Gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Jeder wird schon einmal von den Begriffen Garantie oder Gewährleistung gehört haben. Teilweise werden die Begriffe als Synonyme verwendet. Doch ist dies richtig oder gibt es nicht vielmehr Unterschiede zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung?
Gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Begriffe Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich und sind daher nicht als Synonyme zu verwenden.
Gewährleistung
Als Gewährleistung werden die Rechte bezeichnet, die einem Käufer nach dem Gesetz zustehen, wenn sich die Kaufsache nachträglich als mangelhaft erweist (vgl. § 437 BGB). Zeigt sich ein solcher Mangel innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf, so kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Scheitert diese, so kann der Käufer zum Beispiel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Er muss aber vom Grundsatz her nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorgelegen hat. Nur wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also ein Privater etwas kauft, gilt dieser Grundsatz nicht. In diesem Fall gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr. Danach wird innerhalb der sechs Monate vermutet, dass zum Zeitpunkt des Kaufs der Mangel bereits vorlag (§ 476 BGB).
Garantie
Bei einer Garantie handelt es sich um die freiwillige Zusicherung eines Verkäufers oder Herstellers, dass eine Ware eine bestimmte Beschaffenheit bzw. Haltbarkeit aufweist. Durch eine Garantie verpflichtet sich der Vertragspartner im Falle der Nichteinhaltung der Zusicherung zu bestimmten Leistungen, die über die Gewährleistung hinausgehen. Dagegen kann durch eine Garantie die Gewährleistung nicht eingeschränkt werden.