Anwaltskosten16.01.2019

Muss der Gegner die Kosten für die Beauftragung eines Rechts­anwalts zahlen?Wer für die Kosten des Anwalts bei einem Streit aufkommen muss

In bestimmten Situationen kann es erforderlich werden einen Rechtsanwalt zur Durch­setzung oder zur Abwehr von Ansprüchen zu beauftragen. Fühlt sich der Mandant in einem solchen Fall im Recht, kann sich für ihn die Frage stellen, ob nicht der Gegner die Anwalts­kosten zu tragen hat. Ist es daher möglich dem Gegner eines Rechts­streits die eigenen Anwalts­kosten in Rechnung zu stellen?

Muss der Gegner die Kosten für die Beauftragung eines Rechts­anwalts zahlen?

Die Beantwortung der Frage hängt zunächst davon ab, ob es sich um Anwaltskosten für ein gerichtliches Verfahren oder für eine außergerichtliche Vertretung handelt.

  • Anwalts­kosten für gerichtliches Verfahren

    Die Anwalts­kosten für ein gerichtliches Verfahren hat gemäß § 91 Abs. 1 der Zivil­prozess­ordnung derjenige zu tragen, der den Rechts­streit vor Gericht verliert.

  • Anwalts­kosten für außergerichtliche Vertretung

    Beauftragt eine Person einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zwecks Geltend­machung von Ansprüchen, so hat dieser zunächst die Rechnung des Anwalts zu bezahlen. Jedoch kann der Mandant unter bestimmten Voraus­setzungen die Anwalts­kosten als Schaden gegenüber dem Gegner geltend machen. Erforderlich ist dazu stets eine Pflicht­verletzung seitens des Gegners, welches die Beauftragung des Rechts­anwalts erforderlich gemacht hat. Ist dies der Fall, steht dem Mandanten in Höhe des Anwalts­honorars ein Schadens­ersatz­anspruch zu. Der Gegner ist in der Regel zur Erstattung der Anwalts­kosten verpflichtet, wenn Schadens­ersatz­ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden oder er mit einer Leistung in Verzug ist.

Quelle:refrago/rb
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7 Gedanken zu „Muss der Gegner die Kosten für die Beauftragung eines Rechts­anwalts zahlen?

  • 22. Juni 2021 um 14:33 Uhr
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    Ich bin alleine die Rente von meinem Mann geht an das Pflegeheim , ich kann mit niemandem reden.

    Sollte man nicht in einem ev. Pflegeheim auf die Ehefrau zu gehen und erklären wie so eine Rechnung

    zu Stande kommt vom 16 Seiten und wie oft kam eine Nachberechnung, eine Korrektur.

    Ich habe bei der Krankenkasse angefragt, ich soll die Rechnungen abgeben, diese werden geprüft.

    Aber einen Rechtsanwalt noch zu nehmen, ist für mich unfassbar.

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  • 22. Juni 2021 um 14:28 Uhr
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    Ich habe gegen eine falsche Rechnung die ich erhalten habe, sofort an das Pflegeheim geschrieben ihre

    Rechnung ist für mich nicht nachvollziehbar , Sie haben vom Januar bis Mai jeden Monat eine

    Nachberechnung gemacht ich bitte Sie mir die Rechnung zu erklären. (es kam nie eine Antwort)

    Ich war bereit zu bezahlen aber ich wollte ein Gespräch wie so etwas möglich ist ????

    Aber die Heimleitung machte kurzen Prozess nahm einen Rechtsanwalt kosten nochmals

    800,39 Euro ich habe dem Rechtsanwalt geschrieben, ob er die Rechnung geprüft hat, dann hätte ihm

    auf fallen müssen das vieles nicht stimmt, habe die Rechnung jetzt zur Prüfung weitergeleitet.

    Für mich nicht nachvollziehbar und das noch von einer ev. Kirche.

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  • 28. Januar 2021 um 19:40 Uhr
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    Was Sie hier schreiben ist total Unsinn. Gegner darf die Kosten übernehmen nur wenn es gerichtlich verliert. Aussergerichtlich empfehle ich jeder eine Polizei Anzeige erstellen gegen Rechtsanwalt, weil es verstoß gegen gesetzt geht StGB 253. Rechtsanwälte muss auch die Verantwortung tragen.
    Leute, wenn Sie was zahlen dann akzeptieren Sie Forderungen, obwohl gegen das kann man Rechteanwälte sogar in Gefängniss bringen, wenn er das nicht einmal gemacht hat.

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  • 22. Januar 2020 um 14:03 Uhr
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    Ich sollte die Grundschuld an eine Bank zahlen nachdem ich ein Haus bei einer Zwangsversteigerung erworben habe. War davor bereits beim Anwalt der meinte, die Grundschuldeigentümer müssen sich bei mir melden und das ist nicht Aufgabe der Bank. Da ich noch Fragen hatte habe ich bis dato nicht bezahlt und kam über meine Frist. Dann wurde direkt ein Anwalt eingeschalten und ich wollte nur meine Fragen beantwortet haben und wurde von der Bank total ignoriert. Jetzt habe ich gezahlt da es mir zu blöd wurde und nun soll ich die Anwaltsgebühren zahlen. Diese wurden auch nur in einem Schreiben aufgeführt und nicht als Rechnung geschickt. Kam auch nur per Mail und nicht per Post. Ist das überhaupt rechtens?

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  • 24. Februar 2019 um 10:16 Uhr
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    ich hatte schulden in hohe vo 96 neur bei einem autounternehmen . nun hatte sich ein Anwalt eingeschaltet und erhöht die vordferung auf das doppelte ,ich widerrum habe nur die offene Rechnung bezahlt . Nun kam ein gelber brief mit sogar 190 eur die ich zahlen soll. obwohl ich einen vergleich angeboten hatte ,der abgelehnt wurde . lohnt sich der iderspruch gegen den bescheid vom Amtsgericht . ??

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  • 17. Januar 2019 um 10:38 Uhr
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    Die Kostentragungspflicht der im Prozess unterliegenden Seite trifft nicht in jedem Fall zu. Im arbeitsgerichtlichen Klageverfahren trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Kosten selbst. Egal, wie der Prozess ausgegangen ist. Und wenn bei der Gegenseite nichts zu holen ist, dürfte man ebenfalls auf seinen Kosten sitzen bleiben. Auch wenn man gewonnen hat.

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  • 12. Oktober 2018 um 17:40 Uhr
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    Die Ausführungen sind in der rudimentären Art unrichtig. Es gibt einige Ausnahmen, sowohl im gerichtl. als auch und erst recht im außergerichtl. Bereich ! In der Form führen die Ausführungen zu Erwartungen von Mandanten, die der Anwalt nicht "erfüllen" kann. Und dann ist es angeblich der Anwalt schuld bzw. doof, unfähig. Warum? Weil es doch in diesem "Fachforum" gaaanz anders gestanden hat!

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