Schmerzensgeld05.08.2016

In welchen Fällen kann man Schmerzens­geld bekommen?

Unter bestimmten Umständen kann einem Geschädigten ein Anspruch auf Schmerzens­geld zustehen. Doch in welchen Fällen kommt ein Schmerzens­geld in Betracht?

In welchen Fällen kann man Schmerzens­geld bekommen?

Das Schmerzens­geld ist ein Schadens­ersatz für immaterielle Schäden. Dabei handelt es sich um Schäden, die keinen Vermögens­schaden darstellen (vgl. § 253 Abs. 1 BGB). Zur Höhe des Schmerzensgelds informieren Sie sich am besten in einer aktuellen Schmerzensgeldtabelle.

Neben Körper­verletzungen kommen vor allem seelische Belastungen und sonstige Unwohl­gefühle in Betracht. Durch das Schmerzens­geld soll ein Ausgleich und eine Genugtuung für die erlittenen Verletzungen geschaffen werden.

In folgenden Fällen wurde z.B. ein Schmerzens­geld zu erkannt (vgl. auch: Schmerzensgeldtabelle):

  • Schleuder­trauma ()
  • Vergiftung ()
  • Handgelenkbruch ()
  • Erblindung ()
  • Darmverschluss ()
  • Tod eines Familien­angehörigen ()
  • fehlerhafte Krebs­diagnose ()
  • Hirnschaden ()
  • miterlebter Suizid ()
  • Verbrennungen ()
  • Mobbing ()
  • Bildveröffentlichung ()
  • Ängste ()
  • Freiheitsentziehung ()
  • Haarverlust ()
  • Strapazen ()
  • allergische Reaktion ()
  • Brechdurchfall ()
  • Verlust von Organen ()
  • Hundebiss ()
  • Medienberichterstattung ()
  • Verletzung der ärztlichen Schweige­pflicht ()
  • Diskriminierung ()
  • Kindesentzug ()
  • fehlerhaftes Tattoo ()
  • unnötige Operation ()
  • Tinnitus ()
  • Beleidigung ()
  • verhinderter Toiletten­gang ()
  • sexueller Missbrauch ()
source:refrago/rb
#1605 (787)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert