Haftantritt05.10.2023

Verurtei­lung zur Haft­strafe: Wie und wann muss man eine Frei­heits­strafe im Gefäng­nis an­treten?

Wer in einem Strafprozess rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss ins Gefängnis. Doch wie geschieht das genau? Wird man sofort im Anschluss an den Urteilsspruch in Gewahrsam genommen oder hat man noch Zeit einige persönliche Dinge zu regeln?

Wann muss man eine Freiheitsstrafe im Gefängnis antreten?

Zu welchem Zeitpunkt man eine Freiheitsstrafe antreten muss, hängt davon ab, ob man zur Zeit der Verurteilung in Freiheit ist oder sich bereits in Untersuchungshaft befindet.
Der Verurteilte, der sich auf freien Fuß befindet, bekommt in der Regel ein bis vier Wochen nach seiner Verurteilung eine Ladung. In dieser wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum seine Haft in einer bestimmten Justizvollzugsanstalt anzutreten. Kommt er dem nach, gilt er als Selbststeller. Verweigert er sich aber dem Haftantritt, so wird gegen ihn ein Haftbefehl ausgestellt und er wird zwangsweise in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Derjenige, der sich bereits in Untersuchungshaft befindet, verbleibt gleich in Haft. Er wird nur an die zuständige Justizvollzugsanstalt überstellt.

Was muss man beim Haftantritt beachten?

Die Haft sollte man pünktlich und nüchtern antreten. Man sollte daher weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss zur Haft antreten. Zudem muss man folgende Dokumente mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ladung zum Strafantritt
  • eventueller Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
  • eventueller letzter ALG I- oder ALG II-Bescheid bzw. Bürgergeld-Bescheid
  • eventueller Mietvertrag
  • Adressen und Telefonnummern wichtiger Angehöriger oder Freunde
  • alle weiteren Dokumente von noch zu klärenden Sachverhalten

Zudem ist es unbedingt ratsam folgende Dinge zu klären:

  • Muss der Mietvertrag über die Wohnung gekündigt oder kann die Wohnung weiter gemietet werden?
  • Kann man den Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz über die Haftzeit behalten?
  • Ist das Jobcenter oder die Arbeitsagentur über den Haftantritt informiert?
  • Sind die Verträge für Gas, Wasser, Strom, Telefon, Internet, Abos usw. abgemeldet bzw. gekündigt?
  • Kann man das Bankkonto weiter führen?
  • Kann man Versicherungen kündigen? Ist man bei der Krankenversicherung abgemeldet?
  • Ist eine Postnachsendung bei der Post in Auftrag gegeben worden?
  • Kümmert sich jemand um die Haustiere?
  • Sind Unterhaltsberechtigte von dem Haftbeginn informiert?

Siehe auch: Ist eine lebens­lange Freiheits­strafe wirklich ein Leben lang?

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