02.10.2014

Personenbeförderung: Warum darf Uber keine Personenbeförderung anbieten und warum ist dies Mitfahrzentralen erlaubt?

Bei Uber handelt es um eine Online-Plattform, die es sich zum Ziel gesetzt hat Fahrgäste an lizensierte Fahrdienstunternehmer (UberBlack) oder an private Fahrer (UberPop) zur kostenpflichtigen Personenbeförderung zu vermitteln. Die Vermittlung kann dabei entweder über die App oder über die Internetseite erfolgen. Nach Ansicht einiger Gerichte ist es Uber aber nicht gestattet Personenbeförderungen anzubieten. Aber warum ist das so und wieso dürfen Mitfahrzentralen eine Personenbeförderung vermitteln?

Warum darf Uber keine Personenbeförderung anbieten?

Das Problem bei dem Internetdienst Uber ist, dass seine Vermittlungstätigkeit unter das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fällt. Dieses Gesetz wurde zum Schutz der Verbraucher eingeführt. Um diesen Schutz zu gewährleisten, setzt das Gesetz daher zum Beispiel das Vorhandensein einer Genehmigung beim Fahrer voraus (§ 2 PBefG). Zudem ist eine spezielle Fahrerlaubnis (sog. Personenbeförderungsschein) erforderlich (§ 48 der Fahrerlaubnisverordnung). Die durch Uber vermittelten Fahrer verfügen aber in der Regel weder über die Personenbeförderungsgenehmigung noch über den Personenbeförderungsschein. Nach Ansicht einiger Gerichte verstößt daher die Online-Plattform Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz mit der Folge, dass dessen Tätigkeit vorläufig verboten wurde (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.09.2014, Az. 3 Bs 175/14).
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin ist es außerdem vollkommen unerheblich, dass Uber selbst keine Fahrten ausführt, sondern diese nur vermittelt. Das Gericht hielt insofern den umfassenden Schutz der Verbraucher für vorrangig (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.09.2014, Az. VG 11 L 353.14). Das Landgericht Frankfurt a.M. wies in diesem Zusammenhang auf das Umgehungsverbot nach § 6 PBefG hin. Nach dieser Vorschrift werden die Verpflichtungen des Unternehmers durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt. Insofern sei es nach Ansicht des Landgerichts unerheblich, dass die Personenbeförderung nicht von Uber selbst durchgeführt wird, sondern von zwischengeschalteten Fahrern. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass Uber am Fahrpreis beteiligt ist und daher von der Vermittlung profitiert (Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.10.2014, Az. 2-03 O 329/14).

Warum ist die Vermittlung der Personenbeförderung durch Mitfahrzentralen erlaubt?

Den bereits im Internet tätigen Mitfahrzentralen ist die Vermittlung der Fahrten noch gestattet, weil sie sich eine Lücke im Gesetz zunutze machen. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz nämlich nicht Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Ist die Fahrt also kostenlos oder übersteigt der Preis der Fahrt nicht die Kosten für zum Beispiel Treibstoff oder Abnutzung, so ist keine Personenbeförderungsgenehmigung und kein Personenbeförderungsschein erforderlich. Zu beachten ist aber, dass die Kosten für die Kfz-Steuer oder der Versicherung nicht zu den Betriebskosten zählen.

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4 Gedanken zu „Personenbeförderung: Warum darf Uber keine Personenbeförderung anbieten und warum ist dies Mitfahrzentralen erlaubt?

  • 3. Oktober 2014 um 9:25 Uhr
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    Verbraucherschutz mit dem ÖPNV in einem Atemzug zu nennen, ist witzig und wirkt irgendwie an den Haaren herbeigezogen, weil anderes nicht so richtig greifen will.
    Es fahren tausende funkvermittelte Kuriere schwarz als Scheinselbständige unversichert in Deutschland. Das kümmert keinen, weil kein Monopol berührt wird.

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  • 3. Oktober 2014 um 9:03 Uhr
    Permalink

    @Verfasser
    "…, dass … unter dem …gesetz … fällt."
    "… dass die Kosten …nicht zu … zählt.

    Antwort
  • 3. Oktober 2014 um 8:11 Uhr
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    Welches Datum steht bitte unter dem oder über dem ursprünglichen Personenbeförderungs-Gesetz? Bis zum 31.12.2012 war es nach einem Gesetz vom 21.9.1933 Bus-Unternehmen untersagt bzw. gesetzlich verboten, Persönenbeförderungen von Stadt zu Stadt vorzunehmen? Nur dem Deutsche Reichsbahn-Monopol vom 21.9.1933 war die Städteverbindung bis zum 31.12.2012 gesetzlich erlaubt? Warum wohl? Vermutlich weil zahlungskräftige Menschen in der Zeit von 1933 bis 1945 Busunternehmen "missbraucht" und völlig andere Ziele angefahren als die vielen umzäunten Arbeitslager von AHa und seinen Schergen?

    Antwort
    • 3. Oktober 2014 um 8:14 Uhr
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      Was noch? Es stehen noch weitere 66 Gesetze aus der Zeit von 1933 bis 1945 mit strafbewehrtem Ultimatum zur Abschaffung bereit und zwar schon seit dem 1.4.1999? Merkelste was?

      Antwort

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