Baumfällung20.01.2015

Braucht man für das Fällen eines Baums im Garten eine behördliche Erlaubnis?

Für einen Grundstückseigentümer kann es erforderlich sein, einen Baum zu fällen. Dies kann seinen Grund zum Beispiel darin haben, dass der Baum einem Bauvorhaben im Weg steht oder der Baum krank ist und somit die Gefahr besteht, dass er umfällt. Doch kann ein Grundstückseigentümer einen Baum einfach so fällen oder benötigt er dafür nicht vielmehr eine behördliche Erlaubnis?

Braucht man für das Fällen eines Baums im Garten eine behördliche Erlaubnis?

Es ist in der Regel nicht erlaubt einen Baum zu fällen, ohne zuvor die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Ohne Genehmigung dürfen regelmäßig nur kleine und junge Bäume gefällt werden. Ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Größe des Baums bedarf es aber einer behördlichen Genehmigung. Im Einzelnen gilt folgendes:

  • Baumschutzsatzung

    Unter welchen genauen Voraussetzungen eine Genehmigung zum Fällen eines Baums erforderlich ist, können die Gemeinden selbst bestimmen. Das bedeutet, dass je nach Gemeinde unterschiedliche Bäume einen Fällschutz genießen können. In der Regel bedarf es aber für Bäume mit einem Umfang von 60 bis 80 cm einer Erlaubnis zum Fällen. Nähere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Baumschutzsatzungen. Eine Erlaubnis wird grundsätzlich dann erteilt, wenn der Baum etwa krank ist, umzustürzen droht oder eine starke Verschattung der Wohnung verursacht (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.08.2000, Az. VG 1 A 456.97 und Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2008, Az. 11 K 3691/07). Auch ein Bauvorhaben kann das Fällen eines Baums rechtfertigen. Ebenso, wenn von den giftigen Früchten des Baums eine Gefährdung für Kleinkinder ausgeht (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2008, Az. 8 A 90/08). Ferner sind die Fällzeiten zu beachten. So dürfen regelmäßig von Anfang März bis Ende September keine Bäume gefällt werden, da sie als Brutstätten für Vögel dienen können.

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach einigen Satzungen die Pflicht besteht für jeden gefällten Baum einen Ausgleich zu schaffen. Dieser kann zum Beispiel darin liegen, einen Ersatzbaum zu pflanzen oder eine Entschädigung in Geld zu zahlen.

  • Denkmalschutz

    Darüber hinaus ist der Denkmalschutz zu beachten. So stellen einige besonders alte Bäume ein Naturdenkmal dar. Solche Bäume dürfen nur dann gefällt werden, wenn die Denkmalschutzbehörde dem zustimmt.

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