Betäubungsmittel13.07.2016

Betäubungsmittel: Wie lange sind Drogen im Körper nachweisbar?

Wer unter dem Einfluss von Drogen am Straßen­verkehr teilnimmt, riskiert empfindliche Strafen (vgl. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Cannabis, Marihuana, Haschisch: Welche Strafen drohen?). Dazu können Bußgelder, der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheits­strafe zählen. Ein Drogen­konsument sollte daher wissen, wie lange Drogen in seinem Körper nachweisbar sind.

Wie lange sind Drogen im Körper nachweisbar?

Die Nachweisbar­keit von Drogen im Körper richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel Alter, Gewicht, Körperg­röße, Gesundheits­zustand und Geschlecht. Die hier angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtwerte dar.

DrogeNachweis im UrinNachweis im Blut/Serum
Cannabis (THC)THC (aktiver Wert): 12 – 36 Stunden, THC COOH (passiver Wert): 3 bis 5 Tage bei gelegentlichem Konsum, 4 Wochen bei regelmäßigem KonsumTHC (aktiver Wert): 5 – 24 Stunden, THC COOH (passiver Wert): 24 bis 36 Stunden bei einmaligem Konsum, 5 bis 21 Tage bei gelegentlichem Konsum, 8 bis 12 Wochen bei einem Dauerkonsum
Ecstasy (MDMA)1 bis 4 Tagebis zu 24 Std.
Speed (Amphetamin)bis zu 1 Woche8 bis 24 Std.
Kokainaktiver Wert: 6 – 24 Std., Abbauprodukt: bis zu 4 Tage, bei häufigen Konsum bis zu 21 Tagen6 bis 24 Std., Abbauprodukte 2 bis 4 Tage
LSDbis zu 4 Tagenbis zu 12 Std.
Heroin3 bis 4 Tage bei regelmäßigen Konsum, hohe Dosen: 5 bis 7 Tagebis 12 Std., Abbauprodukte bis zu 24 Std.
Crystal Methbis zu 1 Wochebis zu 24 Std.
Barbituratekurz wirksame bis zu 24 Std.m lang wirksame 2 – 3 Wochen12 Std. bis zu mehreren Tagen
Benzodiazepine (Tranquilizer)3 bis 7 Tage, bei Langzeiteinnahme: 3 – 6 Wochen12 Std. bis zu mehreren Tagen
Codeinbis zu 7 Tagendosisabhängig (bis zu mehreren Tagen)
Ketamin1 bis 4 Tageeinige Stunden
GHB/GBL/BDObis zu 12 Std.bis zu 6 Std.
Psilos (Pilze)2 bis 4 Tageeinige Stunden
Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Betäubungsmittel: Wie lange sind Drogen im Körper nachweisbar?

  • 20. Juli 2016 um 2:11 Uhr
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    Ich würde sehr gerne die Quelle, der von Ihnen veröffentlichten "Richtwerte" erfahren!
    Wenn es Gutachter geben sollte, die sich anmaßen die in der Tabelle aufgeführten Werte als allgemeine – oder auch nur grobe – Richtwerte zu bezeichnen handelt es sich um einen Scharlatan, dem jeglicher gutachterlicher Sachverstand fehlt !
    Es gibt bis zum heutigen Tag keinerlei beweisbare Richtwerte zum Drogennachweis in Urin oder Blut, da es keinerlei Langzeitstudien zur Nachweisbarkeit von Drogen bzw. den Abbau von Drogen und deren „Zerfallsstoffe“ im menschlichen Körper gibt.
    Durch die medizinische Fakultät der Universität Leipzig wurden durch mehrere Blutproben, die einer Frau, die nachgewiesener Maßen unbewusst Meth Amphetamin konsumiert hat ausgewertet. Dabei wurde auch mehr als 62 Stunden nach dem unbewussten Konsum der Droge ein Wert von 21,6 ng/ml Meth Amphetamin im Blut nachgewiesen. Während einer juristischen Auseinandersetzung in diesem Fall wurde durch einen gerichtlich bestellten Gutachter (Professor an der medizinischen Fakultät der Universität Leipzig) ausgeführt, dass es keinerlei beweisbare und somit gerichtsverwertbare Richtwerte zum Abbau und dem damit verbunden Nachweis von Drogen im menschlichen Körper gibt.
    Neben den in der Einleitung zu Ihrer Tabelle angegebenen Faktoren und den körperlichen Abweichungen können unter anderem die psychische Belastungen, die Ernährung, das Trink- und Schlafverhalten, der bewusste oder unbewusste Konsum der Droge, die Jahreszeit und sogar Witterungseinflüsse den Abbau von Drogen im menschlichen Körper beschleunigen oder verlangsamen!
    Somit ist jeglicher „Richtwert“ zur Nachweisbarkeit von Drogen im menschlichen Körper ein unbeweisbarer, aus der Luft gegriffener und durch nichts beweisbarer Wert! Dieser kann höchstens zu Fatalen Fehleinschätzungen einzelner mit unabsehbaren Folgen führen!

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