Garantie und Gewähr­leistung22.12.2017

Gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewähr­leistung?

Jeder wird schon einmal von den Begriffen Garantie oder Gewähr­leistung gehört haben. Teilweise werden die Begriffe als Synonyme verwendet. Doch ist dies richtig oder gibt es nicht vielmehr Unterschiede zwischen einer Garantie und einer Gewähr­leistung?

Gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewähr­leistung?

Die Begriffe Garantie und Gewähr­leistung unter­scheiden sich und sind daher nicht als Synonyme zu verwenden.

  • Gewähr­leistung

    Als Gewähr­leistung werden die Rechte bezeichnet, die einem Käufer nach dem Gesetz zustehen, wenn sich die Kaufsache nachträglich als mangelhaft erweist (vgl. § 437 BGB). Zeigt sich ein solcher Mangel innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf, so kann der Käufer zunächst Nach­besserung verlangen. Scheitert diese, so kann der Käufer zum Beispiel vom Kaufvertrag zurück­treten, den Kaufpreis mindern oder Schaden­ersatz verlangen. Er muss aber vom Grundsatz her nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorgelegen hat. Nur wenn es sich um einen Verbrauchs­güterkauf handelt, also ein Privater etwas kauft, gilt dieser Grundsatz nicht. In diesem Fall gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislast­umkehr. Danach wird innerhalb der sechs Monate vermutet, dass zum Zeitpunkt des Kaufs der Mangel bereits vorlag (§ 476 BGB).

  • Garantie

    Bei einer Garantie handelt es sich um die freiwillige Zusicherung eines Verkäufers oder Herstellers, dass eine Ware eine bestimmte Beschaffenheit bzw. Haltbarkeit aufweist. Durch eine Garantie verpflichtet sich der Vertrags­partner im Falle der Nicht­einhaltung der Zusicherung zu bestimmten Leistungen, die über die Gewähr­leistung hinausgehen. Dagegen kann durch eine Garantie die Gewähr­leistung nicht eingeschränkt werden.

Quelle:refrago/rb
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