Ehe­mündigkeit03.08.2017

Ab welchem Alter darf man heiraten?

Jedes Jahr entscheiden sich unzählige Paare dazu, eine Ehe einzugehen. Voraussetzung für eine Heirat ist jedoch unter anderem das Erreichen eines Minde­stalters. Doch wo liegt die Alters­grenze? Ab wie vielen Jahren darf man in Deutschland heiraten?

Ab welchem Alter darf man heiraten?

Eine Ehe­schließung ist in Deutschland erst ab Eintritt der Volljährigkeit, also mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, möglich. Geregelt ist dies in § 1303 Satz 1 BGB. Zwar war bis zum 22.07.2017 eine Heirat zwischen einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hatte, und einem Voll­jährigen zulässig, wenn das Familien­gericht dem zugestimmt hatte. Diese Möglichkeit besteht aber nunmehr nicht mehr. Dies hat der Gesetzgeber durch § 1303 Satz 2 BGB ausdrücklich klargestellt. Ziel der Gesetzes­änderung ist die Bekämpfung der Kinderehen. Denn nach Ansicht des Gesetz­gebers könne eine zu frühe Ehe­schließung das Wohl der Minderjährigen und ihre Ent­wicklungs­chancen beeinträchtigen.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Vorschrift zur Ehe­mündigkeit?

Wird gegen die Vorschrift zur Ehe­mündigkeit verstoßen, kann dies je nach Alter der Eheleute zwei Folgen haben:
Hat einer der Ehegatten das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Heirat noch nicht vollendet, so ist die Ehe automatisch unwirksam.
Ist einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat zwischen 16 und 17 Jahre alt, so kann die Ehe gemäß § 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufgehoben werden. Jedoch gibt es davon zwei in § 1315 Abs. 1 Nr. 1 BGB geregelte Ausnahmen. Danach kommt eine Ehe­aufhebung nicht in Betracht, wenn:

  • der minder­jährige Ehegatte, nachdem er volljährig geworden ist, zu erkennen gegeben hat, dass er die Ehe fortsetzen will (Bestätigung) oder

  • auf Grund außergewöhnlicher Umstände die Aufhebung der Ehe eine so schwere Härte für den minderjährigen Ehegatten darstellen würde, dass die Aufrechter­haltung der Ehe aus­nahmsweise geboten erscheint

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschland­weit im Scheidungs­recht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungs­info­seite scheidung.services.

Quelle:rb
#1901 (935)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert