Parken19.04.2017

Darf man quer einparken?

Manche Fahrzeuge sind so kurz, dass sie unproblematisch quer einparken können. Doch ist dies auch zulässig oder muss nicht vielmehr parallel zur Fahrt­richtung eingeparkt werden?

Darf man quer einparken?

Der Bundes­gerichts­hof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1962 das Querparken für zulässig erachtet, wenn dadurch der Parkraum bei genügend breiter Straße optimal ausgenutzt werde und dies nicht mit einer Gefahren­erhöhung verbunden sei (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.1962, Az. 4 StR 93/62).

Entsprechend dieser Rechtsprechung hat das Amtsgericht Viechtach im Jahr 2005 einen Bußgeld­bescheid wegen Querparkens für unrecht­mäßig erachtet. In dem Fall hatte eine Auto­fahrerin ihren Smart quergeparkt. Die zuständige Behörde erließ daraufhin einen Bußgeld­bescheid, durch den der Auto­fahrerin vorgeworfen wurde, nicht am rechten Fahrbahn­rand geparkt zu haben. Das Amtsgericht konnte in dem Fall weder eine Behinderung des fließenden Verkehrs noch eine Gefahr­erhöhung feststellen (Amtsgericht Viechtach, Urteil vom 23.08.2005, Az. 7 II OWi 00605/05).

Quelle:refrago/rb
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