Ostern28.03.2024

Was ist bei einem Osterfeuer zu beachten?

Kann jeder Grund­stücks­eigentümer ein Osterfeuer entzünden oder braucht man dafür eine Genehmigung?

Seit Jahr­hunderten wird zu Ostern ein Osterfeuer angefacht. Dabei werden alte Hölzer oder Sträucher möglichst hoch aufgetürmt. Das Osterfeuer dient der Vertreibung des Winters und bietet eine willkommene Gelegenheit für ein geselliges Beisammen­sein am offenen Feuer. Dieses Brauchtum geht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Das Osterfeuer wird meistens am Karsamstag, in manchen Gebieten aber auch erst am Oster­sonntag oder -montag ver­anstaltet. Doch was ist dabei zu beachten? Kann jeder Grund­stücks­eigentümer ein Osterfeuer entzünden oder braucht man dafür eine Genehmigung?

Was ist bei einem Osterfeuer zu beachten?

Das Entfachen eines Osterfeuers bedarf meistens einer Genehmigung durch die zuständige Gemeinde. Die Vorrausetzungen zur Erteilung der Genehmigung sind je nach Gemeinde durchaus unterschiedlich. Im Regelfall wird aber Voraussetzung sein, dass das Osterfeuer von einer größeren Organisation oder Verein ver­anstaltet wird, der Brauchtums­pflege dient und im Rahmen einer öffentlichen für jedermann zugänglichen Veranstaltung durch­geführt wird. Es empfiehlt sich für nähere Informationen bei der zuständigen Gemeinde­verwaltung nachzufragen.

Osterfeuer nur zur „Brauchtumspflege“

In der Regel sollte aber darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Abstand zu Bäumen, Sträuchern, Nist- und Brut­plätzen sowie zu Gebäuden eingehalten wird, da die Nach­barschaft oder die Allgemeinheit nach den jeweiligen Immissions­schutz­gesetzen der Länder durch ein Osterfeuer nicht gefährdet oder belästigt werden dürfen. Das Osterfeuer darf zudem, wie bereits oben erwähnt, nur zur Pflege des Brauchtums entfacht werden. Andernfalls liegt eine unzulässige Verbrennung von Pflanzen­abfällen vor (vgl. Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 07.04.2004, Az. 21 B 727/04).

Was zur Sicherheit beachtet werden sollte

Es sollte ferner darauf geachtet werden, dass keine Brand­beschleuniger zum Anfachen des Osterfeuers verwendet werden. Darüber hinaus sollten mindestens zwei Personen zur Kontrolle des Feuers abgestellt werden, die es notfalls mit Hilfe von Feuer­löschern, Sand oder Wasser löschen können.

Quelle:refrago/rb
#1793 (881)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert