Park­verstoß19.02.2018

Recht­fertigt das verbotene Parken auf einem Privat­parkplatz eine Abmahnung?

Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer ihren Pkw unbefugt auf einen Privat­parkplatz abstellen. Dies ist für den Grund­stücks­eigentümer in der Regel äußerst ärgerlich, da der Parkplatz für die erlaubte Nutzung nicht zur Verfügung steht. Kann der Grund­stücks­eigentümer gegen solche Parksünder mittels einer Abmahnung vorgehen?

Recht­fertigt das verbotene Parken auf einem Privat­parkplatz eine Abmahnung?

Das unberechtigte Parken auf einem Privat­parkplatz stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar. Zudem begründet schon der einmalige Park­verstoß die Vermutung, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt. Daher steht dem Grund­stücks­eigentümer ein Unter­lassungs­anspruch etwa nach § 862 Abs. 1 BGB zu (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012, Az. V ZR 230/11). Der Grund­stücks­eigentümer kann also vom Parksünder bereits beim ersten Park­verstoß das Unterlassen des zukünftigen Falsch­parkens verlangen. Aus diesem Grund kann er den Parksünder auch abmahnen und von ihm die Unter­zeichnung einer straf­bewehrten Unterlassungs­erklärung verlangen.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Recht­fertigt das verbotene Parken auf einem Privat­parkplatz eine Abmahnung?

  • 7. März 2018 um 7:50 Uhr
    Permalink

    Der Artikel ist leider etwas lückenhaft.

    Er geht nicht auf die Fragen ein, ob auch die Möglichkeiten bestehen, sofort gerichtlich auf Unterlassung vorgehen zu können oder das KFZ sofort kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

    Das sind doch die Fragen, die besonders in der Praxis interessieren.

    Antwort

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