Stalking23.05.2022

Neuentwicklung auf dem Gebiet StalkingDer „Stalking-Paragraf“ wird erweitert!

Der Straftatbestand „Stalking“ wird erweitert, zukünftig fallen auch das Vortäuschen falscher Identitäten, digitales Ausspähen oder Einschüchterung unter diesen Paragrafen. Die entsprechende Reform des bestehenden Gesetzes wurde gebilligt, allerdings sind Experten der Meinung, dass noch weitere Maßnahmen folgen sollten.
Kürzlich wurde der neue Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dessen Hilfe zukünftig härter gegen das Stalking vorgegangen werden kann. Nun sind auch Taten die das unerlaubte Veröffentlichen von Aktfotos oder das Ausspähen von Geräten umfasst.
Konkret geht es dabei auch um eine Formulierung im aktuellen Gesetzestext, die immer wieder für Verwirrung sorgte, nämlich das „beharrliche Stalking“. Dieser Ausdruck wird durch „wiederholt“ ersetzt.

Zahl strafbarer Handlungen wird erhöht

Das Strafgesetzbuch soll modernisiert werden und dementsprechend werden „neue“ Praktiken in die betreffenden Paragraphen aufgenommen. Stalking soll nach wie vor mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Es gibt aber im Entwurf auch eine Regelung für „besonders schwere“ Fälle, bei denen bis zu fünf Jahre Haft ausgesprochen werden können. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn die Gesundheit des Opfers geschädigt oder ein spezielles Computerprogramm, mit dem eine andere Person ausgespäht werden kann, verwendet wird.
Der Entwurf der Regierung übertrifft den Vorschlag des Justizministeriums in einigen Punkten, so wurde der Zeitraum für die Definition als „schwerer Fall“ von sechs auf vier Monate verkürzt.
Andererseits wurden die besonders schweren Fälle um drei Punkte erweitert. Falls ein Programm verwendet wird, mit dem die Geräte anderer ausgespäht werden können und ein Bild, das auf diesem Weg erlangt wird, veröffentlicht wird, so kann dies mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Zusätzlich dazu wurde eine Altersklausel festgeschrieben: Wenn Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, gilt das Delikt jedenfalls als „besonders schwerer Fall“.

Das Online-Stalking ist schon heute strafbar

Die Juristin Josephine Ballon, Expertin der Organisation HateAid, weist darauf hin, dass schon heute Online-Stalking unter Strafe steht. Im Paragraphen 238 finden sich Erwähnungen bezüglich wiederholter Belästigung oder der unerwünschten Bestellung von Waren. Unbefugtes Ausspähen wird vom Paragraphen 202a abgedeckt.
Im Entwurf ist zu lesen, dass der neue Punkt, der das Ausspähen nunmehr im Stalking-Paragraphen regelt, jene Fälle erfassen soll, „in denen der Täter sich durch schlichtes Erraten von Passwörtern, durch Einsatz von Hacking-Methoden oder sogar sogenannter Stalkingware unbefugten Zugang zu Daten des Opfers verschafft“.
Andere Taten konnten bisher nur über Umwege bestraft werden. Sollten Nacktfotos ohne Zustimmung veröffentlicht werden, so handelt es sich dabei derzeit um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie des Kunsturheberrechts als Grundlage für die Löschung der Bilder. Der aktuelle Entwurf ändert auch dies, die Justizministerin möchte diese Taten als „digitales Stalking“ bestrafen.
Dennoch zweifeln Fachleute daran, dass die Gesetzesreform die Situation verbessern kann. Für ein zentrales Problem gibt es keine Lösung, nämlich für das Aufspüren der Täter, was sich im Internet oft als sehr schwierig erweist. Die Strafverschärfung bringt nur dann etwas, wenn in weiterer Folge auch die Täter identifiziert und vor Gericht gestellt werden können. Zusätzlich dazu ist es notwendig, die Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden für dieses Thema noch mehr als bisher zu sensibilisieren.

Zweite Änderung innerhalb von vier Jahren

Im Jahr 2017 wurde durch den damaligen Minister Heiko Maas das Gesetz insofern nachgeschärft, dass auch jene Täter bestraft werden konnten, die ihre Opfer nicht einschüchterten. Das bedeutet, dass die Strafbarkeit nicht vom Opferverhalten abhängig ist. Danach stieg die Verurteilungsquote leicht an: 2016 wurden noch 19.000 Täter angezeigt, was zu 150 Verurteilungen führte. 2018 war die Anzahl der Anzeigen etwa gleich hoch, die Verurteilungsrate stieg aber um das Doppelte.
Allerdings gibt es in Deutschland keine Erkenntnisse darüber, wie viele Fälle es gibt und wie oft dabei Technologien zum Einsatz kommen. Das Stalking wird statistisch erfasst, aber das Cyberstalking ist dabei kein eigener Punkt. Es ist aber jedenfalls von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Politiker und Opferschutzverbände fordern daher seit geraumer Zeit, dass diesbezüglich mehr geforscht werden sollte.

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