03.11.2014

Muss ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern geleistete Überstunden bezahlen?

In einem Arbeitsverhältnis kann es vorkommen, dass der Arbeitnehmer Überstunden leisten muss. Wenn dies nur hin und wieder mal der Fall ist und auch nur wenige Minuten andauert, mag der Arbeitnehmer nichts dagegen haben. Dies kann sich jedoch ändern, wenn es ständig und lange zu Überstunden kommt. In einem solchen Fall kann es passieren, dass der Arbeitnehmer die Bezahlung der Überstunden verlangt. Doch ist der Arbeitgeber verpflichtet, Überstunden zu bezahlen?

Muss ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern geleistete Überstunden bezahlen?

Ein Arbeitgeber muss nicht grundsätzlich geleistete Überstunden bezahlen. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Als Faustformel gilt jedoch, dass ein Arbeitnehmer umso eher einen Anspruch auf Bezahlung seiner geleisteten Überstunden hat, desto weniger er verdient. So ist bei einem Angestellten mit einem hohen Gehalt eine gewisse Anzahl von Überstunden im Lohn mit enthalten. Als Grenze gilt im Westen ein Jahresgehalt von 70.000 EUR und im Osten von 60.000 EUR. Wer mit seinem Gehalt darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Überstunden. Wer jedoch weniger verdient, kann eine Vergütung erwarten.

Überstunden muss man beweisen

Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer detailliert vortragen und gegebenenfalls beweisen muss an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden machte, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, dass er tatsächlich gearbeitet hat, wann er Pause gemacht hat und welche Tätigkeit er ausgeführt hat. Zudem müssen die Überstunden entweder vom Arbeitgeber angeordnet worden, zur Erledigung der dem Arbeitnehmer obliegenden Arbeit notwendig gewesen oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sein (Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 28.10.2013, Az. 5 Sa 257/13). Kann der Arbeitnehmer die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, geht er leer aus (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2009, Az. 6 Sa 337/08).

Kann ein Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden ausschließen?

Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt im Arbeitsvertrag eine Regelung aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist ohne Lohnausgleich Überstunden zu leisten. In diesem Zusammenhang muss darauf geachtet werden, dass die Regelung erkennen lässt, wie viele Überstunden vom Gehalt umfasst sind. Unzulässig ist es daher, wenn die Klausel im Arbeitsvertrag pauschal die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden enthält.

Darüber hinaus kann der Arbeitsvertrag Regelungen dazu enthalten, bis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die Bezahlung der Überstunden geltend gemacht werden müssen (sog. Ausschlussfristen).

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