.2013 und die Gerichtskosten berechnen können.

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