Handy am Steuer10.03.2015

Handy im Auto: Was kostet Telefonieren am Steuer ab dem 1.5.2014?

Zum 1. Mai 2014 wurden einige Bußgelder im Bußgeldkatalog erhöht und ein neues Punktesystem eingeführt. Wie hoch ist das Bußgeld und wieviel Punkte gibt es jetzt, wenn man als Autofahrer gegen das Handyverbot am Steuer verstößt?

Am 1. 5.2014 hat sich für Autofahrer einiges geändert. Es wurde das neue Fahreignungsregister eingeführt (vgl. Fahreignungsregister ab dem 01.05.2014: Welche Änderungen gibt es für Autofahrer?), das die alte Verkehrsünderkartei ablöst. Zugleich wurden einige Bußgelder erhöht (vgl. Neuer Bußgeldkatalog ab 01.05.2014: Wie erhöhen sich die Bußgelder bei Verkehrsverstößen?), namentlich das Bußgeld für einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. In der Vorschrift heißt es:

§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden.

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(2) …

Gemäß dem neuen Bußgeld-Katalog wird ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer ab dem 1.5.2014 mit 1 Punkt und einem Bußgeld von 60,- Euro „bestraft“. Zuvor waren es 40,- Euro.

Handy im Auto als Autofahrer: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Bei der Nutzung eines Handy im Auto ist einiges zu beachten. Hier weitere Rechtsfragen zu diesem Thema:

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Ein Gedanke zu „Handy im Auto: Was kostet Telefonieren am Steuer ab dem 1.5.2014?

  • 21. Februar 2015 um 20:58 Uhr
    Permalink

    Ich halte dieses ganze "Mobiltelefonbenutzen-am-Steuer-ist-verboten"-Gerede für unausgegoren. Für mich ist nicht wichtig, ob ich so ein Gerät am Ohr halte, sondern entscheidend ist doch die Frage nach der Konzentration auf etwas. Wenn ich telefoniere, konzentriere ich mich auf das Gespräch. Alles andere wäre doch auch meinem Gesprächspartner gegenüber unfair…aber dann bin ich doch mit Freisprechanlage genauso vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wie ohne! Das Argument "die Hände gehören ans Lenkrad" ist doch sowieso auch nur von extrem theoretischer Natur, oder haben Fahrer von Schaltgetriebefahrzeugen etwa 3 Hande? Und wer verbietet bei angewandter Konsequenz dieser Pseudologik nicht auch das Bedienen von Navis, Radio und all den anderen Dingen im Auto, die (anders als beim Handytelefonieren) den Blick wirklich von der Strasse lenken??

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