Geldwäsche23.05.2022

Gefahr Geldwäsche - Was ist zu beachten?

Häufig nutzen kriminelle Geldwäsche, um das Geld, das sie bei ihren illegalen Geschäften verdient haben, in den regulären Geldkreislauf einzubringen. Geldwäsche hat den Zweck, die eigentliche Herkunft der Mittel zu verschleiern und es den Behörden unmöglich zu machen, nachvollziehen zu können, wie das Kapital in Umlauf gelangte. Natürlich ist das illegal: Derartige Finanztransaktionen werden nach dem Geldwäschegesetz geahndet, mit dem wir uns nun ein wenig näher beschäftigen möchten.

Was regelt dieses Gesetz?

In dem Gesetz ist die Kontrolle der Finanzströme reglementiert. Gleichzeitig wird Geldwäsche zu einer Straftat. Woher dieser Begriff stammt, ist nicht restlos geklärt — vermutet wird, dass er aus den USA stammt. Dort versuchte nämlich AI Capone, illegale Einkünfte über Wäschereien zu verschleiern – also das „Geld zu waschen“.

Gesetz und Praxis

Einer der Gründe für die Schaffung dieser gesetzlichen Regelung war das Bestreben nach mehr Transparenz bei Finanztransaktionen, vor allem dann, wenn es um Barzahlungen geht. Sollten Versicherungen, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Banken Unregelmäßigkeiten entdecken, so sind sie zur Meldung verpflichtet. Einige Beispiele dafür:

  • Hohe Bareinzahlungen
  • Einzahlungen mit vielen unterschiedlichen Banknoten
  • Transport oder Lagerung erheblicher Geldmengen
  • Akzeptanz von schlechten Konditionen für eine Geldanlage

Das Geldwäschegesetz betrifft sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen – im Gesetz wird der Begriff „Verpflichtete“ verwendet. Das bedeutet, dass vermutete Geldwäsche an die Behörden zu melden ist. Für Gewerbetreibende gilt generell die Sorgfaltspflicht, wenn Barbeträge von mehr als 10.000 Euro angenommen werden. Der Kunde muss sich identifizieren, und beim leisesten Verdacht auf Geldwäsche ist eine Meldung zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn es um mehrere „miteinander verbundene“ Zahlungen geht, die in Summe mehr als 10.000 Euro betragen.

Ist das Problem in Deutschland überhaupt relevant?

Ja, durchaus: Schätzungen gehen davon aus, das pro Jahr bis zu 100 Milliarden Euro „gewaschen“ werden. Aufgrund des hohen Umfangs gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene immer wieder den Vorschlag, Bargeldtransaktionen betraglich zu begrenzen. Auf der anderen Seite ist aber auch die Privatsphäre der Bürger zu schützen, was bei lückenloser Dokumentation aller Zahlungen nicht mehr gegeben wäre. Die Diskussion dauert an, das Ergebnis ist offen.

Ich bin Privatperson – gilt das Geldwäschegesetz auch für mich?

Ja, auch als Privatperson ist es möglich, dass Sie gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Nehmen wir an, Sie erwerben Dienstleistungen oder Waren um mehr als 10.000 Euro und können nicht nachweisen, woher das Geld stammt. Das gilt auch dann, wenn Sie Beträge in der erwähnten Höhe auf Ihr Konto einzahlen. Sie werden also ein Formular ausfüllen müssen, in welchem Sie exakte Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Die Bank oder Ihr Geschäftspartner wird die Angaben prüfen und beim leisesten Verdacht Meldung erstatten – dies ist ja, wie erwähnt, gesetzlich vorgesehen.

Grundsätzliche Pflichten und Rechte der Institutionen

Versicherungen oder Banken: Bei Verdacht auf Geldwäsche müssen die entsprechenden Transaktionen gemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn es Zweifel an der Offenlegung des Kunden gibt.
Finanzinstitute, Gewerbetreibende: Diese sind dazu verpflichtet, ihre Kunden zu überprüfen, und zwar nach dem „Know-Your-Customer-Prinzip“. Dabei ist eine Identitäts- und Legitimationsprüfung durchzuführen.
Spielbanken: Wenn Jetons ab 2.000 Euro getauscht werden, ist dies zu dokumentieren und eine Identifizierung des Kunden vorzunehmen.
Aufbewahrungsfrist: Die Unterlagen bezüglich Überprüfungen und Dokumentation der Transaktionen sind fünf Jahre lang aufzubewahren.

Welche Strafen sind vorgesehen?

Das Geldwäschegesetz sieht sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen vor, die – bei wiederholten Verstößen – bis zu zehn Jahre Haft bedeuten können. Sollten Sie bezüglich Geldwäsche Schwierigkeiten mit den Behörden haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir unterstützen juristisch im Verfahren.

Quelle:refrago
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