Polizeieinsatz wegen lauter Musik: Was macht und darf die Polizei tun, wenn sie vor der Wohnungstür steht?
Wenn man zu laut seinen Geburtstag oder eine andere Party feiert, kann es mit der freudigen Stimmung schnell vorbei sein, wenn der Nachbar die Polizei ruft. Doch was macht und vor allem darf die Polizei eigentlich gegen die Ruhestörung tun? Muss man die Polizisten in die Wohnung lassen? Und dürfen die Polizisten gar die Musikanlage mitnehmen, um für Ruhe zu sorgen?
Polizei vor der Wohnungstür: Was macht und darf die Polizei tun, wenn sie von Nachbarn wegen lauter Musik gerufen wird?
Wie bei jeder polizeilichen Maßnahme ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Polizei hat stets das mildeste Mittel zu wählen, um eine Ruhestörung zu beenden. Rückt daher die Polizei wegen zu lauter Musik an, sucht sie zunächst das Gespräch mit dem ruhestörenden Nachbarn. Wird daraufhin die Musik leiser gedreht oder ganz ausgestellt, ist der Einsatz der Polizei meist schon beendet.
Darf die Polizei die Wohnung betreten?
Zeigt man sich als Partyveranstalter einsichtig und dreht die Musik leiser, dann hat die Polizei in der Regel zunächst auch kein Recht die Wohnung ohne Einverständnis des Wohnungsinhabers zu betreten. Etwas anderes gilt aber dann, wenn man wiederholt den Aufforderungen der Polizei nicht Folge leistet und daher dauerhaft die Nachtruhe der Nachbarn nicht beachtet.
Darf die Polizei die Musikanlage mitnehmen?
Rückt die Polizei nämlich zum wiederholten Mal an, kann sie sogar die Musikanlage beschlagnahmen und dazu natürlich die Wohnung betreten (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2010, Az. 14 Wx 9/10). Nach dem wievielten Mal die Polizei zur Beschlagnahme greift, kann nicht genau gesagt werden, sondern dies hängt maßgeblich vom Einzelfall und der Geduld der jeweiligen Polizeibeamten ab.
Darf die Polizei die Partygäste nach Hause schicken, um für Ruhe zu sorgen?
Geht im Übrigen die Lärmstörung von den Gästen des Wohnungsinhabers aus, kann die Polizei bei hartnäckiger Nichteinhaltung der Nachtruhe die Gäste der Wohnung verweisen. Weigern sich diese, kann die Polizei sogar Gewalt einsetzen. Wer sich dann der Polizei widersetzt, kann unter Umständen eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhalten.
Darf die Polizei auch festnehmen?
Die Polizei kann den Wohnungsinhaber sogar festnehmen, wenn dieser sich weigert für Ruhe zu sorgen und die Musik wieder aufdrehen will, wenn die Polizisten wieder weg sind (vgl. Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 15.06.1999, Az. 3 A 209/97).
Droht ein Bußgeld?
Rechtlich gesehen ist eine nächtliche Ruhestörung durch Partylärm ein Verstoß gegen die örtlichen Immissionsschutzbestimmungen. Dieser Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann daher auch mit einem Bußgeld geahndet werden (vgl. Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.07.1991, Az. 301 OWi/906 Js 552/91).
Darf man denn nicht einmal im Jahr laut feiern?
Viele meinen, dass man einmal im Jahr laut feiern dürfe. Einige denken sogar, dass lautes Feiern bis zu dreimal im Jahr zulässig sei. Leider ist dies ein Rechtsirrtum, der sich hartnäckig hält und wahrscheinlich auf ein Urteil des Amtsgericht Bremen aus dem Jahr 1957 zurückzuführen ist. Das Amtsgericht Bremen hat damals (leider) nicht entschieden, dass man einmal im Jahr laut feiern darf! Das Amtsgericht urteilte lediglich, dass ein Nachbar zumutbare Beeinträchtigungen durch gelegentliches Feiern in der Wohnung hinnehmen muss (vgl. Amtsgericht Bremen, Urteil vom 06.06.1957, Az. 15 C 2658/57).
Darf ein, ich nenne ihn jetzt einfach mal so, Polizist, der für Ruhe sorgen möchte, beim zweiten "Notruf" die Lautsprecherkabel zerschneiden? Ich kenne nur, dass er Lautsprecher und Kabel beschlagnahmen darf, aber das Zerschneiden habe ich, außer neulich live, noch nicht gehört…
Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen kann!
Schöne Grüße 🙂
"Vollstreckungsbeamte"?
Eben jene gibt es doch seit 2012 doch gar nicht mehr….
der beitrag war sehr hilf.- u. aufschlussreich.dafür vielen dank.
genau genommen sind nicht die feiernden im rechtsirrtum sondern die gesetzgeber und damit die rechtstukur fehlgeleitet.
es zeigt sich in weiten teilen der öffentlichkeit, dass de gesetzgeber
einschräkende massnahmen vor nimmt die gar nicht plausibel sind.
so kann man menschen an wochenden nicht verbieten zu feiern
auch wenn es bis 24 uhr etwas lauter ist…soweit es sich um einmaliges oder eben auch 3 maliges feiern im jahr handelt.
bei fussballdauerfeiern ist es auch recht laut.
das ist dem gesetzgeber mal klar zu machen,dass es sich um einen sittenwidrigen eingriff in die freiheitsrechte der bevölkerung handelt.wenn die nachbarschaft am wochende schon vor 24 uhr bettruhe halten möchte..stellt sich die frage nach der durchmischung der wohnverhältnisse….wir sind ja kein altenheim deutschland…und oft schauen gerade die alten
lange fern…missgünstige nachbarn gibt es immer wieder,desswegen aber rigide und sittenwidrige rechtsprechung zu verursachen halte ich für eine sehr antiquierte rechtsstaatlichkeit.und was polizisten sich so alles erlauben ist schon bis an den landfriedensbruch gegangen.
wie gesagt…diese sittenwidrige rechtsgestaltung ist ein unterdrückungsmittel und menschenrechtswidrig..
aber hier ist man ja eher bereit gewesen nazis der ss-zeit
persilgesetze zu kontruieren und weigert sich den quandterben den prozess wegen ihres nazikzgewinnes zu verklagen…
die deutsche rechtsprechung ist doch nicht ganz bei trost.
das liegt aber eben auch an den gesetgebern.
feiert bis die polizei kommt und fragt mal nach der nicht geleisteten verfassungsrechtlichen aufarbeitung des ss regimes
und der verbrecherischen gesetgebung und haltung der hochjustiz zu den sklavenhaltererben quandt…die reichste familie in der brd vor aldi.ihr klonköppe von der justiz…völlig verlogen impertinent gerade zu.
Man kann sich Gesetze nicht einfach nach eigenem Gutdünken zurecht legen. Aus Ihrem Beitrag spricht sehr viel Egoismus und Eigensinn! Es wäre besser Sie würden für Rücksicht und Toleranz gegenüber den bewährten Gesetzen eintreten!
Siegfried Kellermeier
Ja ja, Tobias, wenn man sich nicht auskennt und nur seinen eigenen Willen durchsetzen will, kommt man(n) mit der Nazikeule. Sie haben entweder überhaupt keine Ahnung oder sind einfach nur widerlich.
selten habe ich so einen egomanen und arroganten Quatsch gelesen, wenn Sie sich hier unterdrückt fühlen, bleibt es Ihnen unbenommen in den Kongo zu ziehen, dort können Sie feiern bis der Arzt kommt, den werden sie auch nötig haben, denn da wird sofort geschossen….unglaublich…
Heute ist mir vollgendes passiert. Wer kann mir diese Frage beantworten? Einer meiner Bekannten hat heute am 24.12. den Geburtstag seines Kindes in einem Partyraum ( private Feier) gefeiert. Wegen angeblicher Beschwerde aus der Nachbarschaft wegen Lärmbelästigung kam gegen 18.00Uhr die Polizei und forderte den Veranstalter die Musik auf Zimmerlautstärke zu regeln. Sie werden beim nächsten Mal, wenn n sie kämen, die Party beenden werden würden. Erneut kam die Polizei gegen 20.00Uhr und stellte erneut fest, dass laut weitergefeiert wurde. Der Polizeibeamte sagte die Party ab. Er begründete damit, dass jemand aus der Nachbarschaft beschwert habe! Ja es ist Heiligabend! Aber der jenige der feiert hat an diesem Tag Geburtstag und ist auch noch kein Christ.
Der Polizeibeamte ließ sich auch großartige Diskussion nicht ein.
Seine Entscheidung war aus reiner Willkür! Er konnte sich auf keine Grundlage berufen. Die Nachtruhe beginnt doch erst ab 22.00Uhr,oder? Er sagte der 24.12. wäre ein Feiertag… ich verneinte es. Er sagte doch… ein stiller Feiertag! Das stimmte auch nicht. Die stillen Feiertage sind im November und Ostern.
kann der Polizeibeamte einfach eigenmächtig so handeln? Er hat sich auf keinen Gesetz berufen, sondern nur gesagt, dass Nachbarn sich beschwert haben sollen. Was kann man dagegen ztun, zumal auch eine Genehmigung für Partyzwecke der Raum bis 22.00Uhr vom Ordungsamt bewilligt ist?!
So ganz Unrecht, würde ich diesem Beitrag nicht geben. Auch wenn mir dass mit Quandt und Nazis etwas zu weit geht. Ich hakte es allerdings für sehr fragwürdig, was in einer Wohngemeinschaft eines Mehrparteienhauses manchmal so abspielt. Mir ist das gestern um 21.00 Uhr passiert. Völlig agressive Polzisten vor meiner Haustür, die mich fragen was denn diese laute Musik soll. Man muss allerdings sagwn, dass diese echt laut qar. Allerdings wohne ich in einem Penthouse. Super gut isoliert und keine einzige gemeinsame Wand mit irgendeinem Nachbarn. Egal, ich mache die Musik aus und die Tür auf. Schwupp setzt die Polizistin einen Fuss in meine Wohnung. Ich fordere sie auf, ihre Körperteile aus meiner Wohnung zu entfernen. Sie weigert sich und droht mich mit auf die Wache zu nehmen. Krasse Veranstaltung, ich hole meinen Ausweis und verlasse meine Wohnung und schliesse die Tür hinter mir. Schmeisse per Smartphone meine Musikanlage an, um selber ein Gefühl für die Lautstärke ausserhalb der Wohnung zu bekommen. Lächerlich, man hört die Musik relativ leise. Das soll Ruhestörung sein, frage ich. Ich werde belehrt und man droht mir die Musikanlage bei Wiederholung mitzunehmen. Das hat schin was Willkürliches und das bei einer Lächerlichkeit