Was versteht man rechtlich unter einem Blechschaden?
Für den Käufer eines Gebrauchtwagens ist es in der Regel von Interesse, ob der Wagen über einen Unfallschaden verfügt und wenn ja, in welchem Ausmaß. Das Kaufinteresse kann maßgeblich davon abhängig gemacht werden, ob durch einen früheren Unfall nur ein Blechschaden verursacht wurde oder ob nicht vielmehr tragende Fahrzeugteile in Mitleidenschaft gezogen wurden. Doch was versteht man eigentlich unter einem Blechschaden?
Was versteht man rechtlich unter einem Blechschaden?
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelt es sich bei einem Blechschaden um oberflächliche Beschädigungen eines Fahrzeugs. Von einem Blechschaden könne dagegen dann nicht mehr gesprochen werden, wenn entweder durch den Unfall selbst oder durch die anschließende Reparatur grundlegende Fahrzeugstrukturen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Davon könne zum Beispiel ausgegangen werden, wenn eine Reparatur des Fahrzeugs mit einem erheblichen Eingriff in die Karosseriestruktur verbunden ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014, Az. I-3 U 10/13).