Nacktes Bein13.09.2016

Darf man im Sommer in kurzen Hosen zum Gericht oder zur Arbeit gehen?

Das Tragen von kurzen Hosen ist gerade an besonders heißen Sommertagen sehr beliebt. Denn damit wird immerhin den Beinen die notwendige Kühlung verschafft. Gerade bei Freizeitaktivitäten ist die kurze Hose daher ein Muss für viele Männer. Darf man sie aber auch anbehalten, wenn man zum Gericht oder zur Arbeit geht?

Darf man vor Gericht mit kurzer Hose erscheinen?

Muss man vor Gericht als Zeuge erscheinen, ist das Auftreten mit kurzen Hosen oder Shorts im Sommer nicht so problematisch, wie vielleicht manche denken. Denn die Richter sind nicht mehr so konservativ, wie das in den 50er oder 60er Jahren einst war. So hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Fall entschieden, dass keine übersteigerten Anforderungen mehr an die Bekleidung der Verfahrensbeteiligten zu stellen sind. Daher ist das Auftreten in ordentlicher und sauberer kurzer Hose zulässig (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.10.1994, Az. 1 Ws 672/94).

Demgegenüber kann sich derjenige, der in einer schmutzigen, kurzen Hose erscheint, wegen Ungebühr schuldig machen und ein Ordnungsgeld kassieren. In einem solchen Fall hilft auch nicht der Einwand, dass man von der Arbeit komme. Denn nach Auffassung des OLG Düsseldorf kann von einem Zeugen erwartet werden, dass er angesichts der frühzeitigen Ladung zum Termin seinen Arbeits- bzw. Tagesablauf dementsprechend plant und in sauberer Kleidung erscheint (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.1985, Az. 1 Ws (Owi) 619/85).

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Ist das Tragen von kurzen Hosen am Arbeitsplatz erlaubt?

Ob das Tragen von kurzen Hosen bei strenger Sommerhitze am Arbeitsplatz erlaubt ist, hängt maßgeblich davon ab, als was man arbeitet bzw. welche Vorgaben der Arbeitgeber macht. Der Arbeitgeber kann nämlich grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts oder im Arbeitsvertrag Vorschriften zur Arbeitsbekleidung machen (vgl. dazu Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 20.03.2012, Az. 6 Ca 1554/11). Verlangt er also von seinen Mitarbeitern das Tragen von beispielsweise Sakko und Krawatte, so muss sich der Arbeitnehmer daran halten. Tut er dies nicht und erscheint wiederholt in salopper Freizeitkleidung, darf der Chef ihn versetzen (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 22.10.1991, Az. 13 TaBV 36/91).

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8 Gedanken zu „Darf man im Sommer in kurzen Hosen zum Gericht oder zur Arbeit gehen?

  • 6. August 2015 um 0:28 Uhr
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    Guten Tag,
    Wenn ein Mensch mit kurzen Hosen, sei es ein Angeklagter oder Zeuge, zu einer Gerichts Verhandlung kommen, ist dass sein Freier Wille.
    Ich sehe das als Sexsismus an.
    Wenn eine Frau mit Rock kommt, sagt auch kein Richter/Richterin etwas. Jura hat nicht mit den Augen zu schauen,entscheiden,die sind verbunden.
    Doch sieht man hier, es geht nicht nach Jura in deutschen Gerichten.

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  • 12. Juni 2014 um 6:56 Uhr
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    Jedenfalls scheinen kurze Hosen das Temperament eines Deutschen eher erhitzen, als ihrem Zweck entsprechend kühlen zu können.
    Im ernst: Respekt im Sinne von Achtung erspart Gewalt und Rechtsprechung hat die Aufgabe möglichst gewaltloser Befriedung. Wer das als Richter nicht vorrangig verinnerlicht hat ist eine Fehlbesetzung und wer das als Partei nicht versteht, hat die Vorzüge eines Rechtsstaats noch nicht verstanden. Andernfalls ergibt sich nämlich der Umgang miteinander ganz natürlich von selbst.
    Hat das die Mehrheit verinnerlicht , kann sich das System jedenfalls Gelassenheit und Toleranz gegenüber Außenseitern leisten.
    Die Erregung über dieses Thema lässt befürchten, dass dies leider noch nicht oder vielleicht sogar immer weniger der Fall ist.

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  • 6. Juli 2013 um 13:38 Uhr
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    Ein Gericht verdient keine Achtung! Das ist mittelalterlicher Hokuspokus dem Feudalismus entstammend. Das hat nichts mehr in einem demokratischen Rechtsstaat zu suchen. Immerhin ist der Richter Angestellter des Souveräns. Hochachtung kann es nur ggü. dem Richter geben – nicht ggü. dem Gericht!! – und die stellt sich ggf. von alleine nach Verkündung des Urteilsspruches ein! Till

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    • 11. Juni 2014 um 7:06 Uhr
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      "…Hochachtung kann es nur ggü. dem Richter geben- nicht ggü. dem Gericht…"

      Bedenken Sie bei Ihren Ausführungen aber dass das Wort "Gericht" nicht nur eine Bedeutung hat, sondern dass es unter anderem auch das "Richterkollegium" einbezieht. Somit ist der Bericht vom Wortlaut her gesehen schon richtig! Über den Inhalt kann man sich streiten ob er richtig ist.

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  • 25. Juni 2013 um 8:01 Uhr
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    Die persöbnliche Freiheit des einzelnen ist ein höheres Gut als das tragen von bestimmter Kleidung bestimmt durch die Judikative. Auch gibt es in der StPO keine Vorschriften dazu.

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  • 20. Juni 2013 um 19:42 Uhr
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    Kurze Hosen vor Gericht ?
    Es gehört zum Anstand und zur Normalität, sowie auch vor der Achtung des Gerichts, das dies nicht so passiert.Wo käme man da hin, wenn jeder machen könnte, was er möchte. Ausser die Erziehung, desjenigen liegt so tief, das derjenige gar nicht merkt, wo und warum der "Betroffene" dort zu erscheinen hat. Andersdenkende, sind meiner Meinung nach "Quertreiber" denen "Unverschämtheiten" zum täglichen Leben gehören. Die Verhandlung sollte dann eben in "Abwesenheit" stattfinden. Eventuell kann man somit manche die das Gericht in´s lächerliche ziehen, zur Vernunft bringen.

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  • 20. Juni 2013 um 12:19 Uhr
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    Ich glaube nicht das andere Menschen berechtigt sind die Kleidung anderer zu bestimmen. Auch Richter sind nur Menschen im Staatsdienst und werden von den Steuergeldern der Arbeitnehmer auch in Arbeitszeug bezahlt. Halbgötter oder Gottgleich kommen sie sich zu oft selber vor-vielleicht sollten sie an ihrer eigenen Unvollkommenheit arbeiten anstatt mündigen Menschen vorschreiben zu wollen was diese annzuziehn haben.

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    • 6. Juli 2013 um 13:42 Uhr
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      Also in schmutziger Kleidung geht man nicht mal in die Straße, geschweige den Bus und Bahn. Es ist eine Zumutung neben stinkenden Menschen zu sitzen. Aber natürlich darf der Richter ihn nicht deswegen bestrafen – ein Hinweis hätte genügt. Und wenn er unerträglich gestunken hätte, wäre es sinnvoller gewesen ihn heim zu schicken und auf einen Termin nach Dusche zu vertagen!

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