Mietergarten26.03.2024

Ausgraben von Bäumen, Sträuchern oder Blumen: Muss man als Mieter beim Auszug im Mietergarten eingegrabene Pflanzen wieder entfernen?

Mancher Mieter genießt das Privileg über einen eigenen Garten zu verfügen. Vor allem Mieter einer Erdgeschosswohnung oder eines Einfamilienhauses können in den Genuss kommen einen Garten zu gestalten. Viele Mieter machen davon auch Gebrauch und pflanzen Blumen, Sträucher oder sogar Bäume. Doch was passiert mit den Pflanzen, wenn die Mietzeit endet? Müssen sie dann ausgegraben werden oder können sie im Garten verbleiben?

Muss man als Mieter beim Auszug im Mietergarten eingegrabene Pflanzen wieder entfernen?

Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter nach § 539 Abs. 2 BGB berechtigt sämtliche Einrichtungen wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat. Unter einer Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift versteht man eine Sache, die mit der Mietsache verbunden und dazu bestimmt ist, dem Zweck der Mietsache zu dienen. Zudem muss die Sache nach der Wegnahme für den Mieter noch eine eigenständige Bedeutung haben. Dies kann bei eingegrabenen Pflanzen im Mietergarten der Fall sein. Der Mieter ist dabei nicht nur berechtigt die Pflanzen auszugraben und mitzunehmen, er ist vielmehr dazu auch gemäß § 546 BGB verpflichtet.

Sind die Pflanzen Eigentum des Vermieters geworden?

Ein Recht bzw. eine Pflicht zur Wegnahme besteht aber dann nicht, wenn die Pflanzen durch das Eingraben in den Garten in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Pflanzen auf unbestimmte Zeit eingepflanzt und nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand entfernt werden können. In einem solchen Fall werden die Pflanzen wesentliche Bestandteile des Grundstücks und der Vermieter erlangt nach § 946 BGB Eigentum an den Pflanzen (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.04.1998, Az. 22 U 161/97 und Landgericht Detmold, Urteil vom 26.03.2014, Az. 10 S 218/12).

Quelle:refrago(rb)
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5 Gedanken zu „Ausgraben von Bäumen, Sträuchern oder Blumen: Muss man als Mieter beim Auszug im Mietergarten eingegrabene Pflanzen wieder entfernen?

  • 7. November 2016 um 10:48 Uhr
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    Den eher ethischen Argumenten von @eono steht – typisch deutsch – allzu oft juristische Spitzfindigkeit im Wege, insbesondere von solchen Entscheidern, die selbst mit Baum und Strauch nichts am Hut haben. Und damit gern bei § 495a ZPO und unterhalb der Berufungswertgrenze bleiben.

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  • 7. November 2016 um 10:27 Uhr
    Permalink

    Sowas. Entweder hat man Nutzrecht im Garten/den Grunanlagen oder nicht. Pflanzen sind Lebewesen. Sie sind durchaus auch beseelt. Inwieweit sie unter Trennungen leiden,
    wissen wir (noch) nicht. Das man sie nicht beliebig aus/umpflanzen gar weg werfen kann ist auch klar. – Manche Pflanzen sind sowieso nur einjährig. Andere. kommen wieder im nächsten Frühjahr. Gepflanzte Bäume, Sträucher sind nun da. Da hat man sich ja vorher etwas überlegt – was vermutlich Jahrelang ging. Da auch noch von "wieder entfernen bei Auszug" zu reden …
    Pflanzen sind weder Mobilar, noch Sandkasten o.ä. Eine Vogel-
    voliere werden Mieter beim Auszug entfernen oder mit nehmen.

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  • 26. September 2014 um 8:57 Uhr
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    Ich hatte "meinen Garten mit einem Pflaumenbaum belastet. Nach jahrelangem Meckern des Verwalters trug der Baum endlich leckere Früchte- seitdem ist Ruhe.
    Aber schon um des Friedens Willen- man sollte sich gut überlegen was man pflanzt wenn man kein Wohnrecht auf Lebenszeit hat und ob man selber in der Lage ist beipielsweise einen naturnahen Garten zu pflegen.
    Bei meinem Bäumchen stand Höhe 3m auf dem Etikett, inzwischen weiß ich dass diese Sorte 6m erreichen kann. Lieber kleine Sträucher nehmen!

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    • 7. November 2016 um 10:29 Uhr
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      Sie haben nichts "belastet". Sie taten Flora, Fauna einen Gefallen.
      Und auch dem Verwalter, den Kindern und sich selber.

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  • 25. September 2014 um 12:49 Uhr
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    Wenn der Mieter den Hausgarten mit einem Baum belastet hat, so muss ein Vermieter das nicht hinnehmen! Den zu entfernen, das kostet viel Geld und evtl. sogar Laufereien.

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