In welchen Fällen kann man Schmerzensgeld bekommen?
Unter bestimmten Umständen kann einem Geschädigten ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen. Doch in welchen Fällen kommt ein Schmerzensgeld in Betracht?
In welchen Fällen kann man Schmerzensgeld bekommen?
Das Schmerzensgeld ist ein Schadensersatz für immaterielle Schäden. Dabei handelt es sich um Schäden, die keinen Vermögensschaden darstellen (vgl. § 253 Abs. 1 BGB). Zur Höhe des Schmerzensgelds informieren Sie sich am besten in einer aktuellen Schmerzensgeldtabelle.
Neben Körperverletzungen kommen vor allem seelische Belastungen und sonstige Unwohlgefühle in Betracht. Durch das Schmerzensgeld soll ein Ausgleich und eine Genugtuung für die erlittenen Verletzungen geschaffen werden.
In folgenden Fällen wurde z.B. ein Schmerzensgeld zu erkannt (vgl. auch: Schmerzensgeldtabelle):
- Schleudertrauma ()
- Vergiftung ()
- Handgelenkbruch ()
- Erblindung ()
- Darmverschluss ()
- Tod eines Familienangehörigen ()
- fehlerhafte Krebsdiagnose ()
- Hirnschaden ()
- miterlebter Suizid ()
- Verbrennungen ()
- Mobbing ()
- Bildveröffentlichung ()
- Ängste ()
- Freiheitsentziehung ()
- Haarverlust ()
- Strapazen ()
- allergische Reaktion ()
- Brechdurchfall ()
- Verlust von Organen ()
- Hundebiss ()
- Medienberichterstattung ()
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ()
- Diskriminierung ()
- Kindesentzug ()
- fehlerhaftes Tattoo ()
- unnötige Operation ()
- Tinnitus ()
- Beleidigung ()
- verhinderter Toilettengang ()
- sexueller Missbrauch ()