Prime Video02.02.2024

Werbung beim Streamingdienst Prime Video: Darf Amazon Prime einfach so Werbung einblenden?Prime Video hat für die Vertragsveränderung keine Zustimmung eingeholt

Im kleinsten Amazon-Prime Abo gibt es ab dem 5. Februar 2024 Werbung. Nach Auffassung von Verbraucherschützern ist die Werbung ohne eine explizite Zustimmung der Kunden nicht zulässig.

In den letzten Jahren hat Amazon die Kosten für das Abo von  Amazon Prime immer wieder angehoben. Am 5. Februar gibt es die nächste Änderung. Zwar wird Prime Video jetzt nicht direkt teurer. Doch wer den bisherigen – werbefreien – Tarif weiternutzt, bekommt ab dem 5. Februar 2024 Werbung eingeblendet. Wer das nicht möchte, muss 2,99 Euro im Monat mehr für das dann nahezu werbefreie Abo zahlen (bei bestimmten Sportübertragungen kann es gleichwohl noch Werbung geben).

Darf Prime Video Werbung einblenden?

Die Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) und die Stiftung Warentest laufen Sturm gegen das Vorhaben von Prime Video.

Die Verbraucherzentrale betrachtet das Vorgehen von Amazon als gesetzwidrig, da für eine solch „wesentliche Vertragsänderung“ ausdrücklich die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt werden müsste. Die Tatsache, dass Amazon die Kunden stattdessen „einfach vor vollendete Tatsachen“ stellt, wird von der VZBV-Chefin Ramona Popp gegenüber dem „Handelsblatt“ als „Missachtung von Verbraucherrecht“ bezeichnet.

Der VZBV hat die Amazon Digital Germany GmbH zunächst abgemahnt und will nun gegen das einseitige Vorgehen klagen. Das teilte die Verbraucherzentrale am 2. Februar 2024 mit.

Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die gleiche Leistung – das Angebot ohne Werbung – nun zu einem höheren Preis angeboten wird, was sie als versteckte Preiserhöhung betrachten. Demnach haben Nutzerinnen und Nutzer aus Sicht des VZBV weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option zum bisher vereinbarten Betrag – es sei denn, sie stimmen dieser Änderung ausdrücklich zu.

Was passiert, wenn die Klage der Verbraucherschützer erfolgreich ist?

Wenn die Klage erfolgreich ist, könnte dies bedeuten, dass Amazon seinen Prime-Kunden den Wert der Werbung, den das Unternehmen selbst mit 2,99 Euro beziffert, erstatten müsste.

Stiftung Warentest beruft sich auf Urteile in ähnlich gelagerten Fällen

Auch die Stiftung Warentext empfiehlt den Kunden, sich gegen die Preiserhöhung von 2,99 Euro für das (nahezu) werbefreie Abonnement zu wehren. Eine solche einseitige Vertragsänderung bei Abonnements erfordere die Zustimmung der Kunden. Prime Video habe eine solche Zustimmung nicht eingeholt. Die Stiftung Warentest stützt sich auch auf frühere Urteile in ähnlich gelagerten Fällen.

Werbung kann allerdings nicht dauerhaft verhindert werden

Es sollte jedoch leider klar sein, dass die Einführung von Werbung oder die Preiserhöhung nicht dauerhaft auf juristischem Weg verhindert werden kann: Amazon kann die Zustimmung dazu explizit einholen – oder im anderen Fall den Vertrag einfach kündigen.

Amazon zeigt sich aber auch kundenfreundlich

Kunden, die sich über die Werbung ärgern, können jederzeit den Vertrag kündigen. Dabei ist Amazon übrigens besonders kundenfreundlich und erstattet bei einem noch laufenden Jahres-Abo den Restwert für die nicht genutzte Laufzeit zurück.

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Quelle:refrago (pt)
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