Außer­ordentliche Kündigung07.01.2019

Fitness­studio: Kann ein Fitness­vertrag wegen Krankheit gekündigt werden?

Fitness­studio­verträge werden oft mit einer langen Vertrags­laufzeit geschlossen. Im Laufe der Zeit können sich jedoch Umstände ergeben, die ein kurz­fristiges Lösen vom Vertrag erforderlich machen. Ein solcher Umstand kann zum Beispiel ein Umzug darstellen (siehe dazu unsere Rechtsfrage: Kann man einen Fitnessstudiovertrag wegen Umzugs kündigen?). Aber auch eine Erkrankung kann dazu führen, dass die weitere Mitglied­schaft in einem Sportstudio unsinnig ist. Aber unter welchen Voraus­setzungen kann man einen Fitness­studio­vertrag wegen einer Erkrankung kündigen?

Der im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) veröffentlichte Artikel Fitnessstudio: Vertragskündigungen aus wichtigem Grund sind immer möglich, beschreibt unter welchen Umständen und mit welchen Gründen man sich von einem Fitness­vertrag wieder lösen kann. Ein Grund vorzeitig einen Fitness­studio­vertrag zu kündigen, kann eine Erkrankung sein. Leider kennen viele, die einen Vertrag mit einem Sportstudio abgeschlossen haben, immer noch nicht ihre Rechte (vgl. Rechtslage: Ihre Rechte im Sportstudio).

Kann ein Fitness­studio­vertrag wegen einer Erkrankung gekündigt werden?

Das Mitglied in einem Sportstudio kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes mit sofortiger Wirkung den Fitness­vertrag kündigen (vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997, Az. 32 C 3558/96-19). Einige Gerichte verlangen aber, dass das Attest konkret die medizinischen Hintergründe der Erkrankung benennt. So genüge nach Ansicht des Amts­gerichts Tempelhof-Kreuzberg nicht, dass ein Attest die Teilnahme am Fitness­sport ganz allgemein aus ortho­pädischer Sicht ausschließt (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.01.2007, Az. 6 C 487/06). Ebenso unzureichend ist ein ärztliches Attest, in dem es heißt: „ […] eine Fortführung des Trainings im Fitness- bzw. Sportstudio kann zu einer Ver­schlechterung des Gesundheits­zustandes führen“ (Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 12 C 215/06).

Etwas kritischer sieht dies das Amtsgericht Dieburg in seinem Urteil vom 09.02.2011 - 211 C 44/09. Seiner Auffassung nach, habe ein Fitness­studio­betreiber keinen Anspruch auf vollständige und umfangreiche Aufklärung hinsichtlich der Krankheit seines Vertrags­partners. Denn der Schutz der Intimsphäre habe grund­sätzlich Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinn­streben. Die eventuell bestehenden Zweifel an einer Erkrankung müssen im Rahmen eines Gerichts­verfahrens geklärt werden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundes­gerichts­hof an. Konkrete Angaben zur Art der Erkrankung sind demnach nicht notwendig (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10).

Nach Ansicht des Amts­gerichts München kann ein Sport­studio­vertrag immer dann außer­ordentlich gekündigt werden, wenn schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen – z.B. aufgrund eines Unfalls – zu einer lang­fristigen Sport­unfähig­keit führen (Amtsgericht München, Urteil vom 12.06.2013, Az. 113 C 27180/11).

Führt jede Krankheit zu einem Sonder­kündigungs­recht?

Nicht jede Erkrankung berechtigt gleich zur fristlosen Kündigung des Sport­studio­vertrags. Denn bei einigen Verletzungen oder Krankheiten ist eine sportliche Betätigung weiter möglich. So schränke aus Sicht des Amts­gerichts Hamburg ein Meniskus­schaden die Nutzung eines Fitness­studios kaum ein. Denn mit einem derartigen Leiden spielen sogar Profi-Fußballer (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.1998, Az. 4 C 411/97).
Ein Sonder­kündigungsr­echt wurde hingegen bei folgenden Erkrankungen bejaht:

Zudem muss beachtet werden, dass demjenigen der von einer Vor­erkrankung weiß und dennoch einen Fitness­studio­vertrag abschließt, kein Kündigungs­recht zusteht. Ver­schlimmern sich also bereits bestehende Beschwerden, so muss das Sport­studio­mitglied weiter zahlen (vgl. Amtsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, Az. 213 C 22567/11 und Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.1998, Az. 20 b C 367/97).

Quelle:refrago/rb
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7 Gedanken zu „Fitness­studio: Kann ein Fitness­vertrag wegen Krankheit gekündigt werden?

  • 25. Juli 2021 um 13:59 Uhr
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    ich bin 75 jahre und habe eine schwere artrose ,kann ich deswegen den vertrag kündigen

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  • 25. August 2020 um 10:51 Uhr
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    Ich habe Depressionen und extreme Angst bekommen durch die enge aber vorallem durch meine Depressionen kann ich mit attestbdann direkt kündigen

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  • 12. Dezember 2018 um 20:52 Uhr
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    Habe das Studio nur 2 Stunden insgesamt mit vertrag und einweisungszeit genutzt…….bekam dann zu bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen
    noch neue dazu die es mir nicht mehr möglich machten
    das Studio aufzusuchen. Chronische Gastritis u. Reflux..
    Was meine Angstattacken . u. Depression …verstärkt hat………habe nach 7 Tagen sofort den Vertrag gekündigt……. wurde nicht angenommen..
    Dies ist jetzt über ein Jahr her und sie schicken immer noch Rechnung über Rechtsanwalt………
    Habe ich eine Chance hier noch rauszukommen ohne ein Studio zu bezahlen,dass ich nicht genutzt habe…
    Ich hatte 2017 einen leichten Schlaganfall……und seid 2018 eine neurologische Erkrankung die Amnesie auslöst

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  • 6. Juni 2017 um 14:50 Uhr
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    kann man eigentlich Vertrag kündigen wenn man einen Kreuzbandriss hat und maximal ein halbes
    Jahr ausfällt

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  • 6. Juni 2017 um 14:50 Uhr
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    kann man eigentlich Vertrag kündigen wenn man einen Kreuzbandriss hat und maximal ein halbes Jahr ausfällt

    Antwort
  • 12. Juni 2015 um 14:18 Uhr
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    Ich habe seit März eine Sportbefreiung, kann ich mir die Zeit während der Sportbefreiung erstatten lassen vom Fitnessstudio? Vielen Dank

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  • 26. Mai 2015 um 16:41 Uhr
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    Muss ich wegen eines 3-wöchigen Kuraufenthaltes 2013 und einer Stilllegung wegen OP (Tumor im Unterbauch) 2015 meinen 24-Monate-Vetrag im Sportstudio verlängern bzw. bin ich zur Nachzahlung für drei und 31/2 Monate verpflichtet ?
    Danke für Ihre Auskunft.

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