Kraftfahrzeug08.08.2016

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Führer­schein und einer Fahrerlaubnis?

In Deutschland ist zwischen dem Führer­schein und der Fahrerlaubnis zu trennen. Zwischen diesen beiden Begrifflichkeiten besteht ein Unterschied, der vielen nicht bekannt ist. Doch was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

In der Alltagsscprache verwenden wir die Ausdrücke Führerschein und Fahrerlaubnis synonym. Rechtlich handelt es sich aber um zwei ganz verschiedene Dinge.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Führer­schein und einer Fahrerlaubnis?

  • Führer­schein

    Bei dem Führer­schein handelt es sich um ein Dokument, welches das Vorhanden­sein einer Fahrerlaubnis bescheinigt. Der Führer­schein stellt selbst aber nicht die Fahrerlaubnis dar.

  • Fahrerlaubnis

    Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um einen Verwaltungs­akt. Durch diesen wird dem Fahr­erlaubnis­inhaber gestattet, bestimmte Fahrzeugk­lassen zu führen.

Das bedeutet: Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde – aber noch einen Führerschein zuhause rumliegen oder in der Tasche hat – darf gleichwohl nicht mehr Autofahren. Ihm fehlt die Berechtigung ein Kraftfahrzeug im Verkehr lenken zu dürfen.

Quelle:refrago/rb
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4 Gedanken zu „Worin besteht der Unterschied zwischen einem Führer­schein und einer Fahrerlaubnis?

  • 12. August 2016 um 18:04 Uhr
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    anz lustig wenn die Anwälte mal die grössten Schildbürgergesetze und Bezeichnungen benennen.

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  • 12. August 2016 um 8:47 Uhr
    Permalink

    Wenn das so ist, würde ich das Wort Fahrerlaubnis verbieten lassen – und zwar für den Bürger – aber nicht für Verwaltungsbehörden, da in dem Führerschein das Ergebnis des Verwaltungsaktes dokumentiert ist.

    Antwort
  • 9. August 2016 um 8:01 Uhr
    Permalink

    Was ist denn diese Aussage für ein Schwachsinn-typisch Behörde.
    Ich habe nur ein Dokument, aber anscheinend muss dies getrennt gesehen werden, indem die Frontseite der Führerschein und die Rückseite die Fahrerlaubnis ist.

    Vielleicht kann dazu ein Rechtsanwalt noch etwas ergänzen.

    Antwort

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