Neuer Mietvertrag04.04.2016

Wohnungssuche: Was muss man als Mietinteressent ungefragt dem neuen Vermieter mitteilen?

Wer eine neue Wohnung sucht und eine findet, die ihm gefällt, der muss in der Regel einen Fragebogen des Vermieters ausfüllen. Neben der Frage des Einkommens und der beabsichtigten Anzahl der Bewohner, werden ganz unterschiedliche Fragen gestellt. Doch nicht immer deckt der Fragebogen alle für den Vermieter relevanten Punkte ab. In manchen Fällen gibt es auch gar nicht erst einen Fragebogen. Bedeutet das dann, dass der Interessent von sich aus keine dem Mietverhältnis betreffende Informationen mitteilen muss oder hat der Vermieter nicht einen Anspruch auf Kenntnis bestimmter Informationen?

Was muss man als Interessent ungefragt dem neuen Vermieter mitteilen?

Ein Vermieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf alles über einen neuen Mieter zu erfahren, wenn er dazu ein berechtigtes Interesse hat. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Interessent all das mitteilen muss, was das Mietverhältnis betreffen kann. Dies wurde etwa bei folgenden Fällen bejaht:

#479 (224)
Google Adsense 1

Ein Gedanke zu „Wohnungssuche: Was muss man als Mietinteressent ungefragt dem neuen Vermieter mitteilen?

  • 8. Juli 2014 um 12:19 Uhr
    Permalink

    und was ist wenn der VERMIETER ein Vergewaltiger ist???
    Wie erfahre ich das RECHTZEITIG???

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert