02.06.2014

Rechtsfrage: Ist die Europawahl 2014 verfassungswidrig?

Das Geständnis des Chefredakteurs der „Zeit“, Giovanni di Lorenzo, sowohl in Deutschland als auch in Italien gewählt zu haben, offenbart ein großes Defizit bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Wer nämlich über die Staatsbürgerschaft zweier EU-Länder verfügt, kann in beiden Ländern seine Stimme abgeben. Anstatt nur einer Stimme stehen EU-Bürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft zwei Stimmen zu. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob die Europawahl 2014 nicht verfassungswidrig und somit ungültig ist.

Ist die Europawahl 2014 verfassungswidrig?

Nach § 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes dürfen wahlberechtigte EU-Bürger nur eine Stimme abgeben. Dies gilt vor allem dann, wenn der Wahlberechtigte auch in einem anderen EU-Land seine Stimme abgeben kann. Wer also die Möglichkeit hat in zwei Ländern zur Wahl zu gehen und davon Gebrauch macht, verstößt gegen die Vorschrift. Diese Möglichkeit steht übrigens nicht nur denjenigen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft zu, sondern auch denjenigen, die sich in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland zur Wahl registriert haben. Zwar sollten Kontrollen verhindern, dass es zu einer doppelten Stimmabgabe kommt. Doch wie das Beispiel des „Zeit“-Chefredakteurs zeigt, scheinen diese nicht zu funktionieren.
Können einige Wahlberechtigte zweimal wählen gehen und andere nur einmal, ist die Wahlgleichheit als einer der Grundprinzipien einer demokratischen Wahl verletzt. Die Gleichheit jeder Stimme wird nicht gewährleistet. EU-Bürger mit zwei Stimmen haben einen größeren Einfluss auf die Sitzverteilung des Europäischen Parlaments als diejenigen mit nur einer Stimme.
Ob diese zweifache Stimmabgabe zur Ungültigkeit der Europawahl führt, hängt wohl maßgeblich davon ab in welcher Häufigkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Zur Zeit finden entsprechende Untersuchungen und Prüfungen statt.

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4 Gedanken zu „Rechtsfrage: Ist die Europawahl 2014 verfassungswidrig?

  • 3. Juni 2014 um 18:49 Uhr
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    Tja, so ist das! Hätte Di Lorenzo sich in der Jauch Sendung nicht "verplappert" ,denn gewollt war das von ihm so nicht, hätte niemand davon Kenntnis, dass es immer wieder Leute geben wird, die ihr Wahlrecht unrichtig – nämlich zweifach – ausnutzen und sich damit sehr wohl strafbar machen. Nur, glaube ich nicht, dass er deswegen belangt wird. Er wird sich schon rausreden, bzw. er wird gute Anwälte haben, die ihn da raushauen. Eins ist aber auch richtig, ohne seine – auch noch lustig dargestellte- Erklärung, dass er 2 x gewählt hat, wurde mal wieder deutlich, wie wenig die Kontrollen bei uns klappen. Für alles gibt es Formulare und noch mehr Formulare und doch geschehen immer wieder solche unschönen Dinge, wie Wahlbetrug. Aber, mich wird das trotzdem, auch zukünftig, nicht von meinem Wahlrecht abhalten.

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  • 3. Juni 2014 um 12:00 Uhr
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    Da ich gegen Doppelstaatsbürgerschaft bin,habe ich wohl den richtigen Weg eingeschlagen.Ob nun einer oder 1 00000 was unrecht ist und gegen das Gesetz verstösst gehört Bestraft. Nach meiner Einstellung dürfte es sowieso nur 4 Parteien geben,und zwar Demokraten -Konservative -Liberale und Republikaner. Das ist Demokratischer als jeden Quatsch Namen der auf den Zettel zur Wahl steht.Das grosse Deutsche vorbild Amerika hat es doch auch also k

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  • 3. Juni 2014 um 8:57 Uhr
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    Es werden Erinnerungen an das DreiKlassen-Wahl-Unrecht der Kaiserzeit wach.
    Sollte diese "Wahl" Bestand haben, hätte sich die EU endgültig als undemokratischen Unrechtsstaaten-Verbund geoutet.

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  • 2. Juni 2014 um 18:19 Uhr
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    Wenn man bedenkt, dass nach Schätzungen der Bundesregierung ca. 1 Mio EU-Angehörige in Deutschland Zur EU – Wahl berechtigt sind, und ALLE 2 Stimmen abgegeben hätten, sind das bei der veröffentlichten Wahlbeteiligungvon 48 % gute 6,5 % "Doppelte Stimmanteile. Ob das noch mit dem Grundsatz der Gleichheit vereinbar ist? Darum soll sich das EU – Parlament einmal Gedanken machen.
    Ich halte das für "Bewuste Wahlfälschung" und deshalb muß auch der Giovanni di Lorenzo Verurteilt werden!

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