Darf man quer einparken?
Manche Fahrzeuge sind so kurz, dass sie unproblematisch quer einparken können. Doch ist dies auch zulässig oder muss nicht vielmehr parallel zur Fahrtrichtung eingeparkt werden?
Darf man quer einparken?
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1962 das Querparken für zulässig erachtet, wenn dadurch der Parkraum bei genügend breiter Straße optimal ausgenutzt werde und dies nicht mit einer Gefahrenerhöhung verbunden sei (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.1962, Az. 4 StR 93/62).
Entsprechend dieser Rechtsprechung hat das Amtsgericht Viechtach im Jahr 2005 einen Bußgeldbescheid wegen Querparkens für unrechtmäßig erachtet. In dem Fall hatte eine Autofahrerin ihren Smart quergeparkt. Die zuständige Behörde erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid, durch den der Autofahrerin vorgeworfen wurde, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt zu haben. Das Amtsgericht konnte in dem Fall weder eine Behinderung des fließenden Verkehrs noch eine Gefahrerhöhung feststellen (Amtsgericht Viechtach, Urteil vom 23.08.2005, Az. 7 II OWi 00605/05).