Radfahrverbot04.02.2016

Fahrradfahrverbot: Kann einem Radfahrer das Fahrradfahren verboten werden?

Gegenübern einem Autofahrer kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Fahrverbot aussprechen, wenn er sich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erweist. Die fehlende Eignung kann sich dabei vor allem durch eine Alkoholproblematik ergeben. Doch kann ebenfalls gegenüber Radfahrern ein Fahrverbot ausgesprochen werden? Man könnte dies unter dem Gesichtspunkt bejahen, dass auch ein alkoholisierter Radfahrer eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Andererseits wird ein Fahrradfahrer nicht so viel Schaden anrichten können, wie ein Autofahrer, was ein Verbot als unverhältnismäßig erscheinen lassen kann.

Kann einem Radfahrer das Fahrradfahren verboten werden?

Einem Radfahrer kann unter bestimmten Voraussetzungen das Fahrradfahren verboten werden. Die Verwaltungsgerichte haben dies bisher im Falle einer Trunkenheitsfahrt für zulässig erachtet, wenn der betroffene Radfahrer mit mindestens 1,6 ‰ erwischt wurde und sich weigert nachfolgend das daraufhin angeordnete medizinisch-psychologische Gutachten vorzulegen (Bsp.: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2012, Az. 10 A 10284/12.OVG und Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 01.12.2014, Az. 3 L 941/14.NW). Denn weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (§ 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnisverordnung – FeV).

Kann von einem Radfahrer überhaupt ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert werden?

Die Fahrerlaubnisbehörde ist auch bei Radfahrern dazu berechtigt gemäß § 13 FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies in der oben genannten Entscheidung damit begründet, dass trotz der Unterschiede zur Nutzung von Kraftfahrzeugen auch beim Führen von Fahrrädern infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen ein erhöhtes Verkehrsrisiko bestehe. Dieses könne zum Beispiel darin liegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer wegen des unkontrollierten Verhaltens eines alkoholisierten Radfahrers unvorhersehbar ausweichen müssen und mit anderen Fahrzeugen kollidieren können. Dies gelte umso mehr, als bei Trunkenheitsradfahrern wegen des nicht ausreichend vorhandenen Problembewusstseins die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad höher sein dürfte als mit dem Kraftfahrzeug.
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Ein Gedanke zu „Fahrradfahrverbot: Kann einem Radfahrer das Fahrradfahren verboten werden?

  • 11. Februar 2016 um 7:22 Uhr
    Permalink

    Die Begründung zeigt wieder einmal, wozu Juristen mittels Sprachmedium fähig sind.
    Zur Überwachung des Einhaltens empfehle ich, alle Fahrräder mit Kennzeichen zu versehen.
    Hahaha.

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