Mietstreit04.01.2019

Mietrechts­prozess: Wie oft klagen Mieter und Vermieter vor Gericht?Wenn Mieter und Vermieter vor Gericht streiten

Ob es um eine Miet­erhöhung, Mietminderung wegen eines Mietmangels oder um die Zahlung der Miete geht. Gründe, warum Mieter und Vermieter vor Gericht streiten, gibt es viele. Doch wie viele Mietrechts­prozesse gibt es eigentlich in Deutschland?

Wie viele Mietrechts­prozesse gab es 2018?

Zahlen für 2018 gibt es leider noch nicht. Die neuesten aktuell ver­fügbaren Zahlen stammen aus dem 2017. Mieter und Vermieter standen sich vor den Amts- und Land­gerichten in Deutschland 226.933 Mal gegenüber.

Zahl der Mietrechts­prozesse nimmt kontinuierlich ab

Im Vergleich zu den Vorjahren ist damit die Zahl der Mietrechts­streitigkeiten vor Gericht auch im Jahr 2017 weiter gesunken. Mit 226.933 Prozessen ging die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wieder­vereinigung. Die Zahl der Mietrechts­prozesse sinkt seit 1996 (351.511) kontinuierlich, insgesamt jetzt um mehr als 35 Prozent.
Hier ein Überblick über die Zahl der Streitig­keiten in den Jahren 2017, 2016 und 2015:

201720162015
Wohnraummietsachen, insgesamt226.933246.616260.990
Amtsgericht217.801236.484250.303
Landgericht/Berufungsinstanz9.13210.13210.687

Über welche Themen streiten Mieter und Vermieter am häufigsten vor Gericht?

Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) streiten sich Mieter und Vermieter am häufigsten um Vertragsv­erletzungen. Weitere wichtige Streit­punkte sind Betriebs­kosten, Miet­erhöhung und Mietkaution. Der DMB hat folgende Zahlen ermittelt:

20172016
1.Vertragsverletzungen27,4 %26,7 %
2.Betriebskosten19,4 %20,9 %
3.Mieterhöhung16,6 %17,3 %
4.Mietkaution16,2 %16,1 %
5.Eigenbedarf5,9 %5,2 %
6.Fristlose Kündigung5,5 %5,0 %
7.Modernisierung1,8 %1,9 %
8.Ordentliche Kündigung1,5 %1,5 %
9.Schönheitsreparaturen1,0 %0,9 %
10.Ohne Zuordnung, keinem der o.g. Themen zuzuordnen4,7 %4,5 %

Schaut man sich die Statistik an, so geht es in über elf Prozent der Fälle um Eigenbedarf und fristlose Kündigungen (vgl. Platz 5 und 6). Rechnet man diese Zahlen auf die Mietrechts­prozesse um, so stritten 2017 Mieter und Vermieter in ca. 26.000 Fällen um eine Kündigung und eine Räumungs­klage. Ca. 50.000 Mal ging es 2017 vor den Gerichten um das Thema Betriebs­kosten.

Quelle:refrago/pt
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