Kein Platz mehr in der 2. Klasse: Darf man in die 1. Klasse wechseln, wenn der Zug überfüllt ist?
Nicht selten ist die 2. Klasse eines Zuges stark überfüllt, während die 1. Klasse im Vergleich dazu leer ist. Ist es daher zulässig, dass sich ein Fahrgast in die 1. Klasse setzt, obwohl er nur über ein Ticket für die 2. Klasse verfügt?
Ist der Wechsel in die 1. Klasse im Fall eines überfüllten Zuges möglich?
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, dass sich ein Fahrgast aus Platzmangel in der 2. Klasse in die 1. Klasse begibt. Geregelt ist dies in § 13 Abs. 1 Satz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung.
(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.
(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.
§ 13 Abs. 1 Satz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung besteht also kein Anspruch auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So ist das Zugpersonal berechtigt, die 1. Klasse freizugeben. Dazu besteht sogar die Pflicht, wenn aufgrund der Überfüllung der 2. Klasse ein Sicherheitsrisiko besteht. Zudem kann sich eine Ausnahme aus dem gebuchten Tarif ergeben.