09.02.2013

Weiterhin Dr. Schavan? Warum kann ein entzogener Doktortitel weiterhin getragen werden?

Heute ist Frau Dr. Schavan als Bildungsministerin (offizieller Titel: Bundesministerin für Bildung und Forschung) zurückgetreten. Die Universität Düsseldorf hatte Frau Dr. Schavan am Dienstag den Doktorgrad aberkannt. Wie kann es dann aber sein, dass Frau Dr. Schavan den Doktortitel weiterhin benutzt?

Die Universität hat bisher lediglich mündlich mitgeteilt, Frau Dr. Schavan den Titel zu entziehen. Die Universität muss Frau Dr. Schavan diese Entscheidung zunächst noch schriftlich bekanntgeben.

Klagefrist 1 Monat

Nach der schriftlichen Bekanntgabe hat Frau Dr. Schavan einen Monat Zeit, gegen die Aberkennung des Doktorgrads eine Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht (wohl: Verwaltungsgericht Düsseldorf) einzureichen.

Verwaltungsakt

Der Entzug des Doktorgrads durch die Universität stellt juristisch einen „Verwaltungsakt“ dar. Gegen diesen belastenden Verwaltungsakt kann Frau Dr. Schavan eine „Anfechtungsklage“ vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erheben.

Anfechtungsklage

Eine Anfechtungsklage hat eine „aufschiebende Wirkung“. Das heißt, dass der Entzug des Doktorgrads (Verwaltungsakt) zunächst nicht vollzogen wird. Deshalb darf Frau Dr. Schavan den Doktortitel weiterhin tragen, solange das Verfahren andauert.

Der Doktorgrad ist also erst dann endgültig verloren, wenn die Entscheidung der Universität Düsseldorf von den Gerichten bestätigt würde (nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch das Oberverwaltungsgericht sowie möglicherweise das Bundesverwaltungsgericht oder sogar das Bundesverfassungsgericht).

Was prüft das Gericht?

Das Verwaltungsgericht wird prüfen, ob der Entzug des Doktorgrads rechtswidrig war und Frau Dr. Schavan hierdurch in ihren Rechten verletzt worden ist (vgl. § 113 I 1 VwGO).

Wie gut stehen die Chancen von Frau Dr. Schavan?

Das Gericht wird prüfen, ob der Entzug des Doktorgrads in einem „fehlerhaften Verfahren“ zustande gekommen ist. Thema wird wohl auch sein, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit mehrfach verletzt worden ist. Das Verwaltungsgericht wird auch prüfen, ob der Vorwurf der Täuschung gerechtfertigt ist. Zu welchen Ergebnissen das Verwaltungsgericht Düsseldorf kommen wird, kann natürlich nicht vorhergesagt werden.

Es kann allerdings festgestellt werden, dass bisher kein Fall bekannt geworden ist, in dem eine Klage gegen den Entzug eines Dokorgrads erfolgreich war (was nicht ausschließt, dass es einen solchen Fall gibt). Im Gegenteil es gibt eine Reihe von Gerichtsverfahren, in denen die Gerichte den Entzug des Doktorgrads bestätigt haben (siehe dazu vertiefend: Entzug des Doktorgrads: Wann ist die Aberkennung eines Doktortitels möglich und was ist ein Plagiat?).

Ist denn nicht schon Verjährung eingetreten?

In vielen Rechtsvorschriften – im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafrecht – gibt es Verjährungsfristen. Für den Entzug eines Doktorgrads gibt es aber bisher keine Verjährungsfristen.

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