Fitnessstudio: Kann ein Fitnessvertrag wegen Krankheit gekündigt werden?
Fitnessstudioverträge werden oft mit einer langen Vertragslaufzeit geschlossen. Im Laufe der Zeit können sich jedoch Umstände ergeben, die ein kurzfristiges Lösen vom Vertrag erforderlich machen. Ein solcher Umstand kann zum Beispiel ein Umzug darstellen (siehe dazu unsere Rechtsfrage: Kann man einen Fitnessstudiovertrag wegen Umzugs kündigen?). Aber auch eine Erkrankung kann dazu führen, dass die weitere Mitgliedschaft in einem Sportstudio unsinnig ist. Aber unter welchen Voraussetzungen kann man einen Fitnessstudiovertrag wegen einer Erkrankung kündigen?
Der im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) veröffentlichte Artikel Fitnessstudio: Vertragskündigungen aus wichtigem Grund sind immer möglich, beschreibt unter welchen Umständen und mit welchen Gründen man sich von einem Fitnessvertrag wieder lösen kann. Ein Grund vorzeitig einen Fitnessstudiovertrag zu kündigen, kann eine Erkrankung sein. Leider kennen viele, die einen Vertrag mit einem Sportstudio abgeschlossen haben, immer noch nicht ihre Rechte (vgl. Rechtslage: Ihre Rechte im Sportstudio).
Kann ein Fitnessstudiovertrag wegen einer Erkrankung gekündigt werden?
Das Mitglied in einem Sportstudio kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes mit sofortiger Wirkung den Fitnessvertrag kündigen (vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997, Az. 32 C 3558/96-19). Einige Gerichte verlangen aber, dass das Attest konkret die medizinischen Hintergründe der Erkrankung benennt. So genüge nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg nicht, dass ein Attest die Teilnahme am Fitnesssport ganz allgemein aus orthopädischer Sicht ausschließt (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.01.2007, Az. 6 C 487/06). Ebenso unzureichend ist ein ärztliches Attest, in dem es heißt: „ […] eine Fortführung des Trainings im Fitness- bzw. Sportstudio kann zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen“ (Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 12 C 215/06).
Etwas kritischer sieht dies das Amtsgericht Dieburg in seinem Urteil vom 09.02.2011 - 211 C 44/09. Seiner Auffassung nach, habe ein Fitnessstudiobetreiber keinen Anspruch auf vollständige und umfangreiche Aufklärung hinsichtlich der Krankheit seines Vertragspartners. Denn der Schutz der Intimsphäre habe grundsätzlich Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben. Die eventuell bestehenden Zweifel an einer Erkrankung müssen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt werden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundesgerichtshof an. Konkrete Angaben zur Art der Erkrankung sind demnach nicht notwendig (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10).
Nach Ansicht des Amtsgerichts München kann ein Sportstudiovertrag immer dann außerordentlich gekündigt werden, wenn schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen – z.B. aufgrund eines Unfalls – zu einer langfristigen Sportunfähigkeit führen (Amtsgericht München, Urteil vom 12.06.2013, Az. 113 C 27180/11).
Führt jede Krankheit zu einem Sonderkündigungsrecht?
Nicht jede Erkrankung berechtigt gleich zur fristlosen Kündigung des Sportstudiovertrags. Denn bei einigen Verletzungen oder Krankheiten ist eine sportliche Betätigung weiter möglich. So schränke aus Sicht des Amtsgerichts Hamburg ein Meniskusschaden die Nutzung eines Fitnessstudios kaum ein. Denn mit einem derartigen Leiden spielen sogar Profi-Fußballer (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.1998, Az. 4 C 411/97).
Ein Sonderkündigungsrecht wurde hingegen bei folgenden Erkrankungen bejaht:
- Angst vor räumlicher Enge (Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 20.05.2009, Az. 55 C 3255/08)
- Chronische Depression (Amtsgericht Geldern, Urteil vom 20.03.2006, Az. 4 C 428/05)
- Bandscheibenvorfall (Amtsgericht Rastatt, Urteil vom 25.04.2002, Az. 1 C 398/01)
Zudem muss beachtet werden, dass demjenigen der von einer Vorerkrankung weiß und dennoch einen Fitnessstudiovertrag abschließt, kein Kündigungsrecht zusteht. Verschlimmern sich also bereits bestehende Beschwerden, so muss das Sportstudiomitglied weiter zahlen (vgl. Amtsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, Az. 213 C 22567/11 und Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.1998, Az. 20 b C 367/97).
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ich bin 75 jahre und habe eine schwere artrose ,kann ich deswegen den vertrag kündigen
Ich habe Depressionen und extreme Angst bekommen durch die enge aber vorallem durch meine Depressionen kann ich mit attestbdann direkt kündigen
Habe das Studio nur 2 Stunden insgesamt mit vertrag und einweisungszeit genutzt…….bekam dann zu bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen
noch neue dazu die es mir nicht mehr möglich machten
das Studio aufzusuchen. Chronische Gastritis u. Reflux..
Was meine Angstattacken . u. Depression …verstärkt hat………habe nach 7 Tagen sofort den Vertrag gekündigt……. wurde nicht angenommen..
Dies ist jetzt über ein Jahr her und sie schicken immer noch Rechnung über Rechtsanwalt………
Habe ich eine Chance hier noch rauszukommen ohne ein Studio zu bezahlen,dass ich nicht genutzt habe…
Ich hatte 2017 einen leichten Schlaganfall……und seid 2018 eine neurologische Erkrankung die Amnesie auslöst
kann man eigentlich Vertrag kündigen wenn man einen Kreuzbandriss hat und maximal ein halbes
Jahr ausfällt
kann man eigentlich Vertrag kündigen wenn man einen Kreuzbandriss hat und maximal ein halbes Jahr ausfällt
Ich habe seit März eine Sportbefreiung, kann ich mir die Zeit während der Sportbefreiung erstatten lassen vom Fitnessstudio? Vielen Dank
Muss ich wegen eines 3-wöchigen Kuraufenthaltes 2013 und einer Stilllegung wegen OP (Tumor im Unterbauch) 2015 meinen 24-Monate-Vetrag im Sportstudio verlängern bzw. bin ich zur Nachzahlung für drei und 31/2 Monate verpflichtet ?
Danke für Ihre Auskunft.