Wirksamkeit16.03.2015

Mietpreisbremse: Wann tritt die Mietpreisbremse in Kraft?

Viel wurde schon über die Mietpreisbremse geschrieben und berichtet. Der Bundestag hat die Mietpreisbremse bereits beschlossen. Doch wann tritt die Mietpreisbremse in Kraft?

Am 1.10.2014 wurde die so genannte Mietpreisbremse, das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom Bundeskabinett beschlossen. Am 5. März 2015 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Fragen und Antworten zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Wo und wann gilt die Mietpreisbremse, welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen und wie berechnet sich der Mietpreis?.

Bundesrat muss Mietpreisbremse noch beraten

Nach den derzeitigen Planungen wird der Bundesrat seine Beratungen hinsichtlich der Mietpreisbremse Ende März abschließen.

Verkündung im Bundesgesetzblatt

Wann die Vorschriften zur Mietpreisbremse in Kraft treten, richtet sich danach, wann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und im Maklerrecht am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten. Wenn das Gesetz, wie geplant, im April 2015 verkündet wird, treten die Regelungen am 1. Juni 2015 in Kraft.

Rechtsverordnungen in den Ländern sind notwendig

Zu beachten ist allerdings, dass Voraussetzung für die Anwendung der Mietpreisbremse zudem der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Länder ist. Diese weisen die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten aus. Erst wenn ein Gebiet ausgewiesen wurde, kann die Mietpreisbremse dort gelten. Die Länder können diese Rechtsverordnungen bereits ab dem Tag nach der Verkündung erlassen.
Mehr Infos zur Mietpreisbremse:

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