01.07.2014

Muss man im Rahmen eines Mietvertragsabschlusses Auskunft über die finanziellen Verhältnisse (Schulden, Hartz IV, Einkommen etc.) machen?

Vermieter wollen immer mehr über ihre Mieter bei der Neuvermietung einer Wohnung wissen. Sie interessieren sich nicht nur dafür wer einziehen will, sondern auch wie es um die finanziellen Verhältnisse ihrer potentiellen zukünftigen Mieter steht. Es wird nach dem Einkommen, nach Schulden oder danach gefragt, ob man Sozialleistungen bezieht. Aber sind solche Fragen überhaupt zulässig? Darf man lügen oder muss man die Wahrheit sagen? Was ist, wenn die Fragen zulässig sind und man falsche Angaben macht?

Muss der Mieter Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse machen?

Der Mieter muss im Rahmen des Abschlusses eines Mietvertrages Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben. Denn der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob der potentielle zukünftige Mieter in der Lage ist seiner Zahlungspflicht nachzukommen. Dahinter tritt das Recht des Mieters auf Privatsphäre zurück (vgl. Amtsgericht Wolfsburg, Urteil vom 09.08.2000, Az. 22 C 498/99). Der Mieter darf also nicht lügen. Darüber hinaus trifft ihm sogar die Pflicht selbst Auskunft über seine Verhältnisse zu machen. Diese Aufklärungspflicht besteht insbesondere, wenn der Mieter 75 % seines Nettoeinkommens für die Miete aufbringen muss (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.08.1987, Az. 33 C 627/87-29). Er darf also auch nicht Tatsachen verschweigen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Folgende Angaben muss der Mieter machen:

Was sind die Folgen einer Falschbeantwortung bzw. eines Verschweigens?

Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Falsche Angaben in Mieterselbstauskunft für neuen Mietvertrag: Welche Folgen können falsche Antworten in der Selbstauskunft für einen Mieter haben?

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