Blend­wirkung01.02.2019

Darf man in Deutschland einen Laser­pointer besitzen und ist es strafbar damit andere zu blenden?

Ein Laser­pointer wird vor allem als optischer Zeigestab für Präsentationen oder Vorträge benutzt. Es gibt ihn in verschiedenen Ausführungen, wie zum Beispiel mit roten, blauen oder grünen Licht. Auch die Stärke des Licht­strahls kann erheblich variieren. Doch nicht jeder nutzt einen Lasermarker zur Unterstützung eines Vortrags. Insbesondere unter Kindern und Jugendlichen erfreut sich der Laserstrahl großer Beliebtheit. Doch immer wieder hört man davon, dass etwa Piloten durch einen Laser­pointer geblendet wurden. Aufgrund der dadurch möglichen Gefahren, stellt sich die Frage, ob es in Deutschland überhaupt erlaubt ist ein solches Gerät zu besitzen. Kann darüber hinaus das Blenden einer Person ein strafbares Verhalten darstellen?

Darf man in Deutschland einen Laser­pointer besitzen?

In Deutschland ist der Besitz von einem Laser­pointer erlaubt. Dabei spielt es auch keine Rolle welcher Leistungs­klasse der Lasermarker angehört. Voraussetzung ist nur, dass das Gerät im privaten Bereich genutzt wird und Dritte nicht zu Schaden kommen.

Ist der Kauf von Laser­pointern erlaubt?

Von der Erlaubnis zum Besitz von Laser­pointern zu trennen ist die Frage, ob Laser­pointer aller Klassen in Deutschland gekauft werden können. Dies ist zu verneinen. Denn nach § 3 Abs. 2 des Produkt­sicher­heits­gesetzes darf ein Produkt nur auf dem Markt bereit­gestellt werden, wenn es bei be­stimmungs­gemäßer oder vorher­sehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Kann eine Gefährdung demnach nicht ausgeschlossen werden, ist der Verkauf des Produkts in Deutschland verboten. Dies gilt für alle Laser­pointer, die eine höhere Leistung als 1mW besitzen (Gefährdungs­klassen 3R bis 4). Ab diesem Wert liegt eine Gesundheits­gefährdung vor. Demnach darf in Deutschland nur mit Laser­markern der Klassen 1 bis 2M gehandelt werden.

Kann der Missbrauch mit Laser­markern strafbar sein?

Zwar ist der Verkauf von Laser­pointern der Klassen 3R bis 4 in Deutschland verboten. Dennoch ist es möglich über das Ausland an solch starke Lasermarker heranzukommen. Dies ist an sich auch zulässig. Kommt es jedoch zu einer Verletzung am Auge oder der Haut, kann dies eine Körper­verletzung darstellen und zivil­rechtliche Ansprüche sowie ein Straf­verfahren nach sich ziehen.
Zudem ist es strikt untersagt Piloten, aber auch LKW- und PKW-Fahrer sowie Lokführer mit Laser­markern zu blenden. Wer dies absichtlich tut, kann sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luft-, Straßen- bzw. Schienen­verkehr strafbar machen (§§ 315, 315b StGB).

Laser – Gefährdungs­klassen

KlasseLeistungAuswirkungen
1unter 25 µWDie zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich.
1Munter 25 µWDie zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.
2unter/gleich 1 mWDie Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger ­Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) für das Auge ungefährlich.
2Munter/gleich 1 mWDie Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) für das Auge ungefährlich, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser, verwendet werden.
3R1 bis 5 mWDie zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.
3B5 bis 500 mWDie zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und häufig auch für die Haut.
4über 500 mWDie zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut.
Quelle:refrago/rb
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18 Gedanken zu „Darf man in Deutschland einen Laser­pointer besitzen und ist es strafbar damit andere zu blenden?

  • 2. Juni 2019 um 8:36 Uhr
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    Habe einen pointer aus China bestellt. Der 5 m hat.
    Stimmt das das DHL den nicht liefert?

    Antwort
    • 10. Juli 2021 um 10:52 Uhr
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      Hab auch einen 5MW bestellt und bekommen..allerdings nicht über Dhl. Gutes Teil.

      Antwort
  • 22. November 2018 um 10:19 Uhr
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    Mein Nachbar leuchtet abends in unsere Fenster. Ich habe keine Ahnung wie stark das Gerät ist. Ich empfinde das als Belästigung und meine, dass das nicht erlaubt ist.

    Antwort
  • 28. Juli 2018 um 12:12 Uhr
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    Hi
    Ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zur sachgemäßen Handhabung. Wie verhält sich das bei einem stärken Laserpointer denn, dass man auf keinen Fall in die Reflexionen schauen darf ist klar, aber wie verhält sich das mit Blick AUF den Strahl? Sprich so wie er aus dem Laserpointer austritt. Ist das auch eine Gefahr für die Augen? Das konnte mir irgendwie noch keiner beantworten.

    Antwort
  • 17. Januar 2018 um 12:33 Uhr
    Permalink

    Stimmt nicht ganz! Der Verkauf an Privatpersonen ist nur bis Laserklasse 2 erlaubt. Ab Laserklasse 3 ist der Verkauf nur an gewerbliche Kunden erlaubt. Das Betreiben von Lasern der Klasse 3 und 4 darf nur in Verbindung mit einem ausgebildeten Laserschutzbeauftragten (intern oder extern im Unternehmen) erfolgen.

    Antwort
  • 10. Juli 2017 um 11:45 Uhr
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    Nach Auskunft bei derGeneralzolldirektion wurde mir folgendes mitgeteilt:
    In der Europäischen Union gilt für Laserpointer der einheitliche Grenzwert von einem Milliwatt.
    Die Einfuhr von Laserpointern, welche diesen Wert überschreiten, ist grundsätzlich verboten.
    Bei Überschreiten der zulässigen Ausgangsleistung bei Laserpointern wird unverzüglich die zuständige Marktüberwachungsbehörde unterrichtet, die über die weitere Verfahrensweise entscheidet. Bis dahin wird die Freigabe der Ware ausgesetzt.

    Antwort
  • 23. Mai 2015 um 15:55 Uhr
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    Hi Leute
    Habe mir einen Grünen Laser aus China bestellt und leider musste ich den beim Zollamt liegen lasen.

    Begründung:
    Sehr geehrte Herr …
    eine Freigabe Ihre Ware, hier 1Stück Laserpointer, wurde von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, der Bezirksregierung Köln-Dezernat 55- Technischer Arbeitsschutz-Produktsicherheit, nicht ausgesprochen.
    Es handelt sich um ein nicht konformes Erzeugnis, das Inverkehrbringen wurde verboten,
    gem. Art.29 Abs. 2VO (EG) Nr.765/2008

    Für weitere fachliche Auskünfte wenden Sie Sich bitte an die zuständiger Marktüberwachungsbehörde ………

    Ich nehme die Entscheidung der Annahme ihrer abgegebenen Anmeldung zu Überführung der o.g. waren in den freien Verkehr gemäß Art.8 Abs. 1 bis 3 der Verordnung (EWG) Nr.2913/92 – Zollkodex zurück.

    Was jetzt?
    Darf ich ein Laserpointer als privat Person nicht haben?

    wer kann helfen? wo finde ich was da drin steht:
    Art.29 Abs. 2VO (EG) Nr.765/2008

    Vielen Dank im Voraus

    Antwort
    • 18. Juli 2015 um 22:41 Uhr
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      Was war das für ein laserpointer bzw welche Stärke hat er?

      Antwort
  • 19. Februar 2015 um 9:00 Uhr
    Permalink

    Wobei hier der Waffenrechtliche Aspekt völlig ausgelassen wird: Nach dem Waffenrecht sind Laserpointer (ungeachtet der Stärke) mit einer Montageeinrichtung verboten. Das geht aus dem Waffengesetz ganz klar hervor.

    Antwort
  • 20. August 2014 um 21:42 Uhr
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    Ich würde sagen: Verstand einschalten! Die Frage, ob ich jemanden mit einem Laserpointer blenden darf, erübrigt sich dann vielleicht. Es gibt Leute, die ihr Fahrzeug nur mit Mühe und Not auf einer 3-spurigen Autobahn bei 100 km/h in der Spur halten können. Wenn ihr die auch noch blendet, uppssssss…..

    Darf ich jemanden mit einem Schraubenzieher oder Messer verletzen? Eigentlich nicht, dennoch kommt es aber hin und wieder vor. Deshalb Schraubenzieherkauf nur noch mit Waffenbesitzrechtskarte und auch den Verkauf von Plastikmessern verbieten? Leute, ich dachte immer, die Evolution geht voran, aber es sieht so aus, als schreitet sie rückwärts.

    Die wichtigste Frage wäre eher: " Wer sammelt im Wald die ganzen Holzknüppel ein und schließt sie weg, bevor mich jemand damit verletzt? Fazit: Gute Besserung.

    Antwort
    • 26. Februar 2015 um 1:51 Uhr
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      @ Harry
      Sie haben vollkomen Recht. Mit ein wenig Verstand ist m.E. auch gegen 1000mW nichts einzuwenden, so man sein "Spielzeug" zu Hause, d.h. im eigenen befriedeten Umfeld und nicht darüber hinaus betreibt/spielt. O.K., die Dinger sind wohl nicht ungefährlich, Aber ich persönlich ballere ja mit meinem (angemeldeten/genehmigten) und großkalibrigen 357er Revolver auch nicht in der Gegend herum sondern nur auf den Schießstand. Vor der Benutzung das Gehirn einschalten. Im Übrigen ist aber jedes Spielzeug mehr oder weniger überflüssig und dient nur der Selbstbefriedigung.

      Antwort
  • 5. Juli 2014 um 17:26 Uhr
    Permalink

    Ich verstehe wirklich nicht warum Laserpointer verkauft werden. Wer Präsentationen halten will, kann für das gleiche Geld viel komfortablere Presenter benutzen. Auf http://www.laserpointer-test.de kann mich ebenfalls über die Rechtslage und die Unterschiede von Presentern und Laserpointern informeieren. Ist vielleicht ein bisschen umfassender.

    Antwort
  • 3. Oktober 2013 um 11:22 Uhr
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    Auch ich benutze bei Vorträgen gelegentlich einen Pointer der Klasse 1. Aber nur in geschlossenen Räumen, zum Zeigen auf
    Bildern und Texten. Ansonsten bleibt der Pointer unter Verschluss so das Unbefugte keinen Zugriff darauf haben
    Man sollte nie mit dem Pointer auf Menschen und Tiere zeigen- Verletzungsgefahr! Das steht auch auf der
    Bedienungsanweisung. Auch ich wurde schon mal mit einem Pointer "angestrahlt" sehr unangenehm! Ich arbeite als Busfahrer.

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    • 19. Juli 2017 um 17:15 Uhr
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      Mein LNB innerhalb der Sattelitenschüssel wurde vermutlich mit einem Laserpointer beschossen. Vorher sah ich den Strahl 3bis 4 mal in meinem Wohnzimmer. Am nächsten Tag ging die Sattelitenschüssel nicht mehr. Der Techniker der die LNB den nächsten Tag auswechselte sprach von einem Kunststoff der beim ausbauen auseinander bröselte.
      Den Abend vorher habe ich einen ca. 14 bis 15 jährigen Jungen mit der Laserpistole im offenen Fenster stehen sehen.
      Daher tippe ich bei dieser Beschädigung auf den Laserpointer.

      Antwort
      • 30. Juli 2017 um 0:14 Uhr
        Permalink

        Das kommt von der UV-Strahlung der Sonne und nicht vom Laserpointer

        Antwort
      • 18. Januar 2020 um 17:36 Uhr
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        selten so gelacht…

        Antwort

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