Rotlichtverstoß12.09.2017

Bei Rot über die Ampel gefahren: Wie viele Punkte bekommt ein Autofahrer bei einem Rotlicht­verstoß und ist der Führer­schein weg?

Das Überfahren einer roten Ampel ist unabhängig davon, ob dies aus Versehen oder mit voller Absicht getan wird, für die Verkehrs­teilnehmer äußerst gefährlich. Nicht selten können erhebliche Schäden an Mensch und Sachen entstehen. Es ist daher nur folgerichtig, dass das Überfahren einer roten Ampel eine Ordnungs­widrigkeit darstellt und entsprechend geahndet wird. Doch wie viele Punkte drohen einem Autofahrer und muss er ein Fahrverbot fürchten, wenn er einen Rotlicht­verstoß begeht?

Wie viele Punkte bekommt ein Autofahrer bei einem Rotlicht­verstoß und ist der Führer­schein weg?

Wie viele Punkte ein Autofahrer wegen eines Rotlicht­verstoßes erhält und ob ihm ein Fahrverbot droht, hängt vor allem davon ab, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlicht­verstoß handelt. Zudem kann ein Verstoß gegen die Regelung zum „Grünen Pfeil“ bzw. „Grünpfeil“ ein Rotlicht­verstoß darstellen und somit verkehrs­rechtliche Folgen haben.

  • einfacher Rotlicht­verstoß

    Das Überfahren einer auf weniger als eine Sekunde auf Rot stehenden Ampel ist als einfacher Rotlicht­verstoß zu bewerten und zieht einen Punkt im Fahr­eignungs­register sowie eine Geldbuße von regelmäßig 90 EUR nach sich. Ein Fahrverbot muss der Autofahrer dagegen nicht befürchten.

    Anders sieht der Fall aus, wenn durch den Rotlicht­verstoß eine Gefährdung eingetreten ist oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall droht in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat. Zudem erhöht sich das Bußgeld auf 200 bzw. 240 EUR und es werden zwei Punkte im Fahr­eignungs­register vermerkt.

  • qualifizierter Rotlicht­verstoß

    Überfährt ein Autofahrer dagegen eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand, so liegt ein qualifizierter Rotlicht­verstoß vor. Ein solcher Verstoß führt zur Eintragung von zwei Punkten und wird in der Regel mit einer Geldbuße von 200 EUR geahndet. Darüber hinaus zieht ein solcher Verstoß regelmäßig ein Fahrverbot von einem Monat nach sich.

    Sollte es in einem solchen Fall ebenfalls zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommen, so erhöht sich das Bußgeld auf 320 bzw. 360 EUR.

  • Verstoß gegen Regelung zum „Grünen Pfeil“

    Hält ein Autofahrer im Falle eines „Grünpfeils“ nicht an, bevor er nach rechts abbiegt, zieht dies eine Geldbuße von 70 EUR sowie ein Punkt im Fahr­eignungs­register nach sich.

    Die Geldbuße erhöht sich jedoch im Falle einer Gefährdung auf 100 EUR, eines Unfalls auf 120 EUR sowie einer Behinderung des Fußgänger- oder Fahrrad­verkehr der freigegebenen Verkehrs­richtung auf 100 EUR.

    Ein Fahrverbot ist grund­sätzlich nicht zu befürchten.

    Lesen Sie mehr zum „Grünpfeil“ hier: Was bedeutet der grüne Pfeil an einer Ampel?

Es kann jedoch je nach Einzelfall ein längeres Fahrverbot verhängt werden. Insbesondere kann eine Straf­barkeit wegen Gefährdung des Straßen­verkehrs nach § 315c StGB in Betracht kommen. Ist dies der Fall, so droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheits­strafe.

Hier eine Übersicht:

TatbestandBußgeld in EURPunkteFahrverbot in Monaten
Ampel bei „Rot“ überfahren901
…mit Gefährdung20021, u.U. längeres Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
… mit Sachbeschädigung24021, u.U. längeres Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren20021, u.U. längeres Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
…mit Gefährdung32021, u.U. längeres Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
…mit Sachbeschädigung36021, u.U. längeres Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
Nach rechts abbiegen, ohne vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist701u.U. Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
…mit Gefährdung1001u.U. Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
…mit Verursachung eines Unfalls1201u.U. Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
…mit Behinderung des Fußgänger- oder Fahrradverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung1001u.U. Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe

Zum Thema Ampel siehe auch:
Darf man an einer roten Ampel mit dem Handy telefonieren?

Quelle:refrago/rb
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