Führer­schein15.02.2018

Darf man mit 17 Jahren Autofahren?

Ist es zulässig, bereits im Alter von 17 Jahren ein Pkw zu steuern oder muss man dazu erst volljährig werden?

Darf man mit 17 Jahren Autofahren?

Mit Vollendung des 17. Lebens­jahres ist es möglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erwerben. Somit ist es bereits in einem Alter von 17 Jahren zulässig einen Pkw zu steuern. Es gilt jedoch eine wichtige Ein­schränkung. Der Jugendliche darf nicht allein fahren. Er muss vielmehr von einer in der Fahrerlaubnis namentlich benannten Person begleitet werden. Man spricht in diesem Fall vom „Begleiteten Fahren ab 17“. Geregelt ist dies in § 48a der Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV). Ziel der Regelung ist es, den minderjährigen Fahr­anfänger durch die begleitende Person Sicherheit beim Autofahren zu vermitteln. Die Begleit­person soll Rat erteilen und kurze Hinweise geben (§ 48a Abs. 4 FeV). Sie ist aber nicht vergleichbar mit einem Fahrlehrer. Die Begleit­person darf daher nicht in die Fahrzeug­bedienung eingreifen. Der jugendliche Fahr­erlaubnis­inhaber erhält keinen Führer­schein, sondern eine Prüfungs­bescheini­gung. In dieser sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.

Welche Voraus­setzungen muss die Begleit­person erfüllen?

Die Begleit­person muss nach § 48a Abs. 5 FeV verschiedene Voraus­setzungen erfüllen. Dazu gehört:

  • ein Mindest­alter von 30 Jahren

  • die Inhaberschaft einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren

    Der Führer­schein muss während des begleiteten Fahrens mitgeführt und auf Verlangen den zur Über­wachung des Straßen­verkehrs berechtigten Personen ausgehändigt werden.

  • nicht mehr als ein Punkt im Fahr­eignungs­register

Zudem ist nach § 48a Abs. 6 FeV zu beachten, dass die Begleit­person nicht

  • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkohol­menge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blut­alkohol­konzentration führt.

  • unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßen­verkehrs­gesetzes genannten be­rauschenden Mittels steht.

    Dies gilt aber nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheits­fall ver­schriebenen Arznei­mittels herrührt.

Mehr zum Thema „Mindest­alter und Fahrerlaubnis“ finden Sie hier: Mit welchem Alter kann man einen Führer­schein machen?

Quelle:refrago/rb
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2 Gedanken zu „Darf man mit 17 Jahren Autofahren?

  • 29. Juli 2022 um 13:04 Uhr
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    Ich wusste nicht, dass die Begleit­person ein Mindestalter von 430 Jahren aufweisen muss. Ich möchte in zwei Monaten meinen Führerschein machen. Dafür suche ich mir bereits jetzt eine gute Fahrschule heraus.

    Antwort
  • 15. Februar 2018 um 16:45 Uhr
    Permalink

    Wie kann ich ein Auto Steuern?
    Mein Auto hat dazu ein Lenkrad.

    Antwort

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