Anrechnung30.06.2017

Gewonnen: Werden Gewinne bei Hartz IV angerechnet?

Ein unerwarteter Lottogewinn ist für die meisten Menschen eine Freude. Denn dadurch stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, die außerhalb der Planung eingesetzt werden können. So gönnen sich viele Lotto­gewin­ner mit dem un­verhofften Geldgewinn etwas Luxus und gehen etwa in einem noblen Restaurant essen oder kaufen sich den seit langem gewünschten neuen Fernseher. Doch können sich auch Empfänger von ALG-II über einen Gewinn uneingeschränkt freuen? Müssen diese nicht den Gewinn melden, was zu einer Kürzung der Leistungen führen kann?

Werden Gewinne bei Hartz IV angerechnet?

Wer als Empfänger von Hartz IV etwas gewinnt, muss dies dem Jobcenter unverzüglich melden. Denn der Gewinn wird dem Einkommen des Leistungs­empfängers hinzugerechnet. In Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns kann dies zu einer Kürzung des ALG II führen. Folgende Beispiele finden sich in der Rechtsprechung:

Hintergrund dessen ist, dass die Leistung zur Sicherung des Lebens­unterhalts gezahlt wird. Kann der Leistungs­empfänger jedoch seinen Unterhalt durch eigene Mittel, wie etwa einem Gewinn, bestreiten, so führt dies zwingend zur Kürzung oder sogar Streichung des ALG II. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Leistungs­empfänger den Gewinn zur Tilgung von Schulden nutzt (Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2011, Az. S 32 AS 788/11 ER).

Was ist bei Sach­gewin­nen?

Auch Sachgewinne werden dem Einkommen des Leistungs­empfängers hinzugerechnet. So zum Beispiel beim Gewinn eines Autos (vgl. Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 19.03.2007, Az. S 27 AS 59/07 ER). Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Gewinn zu Geld gemacht wird oder nicht. Denn es kommt auf den Marktwert der Sache an. Diesen muss das Jobcenter gleich nach Mitteilung des Gewinns ermitteln. Lässt sich das Jobcenter bis zur Veräußerung des Sachgewinns Zeit, um dann den Erlös anzurechnen, so ist eine Kürzung oder Rück­erstattung von ALG II unzulässig. Denn wird der Sachgewinn zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht berücksichtigt, so dürfen die Leistungs­empfänger darauf vertrauen, dass ihnen die Leistung in voller Höhe auch zusteht (Sozialgericht Mainz, Urteil vom 06.05.2014, Az. S 15 AS 132/11).

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13 Gedanken zu „Gewonnen: Werden Gewinne bei Hartz IV angerechnet?

  • 4. Juli 2017 um 2:03 Uhr
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    Das ist meiner Meinung nach eine Enteignung vom Staat meines persönlichen zusätzlichen kurzzeitigen Glückes.
    Bei einem gößeren Lottogewinn würde ich es ja noch einsehen.

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    • 7. September 2017 um 8:43 Uhr
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      Das hat mit Enteignung nichts zu tun. Sozialhilfempfänger erhalten ihre Leistungen von einer "Solidar-Gemeinschaft"! Warum soll sich diese Gemeinschaft an den Glücksspielen der Bedürftigen beteiligen? Es ist schon seltsam: Zum Leben auf staatliche Leistungen angewiesen, aber zum "Zocken" reicht es noch! Nein, so nicht!
      Dieser Kommentar bezieht sich auch auf die "anderen" Kommentatoren/Sozial-Schmarotzer, die da wären: Schnesi97, Ich Fick den Staat bevor er mich fickt, Valentin und Anita.

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  • 3. Juli 2017 um 13:42 Uhr
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    Typisch, den Ärmsten wird nichts gegönnt. Eine kleine Freude im Leben, denn sie haben so gut wie nichts, zusammengewürfeltes Mobiliar oder beschädigte Dinge, Klamotten nur von Spenden (ein Armer möchte auch mal was Schönes und vor allem Neues haben). In D wird die Armut geradewegs gefördert, es wird weggesehen, da es so nicht sein kann, wie es ist.

    Die Politiker belügen uns täglich – aber nicht mit dem, was sie sagen, sondern mit dem, was sie uns verschweigen. Man sieht ja, wie die Ärmsten in D immer mehr angriffen werden. Wehren darf man sich nicht – auch wenn man definitiv Recht hat – dann bekommt man es auch zu spüren. Recht ist nicht gleich Recht, das gilt nur für einige Personen. Ich wünsche den Politikern selbst einmal, daß sie von Hartz IV leben, damit sie wissen, was sie denen antun, die sonst gearbeitet haben und von deren Steuern sie gelebt haben und leben.

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  • 19. Dezember 2016 um 11:35 Uhr
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    Gut zu wissen! Werde in Zukunft alles auf einen anderen Namen machen und auch gewinnen! So mache ich das Amt zur Klasse 2!!!

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    • 17. April 2017 um 3:27 Uhr
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      Dumm… denkst du jemand zählt dir die großen Scheine aus ohne deine Identität zu prüfen ???

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  • 18. Juli 2016 um 22:26 Uhr
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    . Hallo, ich habe eine Frage, die ARGE hat jetzt meine Kontoauszüge angefordert und ich habe online über tipico Sportwetten Mai 2014 2500€ Einzahlung  4500 €   gewinn  Muss ich das Geld zurückzahlen, oder was kann ich sagen??? Ich nehme harz 4 ich habe  2 Kinder und ich arbeite  teilzeit  500 € netto  Vielen dank für eure Hilfe…. 🙁  ich habe insgesamt 2000 euro gewinn und ich muss 2000€ zurückzahlen

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    • 3. Juli 2017 um 15:12 Uhr
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      Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden Gewinne regelmäßig angerechnet. Es gilt das sog. Zuflussprinzip

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    • 28. Januar 2019 um 10:56 Uhr
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      Leistungen für 2 Kinder beziehen und dann spielen? Kein Wunder, dass in D die Kinderarmut immer größer wird! Dringend Zeit am System was zu ändern! Nur noch Vergünstigungen und Sachleistungen für Kinder und KEIN Geld!

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  • 22. November 2015 um 14:22 Uhr
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    Dass Sachgewinne in voller Höhe ihres Marktwertes angerechnet werden, ist doch schrecklich und ungerecht! Ein Beispiel: Angenommen, jemand gewinnt einen Kaffeautomat im Wert von 250,00 Euro. Den hätte sich die Person ja nie selbst vom geringen Hartz IV Geld gekauft. Jetzt gibt es 2 Alternativen: Wenn der Gewinner den Kaffeautomat behält, dann zieht ihm also das Jobcenter 250,00 Euro vom Hartz IV ab, was sich ja niemand leisten kann, der Hartz IV bezieht. Dann hat die Person noch nicht mal mehr die Hälfte von dem, was ihr als Existenzminimum für den Monat zusteht. der Kaffeautomat haut das auch nicht raus!
    Die andere Alternative: Derjenige versucht, den Kaffeautomat wieder zu verkaufen. Aber ein Verkauf aus Privathand bringt nie mehr den Neupreis ein, von Privat wird erwartet, dass es weniger kostet als aus dem Shop oder Kaufhaus. Also muss derjenige den Preis runter setzen. Da in Gewinnen sowieso oft die alten Ladenhüter unter die Menschheit verteilt werden, nicht aber das Neueste auf dem Markt, bekommt der Gewinner nur noch einen Dumpingpreis dafür, sagen wir 170,00 Euro. Das Jobcenter zieht ihm aber 250,00 Euro von der Leistung ab. Das ist ungerecht! Wer sich also über seinen Gewinn gefreut hat, wird nun bitter enttäuscht. Nicht schön für Menschen, die eh finanziell auf dem Zahnfleisch gehen!

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    • 8. März 2016 um 22:20 Uhr
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      Da stimme ich dir 100% voll zu!!!!!

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  • 25. Januar 2015 um 17:41 Uhr
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    Ist es richtig, dass ein jobcenter einen Hartz 4 Empfänger
    für 1 1/2 Monate die Leistungen einbehält,wenn von
    der verstorbenden Mutti etwas Geld unter 4 Geschwistern in Bar ausgezahlt wird.
    Es handelt sich doch wohl nicht um ein Gewinn oder Einkommen.
    Es war nur eine geringe Summe von ca.5oo,oo €.
    Ich finde es unmöglich, dass der gering Betrag einer Verstorbenen dem Jobcenter zufällt.

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    • 8. März 2016 um 22:22 Uhr
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      Finde das auch eine Bodenlose Frechheit!!!
      Als würde die Hinterbliebene nicht schon genug bestraft das die Mutter starb… !! Dann heißt es in Deutschland ist ja alles so super toll – F…!

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    • 28. Januar 2017 um 2:44 Uhr
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      Ich bekomme Grundsicherung im Alter vom Sozialamt
      das gleiche Geld wie Harz 4
      man hat 6000 euro durch erbschaft gewinne etc einmalig frei
      das heisst wenn du 10,000 gewinnst kannste 4000 dem staat geben

      Antwort

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